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Allgemeine Vorlage (7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, "Urbanusstraße"; hier: Aufstellungsbeschluß)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, "Urbanusstraße";
hier:	Aufstellungsbeschluß) Allgemeine Vorlage (7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, "Urbanusstraße";
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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 111/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 29.10.1998 10.11.1998 24.11.1998 TOP: 7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, „Urbanusstraße“; hier: Aufstellungsbeschluß I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 28. 09. 1998 beantragt der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 4, Parzelle Nr. 509, Herr Silvio Zeidler, Urbanusstr. 16, 52372 Kreuzau, eine vereinfachte Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, „Urbanusstraße“. Der Antrag mit den dazugehörigen Planunterlagen ist als Anlage beigefügt. Die von Herrn Zeidler geplante Erweiterung des Wohnhauses ist nach den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht möglich, da der B-Plan an dieser Stelle ausschließlich die Errichtung von Garagen vorsieht. Der unmittelbare Grundstücksnachbar hat sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt schriftlich mit der Änderung einverstanden erklärt und wird Herrn Zeidler auch eine erforderliche Baulastübernahmeerklärung unterzeichnen. Träger öffentlicher Belange - insbesondere Untere Landschaftsbehörde - werden nicht berührt. Seitens der Verwaltung bestehen gegen eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes in der beantragten Form keine Bedenken. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, sämtliche mit der Änderung des B-Planes verbundenen Kosten zu übernehmen. III. Beschlußvorschlag: „Dem Antrag des Herrn Silvio Zeidler, Urbanusstr. 16, 52372 Kreuzau, auf vereinfachte Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, „Urbanusstraße“, wird antragsgemäß stattgegeben. Die 7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, „Urbanusstraße“ , wird gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.“ Der Gemeindedirektor 2 - Ramm - Anlagen - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: