Daten
Kommune
Kreuzau
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12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
111/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
29.10.1998
10.11.1998
24.11.1998
TOP: 7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden,
„Urbanusstraße“;
hier:
Aufstellungsbeschluß
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 28. 09. 1998 beantragt der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 4, Parzelle Nr.
509, Herr Silvio Zeidler, Urbanusstr. 16, 52372 Kreuzau, eine vereinfachte Änderung des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, „Urbanusstraße“. Der Antrag mit den dazugehörigen Planunterlagen ist als
Anlage beigefügt.
Die von Herrn Zeidler geplante Erweiterung des Wohnhauses ist nach den derzeitigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes nicht möglich, da der B-Plan an dieser Stelle ausschließlich die Errichtung von Garagen vorsieht. Der
unmittelbare Grundstücksnachbar hat sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt schriftlich mit der Änderung einverstanden
erklärt und wird Herrn Zeidler auch eine erforderliche Baulastübernahmeerklärung unterzeichnen.
Träger öffentlicher Belange - insbesondere Untere Landschaftsbehörde - werden nicht berührt.
Seitens der Verwaltung bestehen gegen eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes in der beantragten Form
keine Bedenken.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, sämtliche mit der Änderung des B-Planes verbundenen Kosten zu übernehmen.
III. Beschlußvorschlag:
„Dem Antrag des Herrn Silvio Zeidler, Urbanusstr. 16, 52372 Kreuzau, auf vereinfachte Änderung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, „Urbanusstraße“, wird antragsgemäß stattgegeben.
Die 7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden,
„Urbanusstraße“ , wird gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.“
Der Gemeindedirektor
2
- Ramm - Anlagen -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: