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Allgemeine Vorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 18, Ortsteil Kreuzau, "Schneidhausen"; hier: Aufstellungsbeschuß)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 18, Ortsteil Kreuzau, "Schneidhausen";
hier:	Aufstellungsbeschuß) Allgemeine Vorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 18, Ortsteil Kreuzau, "Schneidhausen";
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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 109/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuß Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 21.10.1998 29.10.1998 10.11.1998 24.11.1998 TOP: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 18, Ortsteil Kreuzau, „Schneidhausen“; Aufstellungsbeschuß hier: I. Sach- und Rechtslage: Der Bebauungsplan E 18 hat am 22. 09. 1997 Rechtskraft erlangt. Eine verkleinerte Ablichtung des Plangebietes ist zu Ihrer Information als Anlage beigefügt. Hieraus wollen Sie ersehen, daß dieser B-Plan in einem Teilbereich bauliche Erweiterungsmöglichkeiten für die Firma Hoesch eröffnet, und zwar im Bereich des ehemaligen Parkrestaurants und der heute vorhandenen Parkplätze. Im Bereich dieser Fläche plant die Firma Hoesch nach wie vor eine Produktionshalle, wobei der Realisierungszeitpunkt noch nicht feststeht. Die oberhalb der Böschungskante liegende Fläche soll nach den Festsetzungen des Planes als Parkplatz ausgebaut werden. Eine Bebauung dieses Bereiches war auch bisher wegen der vorhandenen Hochspannungsleitung nicht möglich. Inzwischen haben mehrere Gespräche auf Wunsch der Firma Hoesch stattgefunden mit dem Ziel einer Bebauungsplanänderung. Die Änderungswünsche haben sich in diesen Tagen präzisiert. Hierbei ist von entscheidender Bedeutung, daß die RWE-Energie nunmehr zugesagt hat, die Hochspannungsleitung zu beseitigen. Unter dieser Voraussetzung beabsichtigt die Firma Hoesch nunmehr, an dieser Stelle eine Versandlagerhalle zu errichten und hat den in Ablichtung beigefügten Lageplan eingereicht. Hiernach sind zwei Lagerhallen mit einer Firsthöhe von maximal 14 m bzw. 7 m geplant. Die Errichtung dieser Lagehallen am Standort Kreuzau wird von der Firma Hoesch für unbedingt erforderlich gehalten, da man zwischenzeitlich an ca. 10 verschiedenen Stellen die Produkte zwischenlagern muß. Das Hauptzwischenlager befindet sich in Stolberg bei einer Spedition. Aufgrund dieser Situation müssen die meisten Produkte unnötig hin- und hergefahren werden. Die derzeitige Lagersituation wird von der Firma Hoesch wegen der geringen Platzverhältnisse auf dem eigenen Gelände als kompliziert und unüberschaubar und von daher als völlig unwirtschaftliche Lagerhaltung dargestellt. Eine schlanke, effiziente und kundenorientierte Lager- und Auslieferungslogistik bedeutet für die Firma höhere Wirtschaftlichkeit und bessere Wettbewerbsfähigkeit. Durch die Produktionssteigerung von zuletzt 10 % wird das Problem der Lagerhaltung immer größer. Aus der Sicht der Verwaltung schlage ich Ihnen vor, dem Antrag der Firma Hoesch auf Änderung des Bebauungsplanes stattzugeben und einen entsprechenden Aufstellungsbeschluß zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sämtliche mit der Bebauungsplanänderung verbundenen Kosten einschließlich der Kosten für die Überarbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplanes, des Immissionsschutzgutachtens usw., trägt die Firma Hoesch. III. Beschlußvorschlag: „1.) Dem Antrag der Firma Hoesch Metall- und Kunststoffwerk, Kreuzau, auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 18, Ortsteil Kreuzau, „Schneidhausen“, wird stattgegeben. 2.) Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 18, Ortsteil Kreuzau, „Schneidhausen“, wird gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.“ 2 Der Gemeindedirektor - Ramm - - Anlagen - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: