Daten
Kommune
Kreuzau
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12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - /Herr Schmühl
BE: Herr Linden
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
22/1997
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
27.02.1997
11.03.1997
TOP: Beratung und Beschlußvorschlag zur Aufstellung von Absperrpfosten am
Einmündungsbereich Teichstraße/Poststraße in Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 11.11.1991 aufgrund eines
Bürgerantrages gemäß § 6 c GO (alte Fassung) und einer durchgeführten Bürgerbeteiligung
beschlossen, das Teilstück der Teichstraße von der Poststraße bis zur "Peter-Clemens-Brücke"
als unechte Einbahnstraße zu beschildern. Grund für diese Maßnahme war die Tatsache, daß
viele Kraftfahrer sowohl die Straße "Freiheit" als auch die Poststraße als "Umfahrung der
Ampelanlage Hauptstraße/Mittelstraße/Feldstraße" benutzten, um in den Windener Raum zu
gelangen.
Da es seinerzeit (zufällig nach der Beschlußfassung) wegen einer bevorstehenden
Gesetzesänderung aufgrund einer Verfügung des Regierungspräsideten nicht möglich war,
unechte Einbahnstraßen einzurichten, hat das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren eine
Beschilderung, wie sie derzeit noch vorhanden ist, angeordnet. Am Einmündungsbereich
Poststraße/Teichstraße in Richtung "Peter-Clemens-Brücke" wurde die Durchfahrt durch
Verkehrszeichen 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie
für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge) verboten. Zusätzlich wurden als
Vorankündigung die nur noch erlaubten Fahrtrichtungen durch VZ 209-10 bzw. 209-20 StVO
(vorgeschriebene Fahrtrichtung links bzw. rechts) mit Ausnahme für Fahrradfahrer vorgegeben.
Bei diesen Verkehrszeichen handelt es sich im Prinzip um die gleiche Verkehrsbedeutung wie bei
der unechten Einbahnstraße durch VZ 267 (Verbot der Einfahrt).
Trotz dieser klaren verkehrsrechtlichen Anordnung, der erfahrungsgemäß auch in der Praxis
gefolgt wird, benutzen nach wie vor etliche Kraftfahrer das kurze Teilstück als Abkürzung. Bei dem
weitaus größten Teil handelt es sich dabei wie damals um Kraftfahrer, die die genannte
Ampelanlage umfahren wollen. Erwähnt werden muß fairerweise allerdings auch, daß Anlieger aus
dem Bereich "Freiheit", Poststraße und Teilstück Teichstraße das Stück als Abkürzung benutzen.
Durchgeführte Kontrollen durch die Polizei sind nur von kurzfristigem Erfolg.
Ich vermute, daß das verkehrsrechtliche Fehlverhalten hauptsächlich darauf zurückzuführen ist,
daß es sich zwischen Poststraße und "Peter-Clemens-Brücke" um ein sehr kurzes und zudem
übersichtliches Teilstück handelt. Sofern vor Ort kein Kontrollorgan festgestellt wird, wird ohne
Rücksicht auf die Beschilderung der Versuch unternommen, das Teilstück schnellstens zu
passieren.
Da es andererseits erklärter Wille der Gemeinde Kreuzau, des Straßenverkehrsamtes und der
Polizei ist, daß das genannte Teilstück und somit letztendlich auch die engen Straßen "Freiheit"
und Poststraße nicht vom Durchgangsverkehr befahren wird, halte ich es auch nach Rücksprache
mit einigen Anliegern für sinnvoll und erforderlich, das Teilstück rigoros durch Aufstellung von
Absperrpfosten am Einmündungsbereich Poststraße zu sperren. Nur so ist offensichtlich
-2gewährleistet, daß es tatsächlich von der Poststraße aus in Richtung "Peter-Clemens-Brücke"
nicht mehr befahren wird. Der in den schmalen Straßen unerwünschte Durchgangsverkehr wird
insoweit absolut unterbunden.
Als Nachteil bei Aufstellung der Absperrpfosten ist lediglich zu erwähnen, daß es für die Anlieger
selbst sowie Besucher des Kindergartens nicht mehr möglich ist, das in Rede stehende Teilstück
von der "Peter-Clemens-Brücke" aus zu befahren. Es müßte gegebenenfalls von dort aus ein
kurzer Umweg über die Mittelstraße und Hauptstraße in Kauf genommen werden, um in die jeweils
"eigene Straße" zu gelangen. Dieser Umweg dürfte jedoch die tatsächliche Fernhaltung des
Durchgangsverkehrs bei weitem aufwiegen, zumal die meisten Fahrbeziehungen zur Straße
"Freiheit" und zur Poststraße ohnehin seitens der Anlieger von der Hauptstraße direkt aus
erfolgen.
Aufgrund meiner Ausführungen schlage ich Ihnen abschließend vor, das Teilstück der Teichstraße
von der Poststraße bis zur Schulstraße (Peter-Clemens-Brücke) in Kreuzau mittels Absperrpfosten
mit dazugehörender Beschilderung zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs zu sperren. Das
Straßenverkehrsamt des Kreises Düren würde nach Vorliegen des Ratsbeschlusses eine
entsprechende Anordnung verfügen.
Unabhängig von dem o.a. Problem teile ich Ihnen an dieser Stelle noch mit, daß es in letzter Zeit
durch parkende Fahrzeuge im Einmündungsbereich Teichstraße/Poststraße sowie
Teichstraße/Freiheit zu Problemen gekommen ist. Wegen der beengten Verhältnisse können
insbesondere Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge die parkenden Fahrzeuge kaum passieren. Sie
müssen notgedrungen den Gehwegbereich befahren. Da die parkenden Fahrzeuge den
vorgeschriebenen 5 m-Abstand an Einmündungen einhalten, ist es nicht möglich, diesen
Mißstand, der den Fahrern der Fahrzeuge kaum bekannt ist, durch Verwarnungsgeld zu beheben.
Nach einer durchgeführten Ortsbesichtigung hat das SVA im Einvernehmen mit der Polizei daher
ein Haltverbot für die genannten Bereiche soweit angeordnet, daß die genannten Fahrzeuge
zukünftig die engen Einmündungsradien problemlos befahren können. Außerdem wurde ein
halbhüftiges Parken auf dem abgesenkten und gepflasterten Gehwegbereich der "Freiheit" vor
Einmündung in die Hauptstraße für insgesamt 2 Fahrzeuge angeordnet, da in der "Freiheit"
absoluter Parkraummangel wegen der zu geringen Fahrbahnbreite besteht. Obwohl normalerweise
eine halbhüftiges Parken wegen der geringen Gehwegbreite nicht möglich wäre, ist dieses im
genannten kurzen Bereich unproblematisch, da der Gehwegbereich im weiteren Verlauf der Straße
"Freiheit" abrupt endet und die Fußgänger ohnehin die Fahrbahn oder den gegenüberliegenden
Gehweg benutzen müssen. Wegen Fehlens einer ähnlichen Situation in anderen Bereichen ist
eine nichtgewollte Berufung auf einen Präzedenzfall nicht zu besorgen
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Mittel für die Anschaffung der Absperrpfosten stehen haushaltsmäßig bei Haushaltsstelle
1.630.5201.6 bereit.
III. Beschlußvorschlag:
"Das Teilstück der Teichstraße von der Poststraße aus bis zur "Peter-Clemens-Brücke" wird ab
der Poststraße durch die zusätzliche Aufstellung von Absperrpfosten gesperrt, um unerwünschten
Durchgangsverkehr aus den Straßen "Freiheit", Poststraße und Teilstück der Teichstraße
fernzuhalten. In Gegenrichtung wird gegenüber der "Peter-Clemens-Brücke" das VZ 357 StVO
(Sackgasse) aufgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren eine entsprechende
Anordnung gemäß § 45 der StVO zu beantragen."
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
-3-
IV: Beratungsergebnis:
Einstimmig:_____________
Ja:____________________
Nein:__________________
Enthaltung:_____________
III. Beschlussvorschlag:
"Das Teilstück der Teichstraße von der Poststraße aus bis zur "Peter-Clemens-Brücke" wird ab
der Poststraße durch die zusätzliche Aufstellung von Absperrpfosten gesperrt, um unerwünschten
Durchgangsverkehr aus den Straßen "Freiheit", Poststraße und Teilstück der Teichstraße
fernzuhalten. In Gegenrichtung wird gegenüber der "Peter-Clemens-Brücke" das VZ 357 StVO
(Sackgasse) aufgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren eine entsprechende
Anordnung gemäß § 45 der StVO zu beantragen."
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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