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Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußvorschlag zur Aufstellung von Absperrpfosten am Einmündungsbereich Teichstraße/Poststraße in Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußvorschlag zur Aufstellung von Absperrpfosten am Einmündungsbereich Teichstraße/Poststraße in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußvorschlag zur Aufstellung von Absperrpfosten am Einmündungsbereich Teichstraße/Poststraße in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußvorschlag zur Aufstellung von Absperrpfosten am Einmündungsbereich Teichstraße/Poststraße in Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - /Herr Schmühl BE: Herr Linden Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 22/1997 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss 27.02.1997 11.03.1997 TOP: Beratung und Beschlußvorschlag zur Aufstellung von Absperrpfosten am Einmündungsbereich Teichstraße/Poststraße in Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 11.11.1991 aufgrund eines Bürgerantrages gemäß § 6 c GO (alte Fassung) und einer durchgeführten Bürgerbeteiligung beschlossen, das Teilstück der Teichstraße von der Poststraße bis zur "Peter-Clemens-Brücke" als unechte Einbahnstraße zu beschildern. Grund für diese Maßnahme war die Tatsache, daß viele Kraftfahrer sowohl die Straße "Freiheit" als auch die Poststraße als "Umfahrung der Ampelanlage Hauptstraße/Mittelstraße/Feldstraße" benutzten, um in den Windener Raum zu gelangen. Da es seinerzeit (zufällig nach der Beschlußfassung) wegen einer bevorstehenden Gesetzesänderung aufgrund einer Verfügung des Regierungspräsideten nicht möglich war, unechte Einbahnstraßen einzurichten, hat das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren eine Beschilderung, wie sie derzeit noch vorhanden ist, angeordnet. Am Einmündungsbereich Poststraße/Teichstraße in Richtung "Peter-Clemens-Brücke" wurde die Durchfahrt durch Verkehrszeichen 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge) verboten. Zusätzlich wurden als Vorankündigung die nur noch erlaubten Fahrtrichtungen durch VZ 209-10 bzw. 209-20 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung links bzw. rechts) mit Ausnahme für Fahrradfahrer vorgegeben. Bei diesen Verkehrszeichen handelt es sich im Prinzip um die gleiche Verkehrsbedeutung wie bei der unechten Einbahnstraße durch VZ 267 (Verbot der Einfahrt). Trotz dieser klaren verkehrsrechtlichen Anordnung, der erfahrungsgemäß auch in der Praxis gefolgt wird, benutzen nach wie vor etliche Kraftfahrer das kurze Teilstück als Abkürzung. Bei dem weitaus größten Teil handelt es sich dabei wie damals um Kraftfahrer, die die genannte Ampelanlage umfahren wollen. Erwähnt werden muß fairerweise allerdings auch, daß Anlieger aus dem Bereich "Freiheit", Poststraße und Teilstück Teichstraße das Stück als Abkürzung benutzen. Durchgeführte Kontrollen durch die Polizei sind nur von kurzfristigem Erfolg. Ich vermute, daß das verkehrsrechtliche Fehlverhalten hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, daß es sich zwischen Poststraße und "Peter-Clemens-Brücke" um ein sehr kurzes und zudem übersichtliches Teilstück handelt. Sofern vor Ort kein Kontrollorgan festgestellt wird, wird ohne Rücksicht auf die Beschilderung der Versuch unternommen, das Teilstück schnellstens zu passieren. Da es andererseits erklärter Wille der Gemeinde Kreuzau, des Straßenverkehrsamtes und der Polizei ist, daß das genannte Teilstück und somit letztendlich auch die engen Straßen "Freiheit" und Poststraße nicht vom Durchgangsverkehr befahren wird, halte ich es auch nach Rücksprache mit einigen Anliegern für sinnvoll und erforderlich, das Teilstück rigoros durch Aufstellung von Absperrpfosten am Einmündungsbereich Poststraße zu sperren. Nur so ist offensichtlich -2gewährleistet, daß es tatsächlich von der Poststraße aus in Richtung "Peter-Clemens-Brücke" nicht mehr befahren wird. Der in den schmalen Straßen unerwünschte Durchgangsverkehr wird insoweit absolut unterbunden. Als Nachteil bei Aufstellung der Absperrpfosten ist lediglich zu erwähnen, daß es für die Anlieger selbst sowie Besucher des Kindergartens nicht mehr möglich ist, das in Rede stehende Teilstück von der "Peter-Clemens-Brücke" aus zu befahren. Es müßte gegebenenfalls von dort aus ein kurzer Umweg über die Mittelstraße und Hauptstraße in Kauf genommen werden, um in die jeweils "eigene Straße" zu gelangen. Dieser Umweg dürfte jedoch die tatsächliche Fernhaltung des Durchgangsverkehrs bei weitem aufwiegen, zumal die meisten Fahrbeziehungen zur Straße "Freiheit" und zur Poststraße ohnehin seitens der Anlieger von der Hauptstraße direkt aus erfolgen. Aufgrund meiner Ausführungen schlage ich Ihnen abschließend vor, das Teilstück der Teichstraße von der Poststraße bis zur Schulstraße (Peter-Clemens-Brücke) in Kreuzau mittels Absperrpfosten mit dazugehörender Beschilderung zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs zu sperren. Das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren würde nach Vorliegen des Ratsbeschlusses eine entsprechende Anordnung verfügen. Unabhängig von dem o.a. Problem teile ich Ihnen an dieser Stelle noch mit, daß es in letzter Zeit durch parkende Fahrzeuge im Einmündungsbereich Teichstraße/Poststraße sowie Teichstraße/Freiheit zu Problemen gekommen ist. Wegen der beengten Verhältnisse können insbesondere Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge die parkenden Fahrzeuge kaum passieren. Sie müssen notgedrungen den Gehwegbereich befahren. Da die parkenden Fahrzeuge den vorgeschriebenen 5 m-Abstand an Einmündungen einhalten, ist es nicht möglich, diesen Mißstand, der den Fahrern der Fahrzeuge kaum bekannt ist, durch Verwarnungsgeld zu beheben. Nach einer durchgeführten Ortsbesichtigung hat das SVA im Einvernehmen mit der Polizei daher ein Haltverbot für die genannten Bereiche soweit angeordnet, daß die genannten Fahrzeuge zukünftig die engen Einmündungsradien problemlos befahren können. Außerdem wurde ein halbhüftiges Parken auf dem abgesenkten und gepflasterten Gehwegbereich der "Freiheit" vor Einmündung in die Hauptstraße für insgesamt 2 Fahrzeuge angeordnet, da in der "Freiheit" absoluter Parkraummangel wegen der zu geringen Fahrbahnbreite besteht. Obwohl normalerweise eine halbhüftiges Parken wegen der geringen Gehwegbreite nicht möglich wäre, ist dieses im genannten kurzen Bereich unproblematisch, da der Gehwegbereich im weiteren Verlauf der Straße "Freiheit" abrupt endet und die Fußgänger ohnehin die Fahrbahn oder den gegenüberliegenden Gehweg benutzen müssen. Wegen Fehlens einer ähnlichen Situation in anderen Bereichen ist eine nichtgewollte Berufung auf einen Präzedenzfall nicht zu besorgen II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Mittel für die Anschaffung der Absperrpfosten stehen haushaltsmäßig bei Haushaltsstelle 1.630.5201.6 bereit. III. Beschlußvorschlag: "Das Teilstück der Teichstraße von der Poststraße aus bis zur "Peter-Clemens-Brücke" wird ab der Poststraße durch die zusätzliche Aufstellung von Absperrpfosten gesperrt, um unerwünschten Durchgangsverkehr aus den Straßen "Freiheit", Poststraße und Teilstück der Teichstraße fernzuhalten. In Gegenrichtung wird gegenüber der "Peter-Clemens-Brücke" das VZ 357 StVO (Sackgasse) aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren eine entsprechende Anordnung gemäß § 45 der StVO zu beantragen." Der Gemeindedirektor - Ramm - -3- IV: Beratungsergebnis: Einstimmig:_____________ Ja:____________________ Nein:__________________ Enthaltung:_____________ III. Beschlussvorschlag: "Das Teilstück der Teichstraße von der Poststraße aus bis zur "Peter-Clemens-Brücke" wird ab der Poststraße durch die zusätzliche Aufstellung von Absperrpfosten gesperrt, um unerwünschten Durchgangsverkehr aus den Straßen "Freiheit", Poststraße und Teilstück der Teichstraße fernzuhalten. In Gegenrichtung wird gegenüber der "Peter-Clemens-Brücke" das VZ 357 StVO (Sackgasse) aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren eine entsprechende Anordnung gemäß § 45 der StVO zu beantragen." Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________