Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Verfahren bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern die "im Laufe ihrer Schullaufbahn die Schulform wechseln"; hier: Auswertung sowie Beschluß hierzu)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verfahren bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern die "im Laufe ihrer Schullaufbahn  die Schulform wechseln";
hier: Auswertung sowie Beschluß hierzu) Allgemeine Vorlage (Verfahren bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern die "im Laufe ihrer Schullaufbahn  die Schulform wechseln";
hier: Auswertung sowie Beschluß hierzu)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann/ Herr GD Ramm Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 81/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuß Hauptausschuß Rat 18.06.1997 25.06.1997 01.07.1997 TOP: Verfahren bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern die „im Laufe ihrer Schullaufbahn die Schulform wechseln“; hier: Auswertung sowie Beschluß hierzu I. Sach- und Rechtslage: Im Rahmen der Diskussion zur Festlegung der Zügigkeit der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen im Schulzentrum „Heribertschule Kreuzau“ (HS, RS, GY) für das Schuljahr 1997/98 und die damit einhergehenden großen Raumprobleme, war in der 25. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau am 11.03.1997 u.a. auch die Aussage getroffen worden, daß man den Schulleitern am genannten Schulzentrum seitens des Rates deutlich machen müßte, sich bei „Rückläufern“ bzw. „Quereinsteigern“ möglichst restriktiv zu verhalten. Dies bedeutet, daß bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, die „im Laufe ihrer Schullaufbahn die Schulform wechseln“ nur noch die Klientel an den Schulen dieses Schulzentrums aufzunehmen sind, die auch im Bereich der Gemeinde Kreuzau (HS) wohnen bzw. für die sich in Kreuzau die „nächstgelegene“ Schule befindet (RS, GY). Ausgangspunkt dieser Anregung war die Tatsache, daß es in der Vergangenheit häufiger vorgekommen war, und dies betrifft naturgemäß mit ganz wenigen Ausnahmen nur die Hauptschule Kreuzau, daß Wiederholer, die vorher zwar die Realschule Kreuzau besuchten aber nicht im Bereich der Gemeinde Kreuzau wohnten, letztlich nicht an die Hauptschule an ihrem Heimatort verwiesen, sondern zum Teil an der Hauptschule in Kreuzau (weiter) beschult wurden. Die Aufnahmen erfolgten aber in allen Fällen stets nach individuellen Einzelfallkriterien. Demnach wurden auch viele Schüler/-innen, die aus unklaren Gründen hier eine Anmeldung vornehmen wollten (z.B. mit der Begründung bereits das Schulzentrum „Heribertschule Kreuzau“ besucht zu haben), abgewiesen. Trotzdem ist eine nicht unerhebliche Anzahl von ehemaligen Realschülern/-innen (teilweise auch Gymnasiasten/innen), die nicht im Einzugsbereich der Hauptschule Kreuzau wohnen, hier aufgenommen worden. Aufgrund dieser Anregung in der v.g. Sitzung des Hauptausschusses ist eine entsprechende Information an die in Frage kommenden 3 Schulformen des Schulzentrums erfolgt, wobei dies für das Gymnasium (zum jetzigen Zeitpunkt) nur informativ bzw. bereits „rechtzeitig hinweisend“ sein kann. Die Realschule teilte hierzu mit, daß „keine ehem. Gymnasiasten, die außerhalb des Einzugsbereichs der Realschule Kreuzau wohnen“, hier unterrichtet wurden bzw. werden. Seitens der Hauptschule als der im Grundsatz betroffenen Schulform werden für den jetzigen Schülerbestand folgende Zahlen aus der vorstehend genannten Klientel benannt, und zwar: 7. Jahrgang 8. Jahrgang 9. Jahrgang 2 Schüler/-innen 4 Schüler/-innen 7 Schüler/-innen Aufgrund meiner Anfrage wird durch den Leiter der Hauptschule Kreuzau, Herrn Rektor Honrath, allerdings gegen die angestrebte Vorgehensweise, die nur unter kapazitären Gesichtspunkten gesehen wurde und m.E. zukünftig auch so generell zu sehen ist, mit den verschiedensten Begründungen interveniert. Auch hat sich die Schulkonferenz dieser Schule in ihrer Sitzung vom 29.04.1997 mit dieser Thematik befaßt und ebenfalls einen entsprechenden Beschluß formuliert. Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen wird eine ausführliche Darstellung im Rahmen dieser Sitzungsvorlage nicht vorgenommen; damit aber die m.E. erforderliche Kenntnis Ihrerseits besteht, werden beide Schriftstücke dieser Sitzungsvorlage als Anlage zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt. Unabhängig von der sicherlich verständlichen Darstellung seitens des Schulleiters der Hauptschule Kreuzau vertrete ich weiterhin die Meinung, gemäß der Anregung aus dem Hauptausschuß zu verfahren und bei „Wiederholern“ bzw. 2 „Quereinsteigern“, die an der Hauptschule Kreuzau um Aufnahme bzw. Unterrichtung ersuchen, einer Aufnahme nur zuzustimmen, wenn es sich um Schüler/-innen aus dem Bereich der Gemeinde Kreuzau handelt. Auch unter dieser Prämisse sehe ich keine Gefährdung einer „geregelten 2-Zügigkeit“ für die Hauptschule, die bekanntlich angestrebt ist und „gesichert“ werden soll. Zukünftig wird trotzdem auch weiterhin, wie aus den Prognosen ohne Probleme ersichtlich, in einigen Klassen sogar eine 3-Zügigkeit gegeben sein. Eine Gefährdung oder Benachteiligung der Hauptschule, wie seitens der Schulleitung befürchtet, wird daher von mir nicht gesehen, so daß der finanzielle Aspekt, d.h. Einsparung nicht unerheblicher Schülerbeförderungskosten für die „auswärtigen Schüler/innen“, die eine Hauptschule in ihrem Heimatort vorfinden, entsprechend gewertet werden sollte. Für den Bereich von Realschule und Gymnasium ist in diesen Fällen ebenfalls ein strenger Maßstab anzulegen, d.h. einer Aufnahme nur dann zuzustimmen, wenn hier entsprechend dem Wahlverhalten der Begriff der „nächstgelegenen Schule“ zutrifft und die Schulleitung gemäß den bestehenden gesetzlichen Vorschriften verpflichtet ist, sollten keine anderen Gründe gegeben sein, demgemäß zu verfahren. Ich bitte einen dementsprechend lautenden Beschluß zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zum jetzigen Zeitpunkt sind seitens der Gemeinde Kreuzau als Schulträger für die insgesamt 13 Schüler/-innen Schülerbeförderungskosten von aufgerundet 8.000 DM/Jahr aufzubringen. Bei entsprechender Beschlußfassung, d.h. zukünftiger Abweisung solcher Aufnahmewünsche, wird sich dieser Betrag sukzessive vermindern. Mit Beginn des Schuljahres 2000/01 kann die Bereitstellung entsprechender Mittel hierfür komplett entfallen. III. Beschlußvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge wie folgt beschließen: „1. Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, die im „Laufe ihrer Schullaufbahn die Schulform wechseln“ (müssen), ist für die Hauptschule auf die Klientel beschränkt, die auch im Bereich der Gemeinde Kreuzau wohnen. 2. Bei den Schulformen Realschule und Gymnasium ist dies auf den Begriff„nächstgelegelegene Schule“, d.h. also auf die Fälle, in denen eine Aufnahme gemäß Elternwillen/Wahlverhalten erfolgen muß, festzuschreiben.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - Anlage b.w. IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: