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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen - Antrag des Herrn Michael Friedrichs vom 20.06.2005 Müllberge und Wildparker am Peringsmaar -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen
- Antrag des Herrn Michael Friedrichs vom 20.06.2005 Müllberge und Wildparker am Peringsmaar -) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen
- Antrag des Herrn Michael Friedrichs vom 20.06.2005 Müllberge und Wildparker am Peringsmaar -)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-420/2005 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 10 24 53 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 27.10.2005 Original Hauptausschuss 30.05.2006 1. Ergänzung Betreff: Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen - Antrag des Herrn Michael Friedrichs vom 20.06.2005 „Müllberge und Wildparker am Peringsmaar“ - Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss der Stadt Bedburg lehnt den Bürgerantrag des Herrn M. Friedrichs vom 20.06.2005 „Müllberge und Wildparker am Peringsmaar“ auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 27.10.2005 ab. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Bürgerantrag des Herrn M. Friedrichs vom 20.06.2005, in welchem er aufgrund der Verunreinigungen und der Wildparker am Peringsmaar tägliche Kontrollen durch die Stadt Bedburg, sofortiges Abschleppen von Wildparkern und nächtliche Kontrollen durch die Polizei mit Identitätsfeststellung beantragt, ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um eine Anregung im Sinne des § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 12.07.1995 in der nunmehr gültigen Fassung; danach hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen, an den Rat zu wenden. Gemäß § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister - vor der inhaltlichen Prüfung der Anregung und Beschwerde durch den für die Erledigung zuständigen Ausschuss (Hauptausschuss) - die Eingabe auf direktem Wege zur Vorberatung an den sachlich zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales) verwiesen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------Herr Stroben ----------------------------------Herr Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister