Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-420/2005 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 10 24 53
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
27.10.2005
Original
Hauptausschuss
30.05.2006
1. Ergänzung
Betreff:
Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen
- Antrag des Herrn Michael Friedrichs vom 20.06.2005 „Müllberge und Wildparker am
Peringsmaar“ -
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Bedburg lehnt den Bürgerantrag des Herrn M. Friedrichs vom
20.06.2005 „Müllberge und Wildparker am Peringsmaar“ auf einstimmige Empfehlung des
Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 27.10.2005 ab.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Bürgerantrag des Herrn M. Friedrichs vom 20.06.2005, in welchem er aufgrund der
Verunreinigungen und der Wildparker am Peringsmaar tägliche Kontrollen durch die Stadt
Bedburg, sofortiges Abschleppen von Wildparkern und nächtliche Kontrollen durch die Polizei mit
Identitätsfeststellung beantragt, ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt.
Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um eine Anregung im Sinne des § 6 der
Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 12.07.1995 in der nunmehr gültigen Fassung; danach hat
jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder
Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen, an den Rat zu wenden. Gemäß § 6
Abs. 5 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister - vor der inhaltlichen Prüfung der Anregung und
Beschwerde durch den für die Erledigung zuständigen Ausschuss (Hauptausschuss) - die Eingabe
auf direktem Wege zur Vorberatung an den sachlich zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für
Schule, Jugend, Freizeit und Soziales) verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
----------------------------------Herr Stroben
----------------------------------Herr Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister