Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann 40
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
34/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Gremium
Termin
Hauptausschuß
11.03.1997
Rat
18.03.1997
TOP: zur Festlegung der Zügigkeit der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen im Schulzentrum "Heribertschule
Kreuzau" (HS,RS, GY) für das Schuljahr 1997/98
I. Sach- und Rechtslage:
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
"Entgegen dem gültigen Ratsbeschluß hinsichtlich der Zügigkeit der allgemeinbildenden weiterführenden
Schulen im Schulzentrum "Heribertschule Kreuzau" (HS,RS,GY) wird für das Schuljahr 1997/98
ausnahmsweise wiederum eine abweichende Zügigkeit Gymnasium Kreuzau in den Eingangsklassen
festgelegt.
Die Gesamtzügigkeit ergibt sich für das genannte Schuljahr demnach wie folgt:
1. Hauptschule Kreuzau JG-Stufen 5 bis 10
2. Realschule
JG-Stufen 5 bis 10
3. Gymnasium
JG-Stufen 5 bis 10
2 Züge
3 Züge
4 Züge.
Weiter wird unabhängig davon ausdrücklich festgestellt, daß für die im Schulzentrum untergebrachten
Schulformen hinsichtlich der Raumkapazität dringender Handlungsbedarf besteht und unbedingt eine
vertretbare Lösung in Zusammenarbeit zwischen den Nachbarkommunen Nideggen, Heimbach und
Hürtgenwald sowie mit der Bezirksregierung Köln zu erarbeiten ist."
III. Beschlußvorschlag der Verwaltung:
"Entgegen dem gültigen Ratsbeschluß hinsichtlich der Zügigkeit der allgemeinbildenden weiterführenden
Schulen im Schulzentrum "Heribertschule Kreuzau" (HS,RS,GY) wird für das Schuljahr 1997/98
ausnahmsweise wiederum eine abweichende Zügigkeit Gymnasium Kreuzau in den Eingangsklassen
festgelegt.
Die Gesamtzügigkeit ergibt sich für das genannte Schuljahr demnach wie folgt:
1. Hauptschule Kreuzau
2. Realschule
3. Gymnasium
2 Züge
3 Züge
4 Züge.
Weiter wird unabhängig davon ausdrücklich festgestellt, daß für die im Schulzentrum untergebrachten
Schulformen hinsichtlich der Raumkapazität dringender Handlungsbedarf besteht und unbedingt eine
vertretbare Lösung in Zusammenarbeit zwischen den Nachbarkommunen Nideggen, Heimbach und
Hürtgenwald sowie mit der Bezirksregierung Köln zu erarbeiten ist."
III. Beschlußvorschlag:
"1.
Entgegen dem gültigen Ratsbeschluß hinsichtlich der Zügigkeit der allgemeinbildenden wieterführenden
Schulen im Schulzentrum Heribertschule Kreuzau“ (HS, RS, GY) wird für das Schuljahr 1997/98
ausnahmsweise eine abweichende Zügigkeit für das Gymnasium Kreuzau in den Eingangsklassen wie
folgt festgelegt.
2
a)
b)
c)
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Hauptschule Kreuzau
Realschule Kreuzau
Gymnasium Kreuzau
2 Züge
3 Züge
5 Züge
Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an der Realschule Kreuzau beschränkt sich neben dem
„bilingualen Kurs“ aus kapazitären Gründen zwangsläufig auf die Anmeldungen aus Kreuzau und Düren sowie
Vettweiß. Die Schülerinnen und Schüler der JG-Stufe 5 aus den Kommunen Heimbach, Hürtgenwald und
Nideggen für das Schuljahr 1997/98, sind in der neu einzurichtenden Dependance der Realschule Kreuzau, und
zwar an einem der zur Disposition stehenden Standorte in Hürtgenwald-Kleinhau oder Nideggen, unmittelbar
einzuschulen.
Ebenfalls in dieser Dependance sollen, wenn rechtlich möglich, die Schülerinnen und Schüler des jetzigen 5.
Jahrgangs der Realschule Kreuzau aus den genannten Kommunen Heimbach, Hürtgenwald und Nideggen
(dann als 6. Jahrgang) unterrichtet werden.
Ab dem Schuljahr 1998/99 sollen für das Gymnasium Kreuzau grundsätzlich 4 Eingangsklassen gebildet
werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die finanzielle Beteiligung der Nachbarkommunen Heimbach,
Hürtgenwald und Nideggen an den Kosten des Gymnasiums sichergestellt ist.
Nur unter dieser Voraussetzung wird der Schülerspezialverkehr (SSV) in dIe Gemeinde Hürtgenwald aufrecht
erhalten. Der SSV für den Bereich der Realschule wird mit dem Schuljahr 1998/99 im Hinblick auf die
Neugründung der Realschulen Nideggen/Hürtgenwald eingestellt.
Für die zu diesem Zeitpunkt im Schulzentrum „Heribertschule Kreuzau“ bereits unterrichteten Kinder bleibt
dieser SSV im Rahmen der „Bestandsgarantie“ bis zum erforderlichen Zeitpunkt bestehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zur Einstellung des mit Beginn des Schuljahres 1990/91 an
der Realschule Kreuzau eingerichteten Schulversuches „bilingualer Kurs“ ab dem Schuljahr 1998/99, zu
prüfen. Je nach Ergebnis sind die hierzu erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.“
Anlagen
Der Gemeindedirektor
- Ramm -