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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. E 19 a, Ortsteil Kreuzau, "Parkplatzfläche am Windener Weg"; hier: Satzungsbeschluß gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. E 19 a, Ortsteil Kreuzau, "Parkplatzfläche am Windener Weg";
hier:	Satzungsbeschluß gemäß § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 106/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 29.10.1998 10.11.1998 24.11.1998 TOP: Bebauungsplan Nr. E 19 a, Ortsteil Kreuzau, „Parkplatzfläche am Windener Weg“; Satzungsbeschluß gemäß § 10 BauGB hier: I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung am 03. 06. 1997 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau den Aufstellungsbeschluß zum o. a. Bebauungsplan gefaßt. In der Sitzung am 25. 09. 1997 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau dem Entwurf des Bebauungsplanes E 19 a zugestimmt. In der Sitzung am 26. 02. 1998 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau nach vorheriger Beteiligung des Umweltausschusses dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan gesondert zugestimmt. Die erforderlichen Verfahren gem. § 3 und 4 BauGB (Bürgerbeteiligung, Behördenbeteiligung und Offenlage) wurden inzwischen durchgeführt. Während dieser Verfahren sind keine Anregungen zum Planentwurf eingegangen. Von daher schlage ich Ihnen nunmehr vor, den Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der dazugehörigen Begründung zu beschließen. Hinweis: Da inzwischen die erforderliche 8. Änderung des Flächennutzungsplanes von der Bezirksregierung genehmigt worden ist, entfällt für den B-Plan das Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung, so daß mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses der B-Plan Rechtskraft erlangt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden, wie bekannt, in voller Höhe von der Firma Autenrieb übernommen. III. Beschlußvorschlag: „Der Bebauungsplan Nr. E 19 a, Ortsteil Kreuzau, „Parkplatzfläche am Windener Weg“, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: