Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
106/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
29.10.1998
10.11.1998
24.11.1998
TOP: Bebauungsplan Nr. E 19 a, Ortsteil Kreuzau, „Parkplatzfläche am Windener Weg“;
Satzungsbeschluß gemäß § 10 BauGB
hier:
I. Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung am 03. 06. 1997 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau den Aufstellungsbeschluß zum o. a. Bebauungsplan
gefaßt. In der Sitzung am 25. 09. 1997 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau dem Entwurf des Bebauungsplanes E 19 a
zugestimmt. In der Sitzung am 26. 02. 1998 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau nach vorheriger Beteiligung des
Umweltausschusses dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan gesondert zugestimmt.
Die erforderlichen Verfahren gem. § 3 und 4 BauGB (Bürgerbeteiligung, Behördenbeteiligung und Offenlage) wurden
inzwischen durchgeführt.
Während dieser Verfahren sind keine Anregungen zum Planentwurf eingegangen.
Von daher schlage ich Ihnen nunmehr vor, den Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der dazugehörigen
Begründung zu beschließen.
Hinweis:
Da inzwischen die erforderliche 8. Änderung des Flächennutzungsplanes von der Bezirksregierung
genehmigt worden ist, entfällt für den B-Plan das Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung, so daß
mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses der B-Plan Rechtskraft erlangt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden, wie bekannt, in voller Höhe von der Firma Autenrieb
übernommen.
III. Beschlußvorschlag:
„Der Bebauungsplan Nr. E 19 a, Ortsteil Kreuzau, „Parkplatzfläche am Windener Weg“, wird gemäß § 10
BauGB als Satzung mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: