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Allgemeine Vorlage (Antrag der Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach auf Herstellung einer "überdachten Unterstellmöglichkeit" für die Kinder dieser Schule im Zusammenhang mit dem Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf dem Schulgelände für die Löschgruppe Obermaubach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
20 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach auf Herstellung einer "überdachten Unterstellmöglichkeit" für die Kinder dieser Schule im Zusammenhang mit dem Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf dem Schulgelände für die Löschgruppe Obermaubach) Allgemeine Vorlage (Antrag der Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach auf Herstellung einer "überdachten Unterstellmöglichkeit" für die Kinder dieser Schule im Zusammenhang mit dem Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf dem Schulgelände für die Löschgruppe Obermaubach) Allgemeine Vorlage (Antrag der Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach auf Herstellung einer "überdachten Unterstellmöglichkeit" für die Kinder dieser Schule im Zusammenhang mit dem Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf dem Schulgelände für die Löschgruppe Obermaubach)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann/Herr GD Ramm Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 88/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuß Hauptausschuß Rat 18.06.1997 25.06.1997 01.07.1997 TOP: Antrag der Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach auf Herstellung einer „überdachten Unterstellmöglichkeit“ für die Kinder dieser Schule im Zusammenhang mit dem Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf dem Schulgelände für die Löschgruppe Obermaubach I. Sach- und Rechtslage: Bekanntlich ist im Bereich des Schulgeländes der Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppe Obermaubach der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau geplant. Zu diesen Vorgaben wurde bereits im Rahmen einer schriftlichen Mitteilung für die Sitzung des Schulausschusses vom 04.06.1996 sowie anschließend für Hauptausschuß und Gemeinderat beríchtet. Aufgrund der inzwischen bestehenden Beschlußlage hat die Leiterin der Grundschule Obermaubach nunmehr den Antrag gestellt, im Zusammenhang mit dem Neubau dieses Feuerwehrgerätehauses eine entsprechende „verlängerte“ Dachkonstruktion herzustellen, die als Unterstellmöglichkeit für die Kinder bei Regenwetter dienen könne. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Rates vom 18.03.1997 zur Kenntnis genommen und an den Fachausschuß verwiesen; dementsprechend wird mit dieser Vorlage verfahren. Unterstützt wird dieser Antrag auch durch die Klassenpflegschaft der Klasse 1 a sowie die Schulpflegschaft. Eine grundsätzliche Berechtigung für diese Antragstellung wird seitens der Verwaltung zwar gesehen, wobei aber auch nicht zu verkennen ist, daß (insbesondere) sowohl die im Bereich der Außentoilettenanlagen/Pausenhalle bereits bestehende Überdachung als auch die Eingangshalle dieser Schule, durchaus entsprechend guten Schutz der Kinder bei Regenwetter bieten. Weiter ist festzuhalten, daß bereits in den vergangenen Jahren ähnliche Anträge zur entsprechenden baulichen Erweiterung der dortigen Außentoilettenanlagen bzw. Pausenhalle in Form einer „Verlängerung“ der Überdachung vorgelegt, bisher aber u.a. aus finanziellen Erwägungen nicht verwirklicht wurden. Dies auch unter der Prämisse, daß für eine solche Maßnahme Schulbaumittel seitens des Landes NRW nicht zu erhalten waren. Unabhängig davon wurde der jetzige Antrag auf seine Realisierbarkeit untersucht, wobei es im Hinblick auf die Haushaltssituation schon aus dem daraus bestehenden Sachzwang erforderlich war, insbesondere den finanziellen Aspekt hoch anzusetzen. So ist festzuhalten, daß eine Erweiterung der vorhandenen Überdachung der Pausenhalle im beantragten Sinne bis zum Podium (Treppenauf- bzw. -abgang) mit Einseitneigung bautechnisch zwar machbar ist, dem Eingangsbereich und Flur der Schule damit aber die natürliche Belichtung genommen würde. Dies ist schon aus bauordnungsrechtlichen Gründen sehr bedenklich und kann aus hiesiger Sicht, unabhängig von den hierzu ermittelten erheblichen Kosten von rd. 70.000 DM, nicht verwirklicht werden. Eine Erweiterung des „Dachaufbaues“ am dort zum Neubau vorgesehenen Feuerwehrgerätehaus ist, unabhängig von den hierzu mit rd. 80.000 DM ermittelten Kosten, ebenfalls architektonisch nicht ohne Probleme zu werten. Das hier vorgesehene Pultdach weist (von der „Giebelspitze“ abgesehen) noch auf der Traufseite eine lichte Höhe von 4 m auf. Mit der „Verlängerung“ des Daches als weitere Unterstellmöglichkeit, wie beantragt, sind demnach entsprechende gestalterische Bedenken verbunden. Als weitere Alternative wurde daher (auch) die Lieferung und Aufstellung einer Unterstellmöglichkeit in Fertigbauweise, wie diese z.B. bei Bus- und sonstigen Haltestelleneinrichtungen Verwendung finden, in die Überlegungen einbezogen. Neben dem damit nicht unerheblich verlustig gehenden Platz wurden aber auch hierbei, je nach Größenordnung dieser „Halle(n)“, Kosten bis zu 30.000 DM und mehr ermittelt. 2 Festzuhalten bleibt hierzu auch, daß für alle drei Maßnahmen (Verlängerung des Dachaufbaues vom -neuenFeuerwehrgerätehaus bzw. von der bereits bestehenden Pausentoilettenanlage sowie Aufstellung eines besonderen Baukörpers) keine Zuschüsse aus Schulbaumitteln gewährt werden können; die entstehenden Kosten würden in voller Höhe zu Lasten der Gemeinde gehen. Die gleiche Feststellung würde im übrigen auch für einen entsprechend veränderten Ausbau des Feuerwehrgerätehauses aus den hierfür bereitstehenden Landesmitteln gelten. Die Verwaltung vertritt weiterhin die Meinung, wie auch in der Vergangenheit bereits geschehen, daß diese Maßnahme zwar wünschenswert aber nicht unbedingt als erforderlich anzusehen ist, zumal es sich hierbei nicht um unabdingbare Ausgaben handelt, die zum jetzigen Zeitpunkt und in der jetzigen Haushaltssituation nur zu leisten möglich sind. Eine Bereitstellung der Mittel ist daher nicht realisierbar, so daß dem Antrag momentan auch nicht entsprochen werden kann. Ob und inwieweit eine Verwirklichung dieses Vorhabens bei verbesserter Haushaltslage in Zukunft erfolgen kann, ist zum gegebenen Zeitpunkt zu prüfen. Unabhängig der vorstehenden Darstellung wird die Gelegenheit wahrgenommen, auch zu den in beiden Anträgen gegebenen Hinweisen auf Verminderung bzw. Einschränkung der Pausen- und damit Spielfläche beim Bau des Feuerwehrgerätehauses Stellung zu nehmen. Hierzu ist festzuhalten, daß die avisierte Errichtung des Feuerwehrgerätehauses eine bebaute Fläche von insgesamt 177,22 qm sowie eine Stellfläche von 120,64 qm in Anspruch nehmen wird, wonach die Gesamtfläche demnach aufgerundet 300 qm beträgt. Die bisher befestigte Schulhoffläche in diesem Bereich wird nur zu einem relativ geringen Teil, und zwar zu etwa einem Drittel, für diese Maßnahme in Anspruch genommen. Der Rest der vorstehend genannten zu bebauenden bzw. als Stellmöglichkeit zu reservierenden Fläche befindet sich im Bereich eines bisher schon bestehenden und von daher auch nicht als „Schulhof“ zu nutzenden Grünstreifens sowie einer Zuwegung zum hinterwärtigen Teil des Schulgebäudes (z.B. auch Außeneingang des Lehrschwimmbeckens). Weiter bleibt festzuhalten, daß die Pausenfreifläche für den Bereich der GGS Obermaubach, hochgerechnet auf die durchschnittliche Schulkinderzahl für die kommenden Jahre mit 170 und angewandt auf die gemäß den Richtlinien pro Kind vorzusehende Fläche von 5 qm, insgesamt mindestens 850 qm umfassen müßte. Tatsächlich wird, auch nach Errichtung des Feuerwehrgerätehauses im genannten Bereich, die befestigte Schulhoffläche noch immerhin 1.480 qm betragen. Hierin noch nicht einbezogen ist der im vorderen Bereich des Gebäudetraktes dieser Schule befindliche Spielplatz einschl. Rasenfläche mit weiteren ca. 600 qm. Ein Einschnitt in die Pausenhoffläche mit entsprechenden, evtl. negativen Auswirkungen wie dargestellt, ist daher mit dem Bau des Gerätehauses nach Meinung der Verwaltung nicht verbunden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlußvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge wie folgt beschließen: „Dem Antrag der Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach, durch die Verlängerung der Dachkonstruktion des dort neu zu errichtenden Feuerwehrgerätehauses eine „überdachte Unterstellmöglichkeit“ zu schaffen, kann unmittelbar nicht entsprochen werden. Zum gegebenen Zeitpunkt und bei verbesserter Haushaltslage ist die Situation anhand der bereits angestellten Ermittlungen in anderer baulicher Form erneut zu überprüfen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: 3 Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: