Daten
Kommune
Kreuzau
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20 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann/Herr GD Ramm
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
88/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuß
Hauptausschuß
Rat
18.06.1997
25.06.1997
01.07.1997
TOP: Antrag der Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach auf Herstellung einer „überdachten Unterstellmöglichkeit“
für die Kinder dieser Schule im Zusammenhang mit dem Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf dem
Schulgelände für die Löschgruppe Obermaubach
I. Sach- und Rechtslage:
Bekanntlich ist im Bereich des Schulgeländes der Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach der Bau eines neuen
Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppe Obermaubach der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau geplant. Zu diesen
Vorgaben wurde bereits im Rahmen einer schriftlichen Mitteilung für die Sitzung des Schulausschusses vom
04.06.1996 sowie anschließend für Hauptausschuß und Gemeinderat beríchtet.
Aufgrund der inzwischen bestehenden Beschlußlage hat die Leiterin der Grundschule Obermaubach nunmehr den
Antrag gestellt, im Zusammenhang mit dem Neubau dieses Feuerwehrgerätehauses eine entsprechende „verlängerte“
Dachkonstruktion herzustellen, die als Unterstellmöglichkeit für die Kinder bei Regenwetter dienen könne. Dieser
Antrag wurde in der Sitzung des Rates vom 18.03.1997 zur Kenntnis genommen und an den Fachausschuß verwiesen;
dementsprechend wird mit dieser Vorlage verfahren.
Unterstützt wird dieser Antrag auch durch die Klassenpflegschaft der Klasse 1 a sowie die Schulpflegschaft.
Eine grundsätzliche Berechtigung für diese Antragstellung wird seitens der Verwaltung zwar gesehen, wobei aber auch
nicht zu verkennen ist, daß (insbesondere) sowohl die im Bereich der Außentoilettenanlagen/Pausenhalle bereits
bestehende Überdachung als auch die Eingangshalle dieser Schule, durchaus entsprechend guten Schutz der Kinder bei
Regenwetter bieten.
Weiter ist festzuhalten, daß bereits in den vergangenen Jahren ähnliche Anträge zur entsprechenden baulichen
Erweiterung der dortigen Außentoilettenanlagen bzw. Pausenhalle in Form einer „Verlängerung“ der Überdachung
vorgelegt, bisher aber u.a. aus finanziellen Erwägungen nicht verwirklicht wurden. Dies auch unter der Prämisse, daß
für eine solche Maßnahme Schulbaumittel seitens des Landes NRW nicht zu erhalten waren.
Unabhängig davon wurde der jetzige Antrag auf seine Realisierbarkeit untersucht, wobei es im Hinblick auf die
Haushaltssituation schon aus dem daraus bestehenden Sachzwang erforderlich war, insbesondere den finanziellen
Aspekt hoch anzusetzen.
So ist festzuhalten, daß eine Erweiterung der vorhandenen Überdachung der Pausenhalle im beantragten Sinne bis zum
Podium (Treppenauf- bzw. -abgang) mit Einseitneigung bautechnisch zwar machbar ist, dem Eingangsbereich und Flur
der Schule damit aber die natürliche Belichtung genommen würde. Dies ist schon aus bauordnungsrechtlichen Gründen
sehr bedenklich und kann aus hiesiger Sicht, unabhängig von den hierzu ermittelten erheblichen Kosten von rd. 70.000
DM, nicht verwirklicht werden.
Eine Erweiterung des „Dachaufbaues“ am dort zum Neubau vorgesehenen Feuerwehrgerätehaus ist, unabhängig von
den hierzu mit rd. 80.000 DM ermittelten Kosten, ebenfalls architektonisch nicht ohne Probleme zu werten. Das hier
vorgesehene Pultdach weist (von der „Giebelspitze“ abgesehen) noch auf der Traufseite eine lichte Höhe von 4 m auf.
Mit der „Verlängerung“ des Daches als weitere Unterstellmöglichkeit, wie beantragt, sind demnach entsprechende
gestalterische Bedenken verbunden.
Als weitere Alternative wurde daher (auch) die Lieferung und Aufstellung einer Unterstellmöglichkeit in
Fertigbauweise, wie diese z.B. bei Bus- und sonstigen Haltestelleneinrichtungen Verwendung finden, in die
Überlegungen einbezogen. Neben dem damit nicht unerheblich verlustig gehenden Platz wurden aber auch hierbei, je
nach Größenordnung dieser „Halle(n)“, Kosten bis zu 30.000 DM und mehr ermittelt.
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Festzuhalten bleibt hierzu auch, daß für alle drei Maßnahmen (Verlängerung des Dachaufbaues vom -neuenFeuerwehrgerätehaus bzw. von der bereits bestehenden Pausentoilettenanlage sowie Aufstellung eines besonderen
Baukörpers) keine Zuschüsse aus Schulbaumitteln gewährt werden können; die entstehenden Kosten würden in voller
Höhe zu Lasten der Gemeinde gehen. Die gleiche Feststellung würde im übrigen auch für einen entsprechend
veränderten Ausbau des Feuerwehrgerätehauses aus den hierfür bereitstehenden Landesmitteln gelten.
Die Verwaltung vertritt weiterhin die Meinung, wie auch in der Vergangenheit bereits geschehen, daß diese Maßnahme
zwar wünschenswert aber nicht unbedingt als erforderlich anzusehen ist, zumal es sich hierbei nicht um unabdingbare
Ausgaben handelt, die zum jetzigen Zeitpunkt und in der jetzigen Haushaltssituation nur zu leisten möglich sind. Eine
Bereitstellung der Mittel ist daher nicht realisierbar, so daß dem Antrag momentan auch nicht entsprochen werden
kann.
Ob und inwieweit eine Verwirklichung dieses Vorhabens bei verbesserter Haushaltslage in Zukunft erfolgen kann, ist
zum gegebenen Zeitpunkt zu prüfen.
Unabhängig der vorstehenden Darstellung wird die Gelegenheit wahrgenommen, auch zu den in beiden Anträgen
gegebenen Hinweisen auf Verminderung bzw. Einschränkung der Pausen- und damit Spielfläche beim Bau des
Feuerwehrgerätehauses Stellung zu nehmen. Hierzu ist festzuhalten, daß die avisierte Errichtung des
Feuerwehrgerätehauses eine bebaute Fläche von insgesamt 177,22 qm sowie eine Stellfläche von 120,64 qm in
Anspruch nehmen wird, wonach die Gesamtfläche demnach aufgerundet 300 qm beträgt. Die bisher befestigte
Schulhoffläche in diesem Bereich wird nur zu einem relativ geringen Teil, und zwar zu etwa einem Drittel, für diese
Maßnahme in Anspruch genommen. Der Rest der vorstehend genannten zu bebauenden bzw. als Stellmöglichkeit zu
reservierenden Fläche befindet sich im Bereich eines bisher schon bestehenden und von daher auch nicht als „Schulhof“
zu nutzenden Grünstreifens sowie einer Zuwegung zum hinterwärtigen Teil des Schulgebäudes (z.B. auch
Außeneingang des Lehrschwimmbeckens).
Weiter bleibt festzuhalten, daß die Pausenfreifläche für den Bereich der GGS Obermaubach, hochgerechnet auf die
durchschnittliche Schulkinderzahl für die kommenden Jahre mit 170 und angewandt auf die gemäß den Richtlinien pro
Kind vorzusehende Fläche von 5 qm, insgesamt mindestens 850 qm umfassen müßte. Tatsächlich wird, auch nach
Errichtung des Feuerwehrgerätehauses im genannten Bereich, die befestigte Schulhoffläche noch immerhin 1.480 qm
betragen. Hierin noch nicht einbezogen ist der im vorderen Bereich des Gebäudetraktes dieser Schule befindliche
Spielplatz einschl. Rasenfläche mit weiteren ca. 600 qm.
Ein Einschnitt in die Pausenhoffläche mit entsprechenden, evtl. negativen Auswirkungen wie dargestellt, ist daher mit
dem Bau des Gerätehauses nach Meinung der Verwaltung nicht verbunden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlußvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge wie folgt beschließen:
„Dem Antrag der Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach, durch die Verlängerung der Dachkonstruktion des
dort neu zu errichtenden Feuerwehrgerätehauses eine „überdachte Unterstellmöglichkeit“ zu schaffen, kann
unmittelbar nicht entsprochen werden.
Zum gegebenen Zeitpunkt und bei verbesserter Haushaltslage ist die Situation anhand der bereits angestellten
Ermittlungen in anderer baulicher Form erneut zu überprüfen.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
3
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: