Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
105/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
29.10.1998
10.11.1998
24.11.1998
TOP: Vorhaben- und Erschließungsplan „Kommbenden“ im Ortsteil Kreuzau;
Satzungsbeschluß gemäß § 7 BauGB-MaßnG
hier:
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 22. 10. 1996 dem Antrag des Herrn Franz-Josef Andres,
Eschweiler, auf Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes stattgegeben. Gleichzeitig wurde die Aufstellung
des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Kommbenden“ gemäß § 7 BauGB-MaßnG beschlossen. Eine verkleinerte
Ablichtung des V- und E- Planes ist als Anlage beigefügt.
Die Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 BauGB-MaßnG in Anwendung
des § 3 Abs. 2 und 3 des BauGB und des § 4 BauGB wurde inzwischen durchgeführt.
Der Entwurf der Satzung hat in der Zeit vom 27. Juli 1998 bis 27. August 1998 offengelegen.
Während der Offenlage sind keine Bedenken und Anregungen eingegangen.
Ich schlage Ihnen nunmehr vor, den Satzungsbeschluß zu fassen.
Hinweis:
Da die entsprechende Flächennutzungsplanänderung (13. Änderung) inzwischen von der
Bezirksregierung genehmigt worden ist, entfällt unter Beachtung der neuen Rechtsvorschriften für den
V- und E-Plan das Anzeigeverfahren.
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der V-und E-Plan somit rechtskräftig.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sämtliche mit der Verwirklichung des Vorhaben- und Erschließungsplanes verbundenen Kosten gehen zu Lasten des
Vorhabenträgers.
III. Beschlußvorschlag:
„Der Vorhaben- und Erschließungsplan „Kommbenden“ im Ortsteil Kreuzau wird gemäß § 7 BauGBMaßnG als Satzung beschlossen.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: