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Allgemeine Vorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan "Kommbenden" im Ortsteil Kreuzau; hier: Satzungsbeschluß gemäß § 7 BauGB-MaßnG)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan "Kommbenden" im Ortsteil Kreuzau;

hier:	Satzungsbeschluß gemäß § 7 BauGB-MaßnG)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 105/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 29.10.1998 10.11.1998 24.11.1998 TOP: Vorhaben- und Erschließungsplan „Kommbenden“ im Ortsteil Kreuzau; Satzungsbeschluß gemäß § 7 BauGB-MaßnG hier: I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 22. 10. 1996 dem Antrag des Herrn Franz-Josef Andres, Eschweiler, auf Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes stattgegeben. Gleichzeitig wurde die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Kommbenden“ gemäß § 7 BauGB-MaßnG beschlossen. Eine verkleinerte Ablichtung des V- und E- Planes ist als Anlage beigefügt. Die Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 BauGB-MaßnG in Anwendung des § 3 Abs. 2 und 3 des BauGB und des § 4 BauGB wurde inzwischen durchgeführt. Der Entwurf der Satzung hat in der Zeit vom 27. Juli 1998 bis 27. August 1998 offengelegen. Während der Offenlage sind keine Bedenken und Anregungen eingegangen. Ich schlage Ihnen nunmehr vor, den Satzungsbeschluß zu fassen. Hinweis: Da die entsprechende Flächennutzungsplanänderung (13. Änderung) inzwischen von der Bezirksregierung genehmigt worden ist, entfällt unter Beachtung der neuen Rechtsvorschriften für den V- und E-Plan das Anzeigeverfahren. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der V-und E-Plan somit rechtskräftig. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sämtliche mit der Verwirklichung des Vorhaben- und Erschließungsplanes verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Vorhabenträgers. III. Beschlußvorschlag: „Der Vorhaben- und Erschließungsplan „Kommbenden“ im Ortsteil Kreuzau wird gemäß § 7 BauGBMaßnG als Satzung beschlossen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: