Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Hackhausen, Az.: 621-00/D 13BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl
Kreuzau, 04. Juni 1997
Vorlagen-Nr.
80/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
TOP:
12.06.1997
25.06.1997
01.07.1997
Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden";
hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Beschlußfassung zur Durchführung
Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
der
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 3.06.1997 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 13,
Ortsteil Drove, "Grummertsbenden", gemäß § 2 (1) BauGB für den Bereich des kircheneigenen Grundstückes
Gemarkung Drove, Flur 1, Nr. 268 und 371, beschlossen.
Gleichzeitig wurde der Beschluß gefaßt, die Verwaltung zu ermächtigen, mit dem Grundstückseigentümer einen
städtebaulichen Vertrag gemäß § 6 BauGB-Maßnahmengesetz zwecks Vorbereitung und Durchführung der
städtebaulichen Maßnahmen abzuschließen.
Zwischenzeitlich hat das von der Kath. Kirchengemeinde Drove beauftragte Planungsbüro Heinz und Jahnen,
Küpperstr. 10-12, 52066 Aachen, einen ersten Planentwurf vorgelegt.
Der Planentwurf wurde mit Vertretern des Kirchenvorstandes erörtert und wird in der Sitzung erläutert werden.
Bereits jetzt kann gesagt werden, daß der Planentwurf in einigen Bereichen zu ändern ist.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Planentwurf in abgeänderter Fassung zuzustimmen und die
Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Es fallen Bekanntmachungskosten in Höhe von ca. 350,00 DM an. Diese stehen im Haushaltsplan für das
Rechnungsjahr 1997 unter Position 1.610.6501.3 zur Verfügung.
III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
"Dem abgeänderten Bebauungsplanentwurf Nr. D 13, "Grummertsbenden", für den Bereich des
kircheneigenen Grundstückes Gemarkung Drove, Flur 1, Flurstücke 268 und 371, wird zugestimmt.
Die Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird beschlossen."
III. Beschlußvorschlag:
2
"Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr. D 13, "Grummertsbenden", für den Bereich des
kircheneigenen Grundstückes Gemarkung Drove, Flur 1, Flurstücke 268 und 371, wird zugestimmt.
Im Durchführungsvertrag zu diesem Bebauungsplan sind gestalterische Festsetzungen zu treffen, über die in
der anstehenden Sitzungsrunde zu beraten ist.
Die Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird beschlossen."
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: