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Allgemeine Vorlage (Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden"; hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Beschlußfassung zur Durchführung der Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden";
hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Beschlußfassung zur Durchführung der Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB) Allgemeine Vorlage (Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden";
hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Beschlußfassung zur Durchführung der Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen, Az.: 621-00/D 13BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl Kreuzau, 04. Juni 1997 Vorlagen-Nr. 80/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 12.06.1997 25.06.1997 01.07.1997 Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden"; hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Beschlußfassung zur Durchführung Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB der I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 3.06.1997 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden", gemäß § 2 (1) BauGB für den Bereich des kircheneigenen Grundstückes Gemarkung Drove, Flur 1, Nr. 268 und 371, beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluß gefaßt, die Verwaltung zu ermächtigen, mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 6 BauGB-Maßnahmengesetz zwecks Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen abzuschließen. Zwischenzeitlich hat das von der Kath. Kirchengemeinde Drove beauftragte Planungsbüro Heinz und Jahnen, Küpperstr. 10-12, 52066 Aachen, einen ersten Planentwurf vorgelegt. Der Planentwurf wurde mit Vertretern des Kirchenvorstandes erörtert und wird in der Sitzung erläutert werden. Bereits jetzt kann gesagt werden, daß der Planentwurf in einigen Bereichen zu ändern ist. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Planentwurf in abgeänderter Fassung zuzustimmen und die Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Es fallen Bekanntmachungskosten in Höhe von ca. 350,00 DM an. Diese stehen im Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1997 unter Position 1.610.6501.3 zur Verfügung. III. Beschlußvorschlag Verwaltung: "Dem abgeänderten Bebauungsplanentwurf Nr. D 13, "Grummertsbenden", für den Bereich des kircheneigenen Grundstückes Gemarkung Drove, Flur 1, Flurstücke 268 und 371, wird zugestimmt. Die Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird beschlossen." III. Beschlußvorschlag: 2 "Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr. D 13, "Grummertsbenden", für den Bereich des kircheneigenen Grundstückes Gemarkung Drove, Flur 1, Flurstücke 268 und 371, wird zugestimmt. Im Durchführungsvertrag zu diesem Bebauungsplan sind gestalterische Festsetzungen zu treffen, über die in der anstehenden Sitzungsrunde zu beraten ist. Die Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird beschlossen." Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: