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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplanentwurf Nr. P 3, Wohnplatz Schlagstein; hier: Einstellung des Planverfahrens)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplanentwurf Nr. P 3, Wohnplatz Schlagstein;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen -621-00/P 3BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 157/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 23.10.1997 18.11.1997 26.11.1997 Bebauungsplanentwurf Nr. P 3, Wohnplatz Schlagstein; hier: Einstellung des Planverfahrens I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 07. 11. 1995 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. P 3, Wohnplatz Schlagstein, "Am Waldrand", beschlossen. Auf die Sitzungsvorlage Nr. 144/95 vom 27. 07. 1995 wird verwiesen. Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluß hat der Rat eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Bebauungsplanbereich beschlossen. Auf die Sitzungsvorlage 145/95 vom 27. 07. 1995 wird verwiesen. Aus folgenden Gründen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das Bebauungsplanverfahren einzustellen: a) Die im Plangebiet liegenden Grundstücke sind aufgrund ihrer geringen Breite nicht selbständig bebaubar. In den mit den Eigentümern geführten Gesprächen konnte keine Einigung hinsichtlich der baulichen Nutzung erzielt werden. Von daher erscheint es auch sinnlos, ein Umlegungsverfahren im Planbereich durchzuführen. b) Aufgrund der nur einseitigen Anbaufähigkeit entstehen unverhältnismäßig hohe Erschließungskosten. Dies war mit ein Grund für die ablehnende Haltung der Grundstückseigentümer. c) Des weiteren können die von der Unteren Landschaftsbehörde geforderten Ausgleichsmaßnahmen nicht innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -Keine- III. Beschlußvorschlag: "Der Beschluß zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. P 3, Wohnplatz Schlagstein, "Am Waldrand", vom 07. 11. 1995 wird aufgehoben. Das Planverfahren wird eingestellt. 2 Der Beschluß über eine Veränderungssperre für den Planbereich vom 07. 11. 1995 wird ebenfalls aufgehoben." Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: