Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
17.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7217/2008 2.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
04.11.2008
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
10.02.2009
Rat der Stadt Bedburg
17.03.2009
Betreff:
Alleenradweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Bedburg und Elsdorf
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt das Schreiben des Rhein-Erft-Kreises vom 18.02.2009 zur
Kenntnis. Er erklärt sich damit einverstanden, dass die Baulast und die Unterhaltungspflicht nach
Fertigstellung der K 38 n oder einer anderen Verbindung/Erschließung der LEP – 6 Fläche auf den
Rhein-Erft-Kreis übergeht, spätestens jedoch 5 Jahre nach Inbetriebnahme des Alleenradweges.
In diesem Fall sind die der Stadt Bedburg entstandenen Kosten des Grunderwerbs durch den
Rhein-Erft-Kreis zu erstatten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 04.11.2008
beschlossen, dass gegen die Maßnahme grundsätzlich keine Bedenken bestehen, allerdings auf
Grund der überregionalen Bedeutung des Radweges die Finanzierung, der Bau und die
Unterhaltung durch den Rhein-Erft-Kreis erfolgen sollte.
In der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung haben Herr Dezernent
Kohlmann und Amtsleiter Kapp vom Rhein-Erft-Kreis den aktuellen Stand zur Planung des
Alleenradweges vorgestellt. In der anschließenden Diskussion wurde seitens des Rhein-ErftKreises der Vorschlag gemacht, zu prüfen, ob die Unterhaltung des Alleenradweges nach
Fertigstellung der Erschließung der LEP-6 Fläche durch den Rhein-Erft-Kreis übernommen werden
kann.
Mit Schreiben vom 18.02.2009 des Landrats des Rhein-Erft-Kreises wird mitgeteilt, dass der
Rhein-Erft-Kreis nach Fertigstellung der K 38 n die Baulast und Unterhaltungspflicht des
Alleenradweges für den gesamten Bereich zwischen B 55 und K 37 übernehmen wird.
Der Bau der K 38 n bedarf noch einer detaillierten Abstimmung. Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch
nicht endgültig fest, in welcher Form die LEP-6 Fläche erschlossen wird. Aus diesem Grunde
schlägt die Verwaltung vor, die Übernahme der Baulast und die Unterhaltungspflicht nicht nur auf
den Bau der K 38 n zu beschränken, sondern hinzuzufügen, dass auch eine andere Verbindung/
Erschließung der LEP – 6 Fläche die Übernahme der Baulast und Unterhaltungspflicht auslöst.
Darüber hinaus, sollte für die vorgenannte Regelung durch eine zeitliche Komponente weitere
Klarheit geschaffen werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass die Übernahme der
Baulast und die Unterhaltungspflicht spätestens 5 Jahre nach Inbetriebnahme des Alleenradweges
durch den Rhein-Erft-Kreis erfolgen muss.
Sofern der Rat der Stadt Bedburg zustimmt, bedeutet dies, dass die Stadt Bedburg auch den
Grunderwerb zunächst tätigen muss. Bei der Übernahme des Radweges durch den Rhein-ErftKreis sollte von daher vereinbart werden, dass diese Kosten zu gegebener Zeit vom Rhein-ErftKreis erstattet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 06.03.2009
----------------------------------Wilfried Naujock
Leiter der Bauverwaltung
-----------------------------------
----------------------------------Jürgen Schmeier
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Gunnar Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-217/2008 2. Ergänzung
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