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Beschlussvorlage (Alleenradweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Bedburg und Elsdorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
17.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Alleenradweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Bedburg und Elsdorf) Beschlussvorlage (Alleenradweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Bedburg und Elsdorf)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7217/2008 2. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 04.11.2008 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 10.02.2009 Rat der Stadt Bedburg 17.03.2009 Betreff: Alleenradweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Bedburg und Elsdorf Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt das Schreiben des Rhein-Erft-Kreises vom 18.02.2009 zur Kenntnis. Er erklärt sich damit einverstanden, dass die Baulast und die Unterhaltungspflicht nach Fertigstellung der K 38 n oder einer anderen Verbindung/Erschließung der LEP – 6 Fläche auf den Rhein-Erft-Kreis übergeht, spätestens jedoch 5 Jahre nach Inbetriebnahme des Alleenradweges. In diesem Fall sind die der Stadt Bedburg entstandenen Kosten des Grunderwerbs durch den Rhein-Erft-Kreis zu erstatten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 04.11.2008 beschlossen, dass gegen die Maßnahme grundsätzlich keine Bedenken bestehen, allerdings auf Grund der überregionalen Bedeutung des Radweges die Finanzierung, der Bau und die Unterhaltung durch den Rhein-Erft-Kreis erfolgen sollte. In der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung haben Herr Dezernent Kohlmann und Amtsleiter Kapp vom Rhein-Erft-Kreis den aktuellen Stand zur Planung des Alleenradweges vorgestellt. In der anschließenden Diskussion wurde seitens des Rhein-ErftKreises der Vorschlag gemacht, zu prüfen, ob die Unterhaltung des Alleenradweges nach Fertigstellung der Erschließung der LEP-6 Fläche durch den Rhein-Erft-Kreis übernommen werden kann. Mit Schreiben vom 18.02.2009 des Landrats des Rhein-Erft-Kreises wird mitgeteilt, dass der Rhein-Erft-Kreis nach Fertigstellung der K 38 n die Baulast und Unterhaltungspflicht des Alleenradweges für den gesamten Bereich zwischen B 55 und K 37 übernehmen wird. Der Bau der K 38 n bedarf noch einer detaillierten Abstimmung. Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht endgültig fest, in welcher Form die LEP-6 Fläche erschlossen wird. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, die Übernahme der Baulast und die Unterhaltungspflicht nicht nur auf den Bau der K 38 n zu beschränken, sondern hinzuzufügen, dass auch eine andere Verbindung/ Erschließung der LEP – 6 Fläche die Übernahme der Baulast und Unterhaltungspflicht auslöst. Darüber hinaus, sollte für die vorgenannte Regelung durch eine zeitliche Komponente weitere Klarheit geschaffen werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass die Übernahme der Baulast und die Unterhaltungspflicht spätestens 5 Jahre nach Inbetriebnahme des Alleenradweges durch den Rhein-Erft-Kreis erfolgen muss. Sofern der Rat der Stadt Bedburg zustimmt, bedeutet dies, dass die Stadt Bedburg auch den Grunderwerb zunächst tätigen muss. Bei der Übernahme des Radweges durch den Rhein-ErftKreis sollte von daher vereinbart werden, dass diese Kosten zu gegebener Zeit vom Rhein-ErftKreis erstattet werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 06.03.2009 ----------------------------------Wilfried Naujock Leiter der Bauverwaltung ----------------------------------- ----------------------------------Jürgen Schmeier Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Gunnar Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-217/2008 2. Ergänzung Seite 2