Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Hackhausen -621-00 14. Ä. FNPBE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
158/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
TOP:
23.10.1997
18.11.1997
26.11.1997
14. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier:
Einstellung des Planverfahrens
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 18. 03. 1997 die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Kreuzau im Bereiche des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Am Weißenberg" im Ortsteil
Untermaubach beschlossen.
Die Änderung beinhaltete die Ausweisung einer Wohnbaufläche im Bereiche des Vorhaben-und Erschließungsplanes.
Auf die Sitzungsvorlage Nr. 30/97 vom 07. 02. 1997 wird verwiesen.
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan weist im Bereich des Vorhaben-und Erschließungsplanes gemischte
Baufläche aus.
Nach den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist eine Bebauung des Bereiches mit 8 Wohnhäusern
vorgesehen.
Da Wohnhäuser auch in einer gemischten Baufläche zulässig sind, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht
erforderlich.
Diese Auffassung wird auch von Vertretern der Kreisverwaltung Düren und der Bezirksregierung in Köln geteilt.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den Beschluß zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
aufzuheben.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-KeineIII. Beschlußvorschlag:
"Der Beschluß zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereiche des
"Vorhaben- und Erschließungsplanes "Am Weißenberg" im Ortsteil Untermaubach vom 18. 03. 1997 wird
aufgehoben.
Das Verfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird eingestellt."
Der Gemeindedirektor
2
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: