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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 5, Ortsteil Winden,"Bergstraße")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 5, Ortsteil Winden,"Bergstraße") Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 5, Ortsteil Winden,"Bergstraße")

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 185/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 04.12.1997 09.12.1997 16.12.1997 Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 5, Ortsteil Winden, "Bergstraße" I. Sach- und Rechtslage: Mit Datum vom 08. 10. 1997 stellt Frau Marlene Nolten, Bergstraße 71, 52372 Kreuzau-Winden, einen Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes I 5, Ortsteil Winden, "Bergstraße". Die Änderung hat zum Inhalt, die überbaubare Fläche im rückwärtigen Bereich des Wohnhauses um 7 m zu erweitern. Als Begründung wird angeführt, daß aufgrund der Hanglage die rückwärtige Verlängerung des Obergeschosses eine mit Abstand aufwands-und kostengünstigste Form der Erweiterung darstelle. Seitens der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung bezogen: Die überbaubare Fläche im Bereiche des Grundstückes Bergstraße 71 ist sicherlich als ausreichend groß anzusehen. Unter Berücksichtigung der topographischen Lage des Grundstückes und der damit bei einem Bauvorhaben verbundenen Kosten bin ich jedoch der Auffassung, daß man dem Antrag stattgegen sollte. Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird vorgeschlagen, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden durch die Antragstellerin übernommen. III. Beschlußvorschlag: "Dem Antrag der Frau Marlene Nolten, Bergstraße 71, 52372 Kreuzau-Winden, auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 5, Ortsteil Winden, "Bergstraße", wird stattgegeben. Die 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 5, Ortsteil Winden, "Bergstraße" , wird gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen." Der Gemeindedirektor - Ramm - 2 IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: