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Allgemeine Vorlage (7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, "Urbanusstraße"; hier: Satzungsbeschluß)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,8 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, "Urbanusstraße"; hier: Satzungsbeschluß)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 2/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 14.01.1999 25.01.1999 04.02.1999 TOP: 7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, „Urbanusstraße“; hier: Satzungsbeschluß I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 25. 11. 1998 die 7. Änderung -vereinfachte Änderungdes o. a. Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet ausschließlich die Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich des Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 4, Parzelle Nr. 509, da hier eine Wohnhauserweiterung geplant ist. Nach den bisherigen Festsetzungen waren an dieser Stelle jedoch nur Garagen erlaubt. Der angrenzende Grundstückseigentümer hat sich mit der Planänderung einverstanden erklärt. Träger öffentlicher Belange sind von der Änderung nicht betroffen. Ich schlage Ihnen nunmehr vor, die 7. Änderung als Satzung gemäß § 10 BauGB zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, sämtliche mit der Änderung des B-Planes verbundenen Kosten zu übernehmen. III. Beschlussvorschlag: „Die 7. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, „Urbanusstraße“, wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: