Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
2/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
14.01.1999
25.01.1999
04.02.1999
TOP: 7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden,
„Urbanusstraße“; hier: Satzungsbeschluß
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 25. 11. 1998 die 7. Änderung -vereinfachte Änderungdes o. a. Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.
Die Änderung beinhaltet ausschließlich die Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich des Grundstückes
Gemarkung Winden, Flur 4, Parzelle Nr. 509, da hier eine Wohnhauserweiterung geplant ist. Nach den bisherigen
Festsetzungen waren an dieser Stelle jedoch nur Garagen erlaubt.
Der angrenzende Grundstückseigentümer hat sich mit der Planänderung einverstanden erklärt. Träger öffentlicher
Belange sind von der Änderung nicht betroffen.
Ich schlage Ihnen nunmehr vor, die 7. Änderung als Satzung gemäß § 10 BauGB zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, sämtliche mit der Änderung des B-Planes verbundenen Kosten zu übernehmen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die 7. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden,
„Urbanusstraße“, wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: