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Allgemeine Vorlage (Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Turnhallen Drove und Obermaubach sowie des Lehrschwimmbeckens in Obermaubach durch die Gereonschule Boich (SCHULVERBAND KREUZAU-NIDEGGEN) sowie "informativ" auch durch andere Benutzer)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
22 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Turnhallen Drove und Obermaubach sowie des Lehrschwimmbeckens in Obermaubach durch die Gereonschule Boich (SCHULVERBAND KREUZAU-NIDEGGEN) sowie "informativ" auch durch andere Benutzer) Allgemeine Vorlage (Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Turnhallen Drove und Obermaubach sowie des Lehrschwimmbeckens in Obermaubach durch die Gereonschule Boich (SCHULVERBAND KREUZAU-NIDEGGEN) sowie "informativ" auch durch andere Benutzer)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Graßmann/Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 06.11.1997 Vorlagen-Nr. 189/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuß Hauptausschuß Rat 02.12.1997 09.12.1997 16.12.1997 TOP: Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Turnhallen Drove und Obermaubach sowie des Lehrschwimmbeckens in Obermaubach durch die Gereonschule Boich (SCHULVERBAND KREUZAUNIDEGGEN) sowie „informativ“ auch durch andere Benutzer I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund einer überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des SCHULVERBANDES KREUZAUNIDEGGEN für die Haushaltsjahre 1991 - 1996 wurde gemäß Verfügung des Oberkreisdirektors vom 21.04.1997, Az.: 40/14500116 durch das Gemeindeprüfungsamt festgehalten, daß die Gebührensätze für die Benutzung der Turnhallen Drove und Obermaubach in Höhe von 15,-- DM/Doppelstunde sowie des Lehrschwimmbeckens Obermaubach mit 10,-DM/Doppelstunde zweifelsohne nicht kostendeckend sind. Eine Abrechnung dieser Gebührensätze zwischen dem SCHULVERBAND und der mittelbewirtschafteten EinnahmeHaushaltsstelle erfolgt unmittelbar. Eine im Jahr 1995 diesseits durchgeführte Gebäudekostenberechnung verschiedener gemeindlicher Liegenschaften hat ergeben, daß die Gemeinde enorme Kosten für Personal, Gebäude- und Geräteunterhaltung, Bewirtschaftungskosten, Reinigung und sonstige Ausgaben zu tragen hat. Diesbezüglich wurde durch das Gemeindeprüfungsamt festgehalten, daß zwar einerseits sicherlich nicht ernsthaft erwartet werden könne, eine vollständige Kostendeckung über zu erhebende Benutzungsentgelte zu erreichen, andererseits aber unbedingt eine Überprüfung und anschließende Anpassung vorzunehmen ist. Unter Zugrundelegung der o.a. von der Gemeinde zu tragenden Kosten wurden demgemäß für die Turnhalle Drove für die Turnhalle Obermaubach 1.180,00 DM/Std. und 1.351,37 DM/Std. ermittelt. Im Rahmen der anzustrebenden Haushaltskonsolidierung sollten hier die Nutzungsentgelte entsprechend, und zwar mit Wirkung vom 01.01.1998, angehoben werden. Eine analoge Regelung sollte auch für die Turnhallen Stockheim und Winden bei bedarfsmäßiger Nutzung gelten. Zum Lehrschwimmbecken in der Grundschule Obermaubach wurden bereits im Jahre 1994 Überlegungen angestellt, die auch hier entstehenden enormen Kosten einzusparen bzw. zumindest zu senken. Von den sog. „Privatschwimmern“ und erwachsenen Teilnehmern der Kreis-VHS-Schwimmkurse wird seit diesem Zeitpunkt pro Benutzung und Teilnehmer eine Gebühr von 2,-- DM/Std. von der Verwaltung gefordert. Auch hier zeigt sich ein krasses Mißverhältnis zwischen den von der Gemeinde Kreuzau zu tragenden Kosten und den gegenwärtig tatsächlich geforderten Nutzungsentgelten für diese Einrichtung. Auch hier erscheint eine entsprechende Erhöhung unumgänglich, damit der Forderung des Gemeindeprüfungsamtes zumindest annähernd Rechnung getragen wird. Auch diese erhöhten Nutzungsentgelte sollten ab dem 01.01.1998 gelten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch die Anhebung der Nutzungsentgelte für die Turnhallen in Drove, Obermaubach, Stockheim und Winden wird ab dem 01.01.1998 der Fehlbetrag der genannten Gebäudlichkeiten entsprechend verringert. Ebenfalls ab dem 01.01.1998 können die Einnahmen durch die Erhöhung der Gebühren für Privat- und Pauschalschwimmer sowie der Gebühren für die erwachsenen Teilnehmer der Kreis-VHS-Kurse entsprechend angehoben werden. Auch hier verringert sich der Haushaltsfehlbetrag insoweit. III. Beschlußvorschlag Verwaltung: 2 „Im Hinblick auf die Haushaltssituation und insbesondere unter Bezugnahme auf die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des SCHULVERBANDES KREUZAU-NIDEGGEN für die Haushaltsjahre 1991 1996, werden zum Stichtag 01.01.1998 folgende Änderungen wirksam: 1. Die Nutzungsentgelte für die Turnhallen in Drove und Obermaubach werden entsprechend der gemachten Ausführungen von 15,-- DM/Doppelstd. auf 50,-- DM/Doppelstd. angehoben. Analog hierzu gilt diese Gebührenfestsetzung auch (bei Bedarf) für die Turnhallen Stockheim und Winden. 2. Die bisherigen Gebühren der Einzelkarten für „Privatschwimmer“ werden von 2,-- DM auf 3,--- DM sowie für Pauschal-/Gruppenkarte von bisher 20,-- DM auf 30,-- DM angehoben. 3. Die erwachsenen Teilnehmer der Kreis-VHS-Schwimmkurse entrichten zukünftig ein Entgelt von 3,-- DM/Std., welches durch die Verwaltung mit der Kreis-VHS direkt abgerechnet wird.“ III. Beschlußvorschlag Schulausschusses: „Im Hinblick auf die Haushaltssituation werden zum Stichtag 01.01.1998 folgende Änderungen wirksam: 1. Die Nutzungsentgelte für die Einfachturnhallen werden uner Bezugnahme auf die überörtliche Prüfung des SCHULVERBANDES KREUZAU - NIDEGGEN von 15,-- DM/Doppelstd. auf 50,-- DM/Doppelstd. festgesetzt. 2. Im Lehrschwimmbecken Obermaubach werden die bisherigen Gebühren der Einzelkarten für „Privatschwimmer“ werden von 2,-- DM auf 3,--- DM sowie für Pauschal-/Gruppenkarte von bisher 20,-- DM auf 30,-- DM angehoben. Desweiteren werden für die erwachsenen Teilnehmer der Kreis-VHS-Schwimmkurse die Entgelte von 2,00 DM/Stunde auf 3,00 DM/Stunde angehoben. Die Abrechnung durch die Verwaltung mit der Kreis-VHS erfolgt unmittelbar.“ III. Beschlußvorschlag: „Im Hinblick auf die Haushaltssituation werden zum Stichtag 01.01.1998 folgende Änderungen wirksam: 1. Das Entgelt für die Nutzung durch den Schulverband Kreuzau-Nideggen wird „ für Schulturnhallen von 15,-- DM/Doppelstd. auf 50,-- DM/Doppelstd und „ für das Lehrschwimmbecken Obermaubach von bisher 10,00 DM/Doppelstunde auf 25,00 DM/Doppelstunde festgesetzt. 2. Im Lehrschwimmbecken Obermaubach werden für „Privatschwimmer“ die bisherigen Gebühren der Einzelkarten für von 2,-- DM auf 3,--- DM sowie für Pauschal-/Gruppenkarte von bisher 20,-- DM auf 30,-- DM angehoben. Desweiteren werden für die erwachsenen Teilnehmer der Kreis-VHS-Schwimmkurse die Entgelte von 2,00 DM/Stunde auf 3,00 DM/Stunde angehoben. Die Abrechnung durch die Verwaltung mit der Kreis-VHS erfolgt unmittelbar.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: