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Sitzungsvorlage (Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe, Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH und Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich GmbH &. Co. KG hier: Verlängerung des Mandats der Jahresabschlussprüfer)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
127 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
17.03.17, 12:23
Aktualisiert
10.04.17, 12:01
Sitzungsvorlage (Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe,
Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH und
Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich GmbH &. Co. KG
hier: Verlängerung des Mandats der Jahresabschlussprüfer) Sitzungsvorlage (Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe,
Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH und
Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich GmbH &. Co. KG
hier: Verlängerung des Mandats der Jahresabschlussprüfer) Sitzungsvorlage (Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe,
Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH und
Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich GmbH &. Co. KG
hier: Verlängerung des Mandats der Jahresabschlussprüfer)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Jülich, 08.03.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 99/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.03.2017 Stadtrat 06.04.2017 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 0 Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe, Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH und Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich GmbH &. Co. KG hier: Verlängerung des Mandats der Jahresabschlussprüfer Anlg.:-1I-B SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich stimmt in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe, der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH und derStadtentwicklungsgesellschaft Jülich GmbH &. Co. KG der Verlängerung der Prüfmandate mit der AWIT Aachener Wirtschaftsprüfungs- und Treuhandgesellschaft mbH für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wirtschaftsjahre 2016 und 2017 zu. Begründung: Mit Mail vom 16. November 2016 bat die Geschäftsführung der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH in Absprache mit dem städtischen Beteiligungsmanagement um die Verlängerung der Prüfmandate der derzeit tätigen Jahresabschlussprüfer für die Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe, Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH und Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich GmbH &. Co. KG. Bisher besteht die interne Regelung, dass nach einer 3-jährigen Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers als Jahresabschlussprüfer, ein Wechsel zu einem anderen Wirtschaftsprüfungsinstitut zu erfolgen hat. Eine gesetzliche Verpflichtung zu solch einem, externe Rotation genannten; Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft besteht nicht. Zur Sicherstellung der Qualität und Unabhängigkeit der Prüfung ist es nach IDW-Standard ausreichend, dass innerhalb des mandatierten Prüfungsunternehmens nach einem bestimmten Zeiablauf ein Wechsel der das Testat erteilenden Wirtschaftsprüfer erfolgt (sogenannte interne Rotation). Durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ergeben sich Auswirkungen auf Unternehmen der öffentlichen Hand, wenn sie über einen Aufsichtsrat verfügen oder auf Regelungen des HGB verweisen wird. Dies ist bei den drei Gesellschaften der Fall. Die Regelungen des KonTraG dienen der Verbesserung der Corporate Governance (Unternehmens aufsicht). Sie regeln die interne Rotation derart, dass ein Abschlussprüfer die Prüfung nur verantwortlich leiten und das Testat unterzeichnen darf, wenn er innerhalb der vergangenen zehn Jahre den Bestätigungsvermerk in maximal 6 Fällen gezeichnet hat. Weiter wird geregelt, dass die Bestellung des Abschlussprüfers für jedes Jahr neu erfolgen muss. Regelungen zur externen Rotation sind im KonTraG nicht enthalten. Auch nach Landesrecht ergeben sich keine verbindlichen Regelungen zur externen Rotation für kommunale Unternehmen. In Fällen der Mitwirkung von Landesrechnungshöfen bei der Bestellung sind unterschiedliche regelungen zu verzeichnen. Die Zeiträume bewegen sich hier in den überwiegenden Fällen zwischen fünf und acht Jahren, mit Spitzen bis zu 15 Jahren. Grundsätzlich unterliegen kommunale Unternehmen einer erweiterten Prüfung, welche sich nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz richtet und sich u.a. auf die Ordnungsmäßigeit der Geschäftsführungstätigkeit erstreckt. Jedoch auch hier ergibt sich kein Bedarf zu einer regelmäßigen externen Rotation. Aufgrund der fehlenden rechtlichen Verpflichtung sowie der von der Geschäftsführung der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH vorgetragenen besonderen Umstände (siehe beigefügte Mail) schlägt die Verwaltung vor, von der bisherigen Vorgehensweise abzuweichen und eine Verlängerung der Prüfmandate zuzulassen. Eine grundsätzliche Änderung der bisherigen Vorgehensweise bleibt der Beschlussfassung durch den Gesellschafter vorbehalten. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt Sitzungsvorlage 99/2017 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 99/2017 X nein nein Seite 3