Daten
Kommune
Jülich
Größe
127 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
17.03.17, 12:23
Aktualisiert
10.04.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 08.03.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 99/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.03.2017
Stadtrat
06.04.2017
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 2,
Enthaltungen: 0
Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe,
Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH und
Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich GmbH &. Co. KG
hier: Verlängerung des Mandats der Jahresabschlussprüfer
Anlg.:-1I-B
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich stimmt in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe, der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH und derStadtentwicklungsgesellschaft Jülich GmbH &. Co. KG der Verlängerung der Prüfmandate mit der
AWIT Aachener Wirtschaftsprüfungs- und Treuhandgesellschaft mbH für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wirtschaftsjahre 2016 und 2017 zu.
Begründung:
Mit Mail vom 16. November 2016 bat die Geschäftsführung der Entwicklungsgesellschaft Campus
Merscher Höhe mbH in Absprache mit dem städtischen Beteiligungsmanagement um die Verlängerung der Prüfmandate der derzeit tätigen Jahresabschlussprüfer für die Entwicklungsgesellschaft
Campus Merscher Höhe, Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH und Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich GmbH &. Co. KG.
Bisher besteht die interne Regelung, dass nach einer 3-jährigen Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers
als Jahresabschlussprüfer, ein Wechsel zu einem anderen Wirtschaftsprüfungsinstitut zu erfolgen
hat.
Eine gesetzliche Verpflichtung zu solch einem, externe Rotation genannten; Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft besteht nicht.
Zur Sicherstellung der Qualität und Unabhängigkeit der Prüfung ist es nach IDW-Standard ausreichend, dass innerhalb des mandatierten Prüfungsunternehmens nach einem bestimmten Zeiablauf
ein Wechsel der das Testat erteilenden Wirtschaftsprüfer erfolgt (sogenannte interne Rotation).
Durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ergeben sich
Auswirkungen auf Unternehmen der öffentlichen Hand, wenn sie über einen Aufsichtsrat verfügen
oder auf Regelungen des HGB verweisen wird.
Dies ist bei den drei Gesellschaften der Fall.
Die Regelungen des KonTraG dienen der Verbesserung der Corporate Governance (Unternehmens
aufsicht). Sie regeln die interne Rotation derart, dass ein Abschlussprüfer die Prüfung nur verantwortlich leiten und das Testat unterzeichnen darf, wenn er innerhalb der vergangenen zehn Jahre
den Bestätigungsvermerk in maximal 6 Fällen gezeichnet hat.
Weiter wird geregelt, dass die Bestellung des Abschlussprüfers für jedes Jahr neu erfolgen muss.
Regelungen zur externen Rotation sind im KonTraG nicht enthalten. Auch nach Landesrecht ergeben sich keine verbindlichen Regelungen zur externen Rotation für kommunale Unternehmen.
In Fällen der Mitwirkung von Landesrechnungshöfen bei der Bestellung sind unterschiedliche regelungen zu verzeichnen. Die Zeiträume bewegen sich hier in den überwiegenden Fällen zwischen
fünf und acht Jahren, mit Spitzen bis zu 15 Jahren.
Grundsätzlich unterliegen kommunale Unternehmen einer erweiterten Prüfung, welche sich nach §
53 Haushaltsgrundsätzegesetz richtet und sich u.a. auf die Ordnungsmäßigeit der Geschäftsführungstätigkeit erstreckt.
Jedoch auch hier ergibt sich kein Bedarf zu einer regelmäßigen externen Rotation.
Aufgrund der fehlenden rechtlichen Verpflichtung sowie der von der Geschäftsführung der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH vorgetragenen besonderen Umstände (siehe
beigefügte Mail) schlägt die Verwaltung vor, von der bisherigen Vorgehensweise abzuweichen und
eine Verlängerung der Prüfmandate zuzulassen.
Eine grundsätzliche Änderung der bisherigen Vorgehensweise bleibt der Beschlussfassung durch
den Gesellschafter vorbehalten.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
Sitzungsvorlage 99/2017
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 99/2017
X
nein
nein
Seite 3