Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, 6. Änderung, Teilbereich Ecke "Heribertstraße/Zum Duffesbach"; hier: Satzungsbeschluß gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, 6. Änderung, Teilbereich Ecke "Heribertstraße/Zum Duffesbach";
hier: Satzungsbeschluß gemäß § 10 BauGB) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, 6. Änderung, Teilbereich Ecke "Heribertstraße/Zum Duffesbach";
hier: Satzungsbeschluß gemäß § 10 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 104/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 29.10.1998 10.11.1998 24.11.1998 TOP: Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, 6. Änderung, Teilbereich Ecke „Heribertstraße/Zum Duffesbach“; hier: Satzungsbeschluß gemäß § 10 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 24. 06. 1998 den Aufstellungsbeschluß zum o. a. Bebauungsplan gefaßt, gleichzeitig das Plangebiet begrenzt und die Planinhalte beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB hat am 06. Aug. 1998 im großen Sitzungssaal des Rathauses Kreuzau stattgefunden. Aus der beigefügten Ablichtung der Niederschrift wollen Sie ersehen, daß Anregungen nicht vorgetragen worden sind. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB ist in der Zeit vom 24. Aug. bis 24. Sept. 1998 erfolgt. Auch im Rahmen dieser Verfahren sind keine Anregungen zum Planentwurf eingegangen. Von daher schlage ich Ihnen nunmehr vor, den Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der dazugehörigen Begründung zu beschließen. Hinweis: Da inzwischen die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung genehmigt worden ist, ist nach den neuen Rechtsvorschriften eine Anzeige des B-Planes bei der Bezirksregierung nicht mehr erforderlich, da er aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erhält der B-Plan somit Rechtskraft. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Schlußbekanntmachung stehen haushaltsmäßig bereit. III. Beschlußvorschlag: „Der Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, 6. Änderung, Teilbereich Ecke „Heribertstraße/Zum Duffesbach“, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ 2 Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: