Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
104/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
29.10.1998
10.11.1998
24.11.1998
TOP: Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, 6. Änderung, Teilbereich Ecke
„Heribertstraße/Zum Duffesbach“;
hier:
Satzungsbeschluß gemäß § 10 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 24. 06. 1998 den Aufstellungsbeschluß zum o. a.
Bebauungsplan gefaßt, gleichzeitig das Plangebiet begrenzt und die Planinhalte beschlossen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB hat am 06. Aug. 1998 im großen Sitzungssaal des Rathauses
Kreuzau stattgefunden. Aus der beigefügten Ablichtung der Niederschrift wollen Sie ersehen, daß Anregungen nicht
vorgetragen worden sind.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB ist in der Zeit vom 24. Aug.
bis 24. Sept. 1998 erfolgt. Auch im Rahmen dieser Verfahren sind keine Anregungen zum Planentwurf eingegangen.
Von daher schlage ich Ihnen nunmehr vor, den Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der dazugehörigen
Begründung zu beschließen.
Hinweis:
Da inzwischen die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung genehmigt
worden ist, ist nach den neuen Rechtsvorschriften eine Anzeige des B-Planes bei der Bezirksregierung
nicht mehr erforderlich, da er aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erhält der B-Plan somit Rechtskraft.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Schlußbekanntmachung stehen haushaltsmäßig bereit.
III. Beschlußvorschlag:
„Der Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, 6. Änderung, Teilbereich Ecke
„Heribertstraße/Zum Duffesbach“, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der dazugehörigen Begründung
beschlossen.“
2
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: