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Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch"; hier: Beschlußfassung als Satzung gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch";
hier: Beschlußfassung als Satzung gem. § 10 BauGB)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen-Az.: 621-00 E 5 BE: Herr Hackhausen/ Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 182/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP 04.12.1997 09.12.1997 16.12.1997 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch"; hier: Beschlußfassung als Satzung gem. § 10 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 16. 12. 1997 die 2. Änderung -vereinfachte Änderung - des o. a. Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschließen. Um Verzögerungen zu vermeiden, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, in der gleichen Sitzung die 2. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch", als Satzung zu beschließen. Den Trägern öffentlicher Belange sowie den benachbarten privaten Grundstückseigentümern wurde zwischenzeitlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird davon ausgegangen, daß keine Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Da die Frist zur Stellungnahme noch nicht abgelaufen ist, wird in der Sitzung hierüber endgültig berichtet. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -KeineIII. Beschlußvorschlag Verwaltung: "Die 2. Änderung - vereinfachte Änderung - des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch", wird als Satzung gem. § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen." III. Beschlußvorschlag: "Die 2. Änderung - vereinfachte Änderung - des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch", wird als Satzung gem. § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen." Der Gemeindedirektor - Ramm IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: