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Allgemeine Vorlage (Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Apollinaris Obermaubach auf Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung des Pfarrheimes)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Apollinaris Obermaubach auf Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung des Pfarrheimes) Allgemeine Vorlage (Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Apollinaris Obermaubach auf Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung des Pfarrheimes)

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Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Küpper BE: Herr Küpper Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 130/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 25.11.1998 TOP: Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Apollinaris Obermaubach auf Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung des Pfarrheimes I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 02.09.1998 hatte die Kath. Kirchengemeinde St. Apollinaris für die beabsichtigte Sanierung des Hof- und Eingangsbereiches des Pfarrheimes, deren Kosten mit rd. 100.000 DM angegeben wurden, einen Zuschuß seitens der Zivilgemeinde erbeten. In der Vergangenheit sind an die Pfarrgemeinden wie folgt Zuschüsse gezahlt worden: Jahr 1983 1986 1989 1990 1990 Pfarre Zuschuss zur Renovierung des alten Pfarrhauses in Winden Neubau eines Pfarrjugendheimes in Stockheim Zuschuss zum Bau eines Pfarrheimes mit Jugendfreizeit in Untermaubach Zuschuss zu den Kosten einer Teestube im Pfarrhaus Boich Zuschuss zu den Baukosten eines Gemeindehauses (Heribertstr. 5) Gesamtkosten rd. DM Zuschuß der Gemeinde DM 159.000 10.000 295.000 20.000 1.186.000 60.000 6.000 62.000 (nur auf den Jugendbereich entfallende Kosten) 1.600 6234 Aus der vorgenannten Aufstellung geht hervor, dass lediglich zu den Renovierungsmaßnahmen des alten Pfarrhauses in Winden im Jahre 1983 ein gemeindlicher Zuschuss gewährt worden ist, sicherlich auch deshalb, weil seinerzeit durch die Pfarrgemeinde deutlich gemacht wurde, dass durch die Renovierung des alten Pfarrheimes die Möglichkeit geschaffen wird, die Jugendarbeit im wünschenswerten Umfange durchzuführen. Der seinerzeit geplante Neubau eines Pfarr- und Jugendheimes wurde daraufhin zurückgestellt. Sicherlich würde bei einer jetzigen Beteiligung an den Renovierungskosten für das Pfarrheim Obermaubach ein Präzedenzfall geschaffen. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass Mittel für eine mögliche Renovierung im Verwaltungshaushalt nicht bereitstehen. Zudem wären sie als freiwillige Leistungen zu deklarieren, die sicherlich nach dem derzeitigen Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigt bzw. andere im Haushaltsplan enthaltenen freiwilligen Leistungen erheblich gefährden würden. Im vorliegenden Fall sollte daher dem Antrag der Kath. Kirchengemeinde nicht stattgegeben werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine III. Beschlußvorschlag: „Dem Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Apollinaris, einen Zuschuss zu der beabsichtigten Sanierung des Hof- und Eingangsbereiches des Pfarrheimes Obermaubach seitens der Gemeinde Kreuzau zu zahlen, wird nicht entsprochen.“ 2 Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: