Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Küpper
BE: Herr Küpper
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
130/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
25.11.1998
TOP: Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Apollinaris Obermaubach auf Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung
des Pfarrheimes
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 02.09.1998 hatte die Kath. Kirchengemeinde St. Apollinaris für die beabsichtigte Sanierung des
Hof- und Eingangsbereiches des Pfarrheimes, deren Kosten mit rd. 100.000 DM angegeben wurden, einen Zuschuß
seitens der Zivilgemeinde erbeten.
In der Vergangenheit sind an die Pfarrgemeinden wie folgt Zuschüsse gezahlt worden:
Jahr
1983
1986
1989
1990
1990
Pfarre
Zuschuss zur Renovierung des alten
Pfarrhauses in Winden
Neubau eines Pfarrjugendheimes in
Stockheim
Zuschuss zum Bau eines Pfarrheimes mit
Jugendfreizeit in Untermaubach
Zuschuss zu den Kosten einer Teestube im
Pfarrhaus Boich
Zuschuss zu den Baukosten eines
Gemeindehauses (Heribertstr. 5)
Gesamtkosten
rd. DM
Zuschuß der
Gemeinde
DM
159.000
10.000
295.000
20.000
1.186.000
60.000
6.000
62.000
(nur auf den Jugendbereich
entfallende Kosten)
1.600
6234
Aus der vorgenannten Aufstellung geht hervor, dass lediglich zu den Renovierungsmaßnahmen des alten Pfarrhauses in
Winden im Jahre 1983 ein gemeindlicher Zuschuss gewährt worden ist, sicherlich auch deshalb, weil seinerzeit durch
die Pfarrgemeinde deutlich gemacht wurde, dass durch die Renovierung des alten Pfarrheimes die Möglichkeit
geschaffen wird, die Jugendarbeit im wünschenswerten Umfange durchzuführen. Der seinerzeit geplante Neubau eines
Pfarr- und Jugendheimes wurde daraufhin zurückgestellt.
Sicherlich würde bei einer jetzigen Beteiligung an den Renovierungskosten für das Pfarrheim Obermaubach ein
Präzedenzfall geschaffen. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass Mittel für eine mögliche
Renovierung im Verwaltungshaushalt nicht bereitstehen. Zudem wären sie als freiwillige Leistungen zu deklarieren, die
sicherlich nach dem derzeitigen Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigt bzw. andere im Haushaltsplan
enthaltenen freiwilligen Leistungen erheblich gefährden würden. Im vorliegenden Fall sollte daher dem Antrag der
Kath. Kirchengemeinde nicht stattgegeben werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
III. Beschlußvorschlag:
„Dem Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Apollinaris, einen Zuschuss zu der beabsichtigten Sanierung des
Hof- und Eingangsbereiches des Pfarrheimes Obermaubach seitens der Gemeinde Kreuzau zu zahlen, wird
nicht entsprochen.“
2
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: