Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 228/2006
26.05.2006
Az.: 60.3
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
31.05.2006
Kreistag
14.06.2006
Ersatzwahl von Mitgliedern für den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Mertens
x
Tel.: 372
Abt.: 60
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt gemäß § 11 des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LG NW), für
die Dauer der laufenden Legislaturperiode nachstehende Personen als Mitglieder des Beirates bei
der Unteren Landschaftsbehörde zu wählen:
A.
Vertreter des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V., Landesverband
Nordrhein-Westfalen, 40225 Düsseldorf
Seite - 2 -
Mitglied:
----------------------------------------
B.
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V., 44141 Dortmund
Mitglied:
----------------------------------------
Begründung:
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 14.12.2004 aus dem Kreis der von den vorschlagsberechtigten Verbänden benannten Vertreter Frau Doris Baum für den Bereich des BUND und Herrn Max
Weiß für den Bereich der Jagd als Mitglieder des Beirates gewählt (V 4/2004).
Frau Baum hat mit Schreiben vom 23.03.2006 ihr Mandat niedergelegt.
Herr Weiß ist leider verstorben.
Die vorschlagsberechtigten Verbände haben nach diesbezüglicher Information durch die Untere
Landschaftsbehörde mit Schreiben vom 25.04.2006 (BUND) und 24.05.2006 (vorab per Fax) fristgerecht weitere Personen benannt, die für die Wahl des Mitgliedes zu Verfügung stehen.
Dabei handelt es sich bei dem
A. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V., Landesverband NordrheinWestfalen,
40225 Düsseldorf
um
Theo Eich, Roggenstr. 6, 53881 Euskirchen
Erhard Müller, Düsseldorfer Str. 16, 53909 Zülpich
und
Seite - 3 -
sowie
B. Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V., 44141 Dortmund
um
Rolf Heller, im Benden 16, 53945 Blankenheim
und
Heinz Benden, Auf der Stehle 2, 53894 Mechernich.
Das Erfordernis gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes
(DVO-LG), für die ihnen bei der derzeit anstehenden Ersatzwahl nach § 11 Abs. 4 Satz 1 LG NW
zustehende Zahl der Mitglieder (1) mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen,
ist somit erfüllt.
Die in der o. g. KT-Sitzung erfolgte Wahl der jeweiligen stellvertretenden Mitglieder wird durch
die v. g. Ersatzwahl der Mitglieder nicht berührt.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)