Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Hackhausen
BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
161/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
23.10.1997
18.11.1997
26.11.1997
TOP: Antrag auf Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes im Bereich des gemeindeeigenen
Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 19, Flurstück 313
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 30. 09. 1997 beantragt Herr Jürgen Blees, Im Richelnberg 42, 52372 Kreuzau-Winden, die
Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes für den Bereich des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung
Winden, Flur 19, Flurstück 313, Maubacher Straße.
Herr Blees beabsichtigt, auf dem Grundstück eine Schwimmhalle mit Technik- und Büroraum in den Ausmaßen von 12
x 54 m zu errichten.
Das Grundstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Es liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden, die am 23. 02. 1996 Rechtskraft erlangt
hat.
Mit Datum vom 26. 05. 1997 wurde beim Bauordnungsamt des Kreises Düren eine Bauvoranfrage eingereicht.
Anläßlich einer Unterredung am 25. 09. 1997 mit der Leiterin des Bauordnungsamtes, Frau Runge, führte diese aus, daß
die Bauvoranfrage keine Aussicht auf Erfolg habe und es zweckmäßig sei, die Bauvoranfrage zurückzuziehen.
Die Bauvoranfrage wurde mit gleichem Datum zurückgezogen.
Die Gründe für den Antrag auf Erstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes werden in der Sitzung dargelegt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für den Fall eines Aufstellungsbeschlusses gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Antragstellers.
III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit und der zweifelsohne vorhandenen unterschiedlichen
Auffassungen möge der Bau- und Planungsausschuß einen Beschlußvorschlag erarbeiten.
III. Beschlußvorschlag:
2
"Der Antrag auf Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes im Bereich des gemeindeeigenen
Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 19, Flurstück 313, wird abgelehnt."
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: