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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes im Bereich des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 19, Flurstück 313)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag  auf Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes im Bereich des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 19, Flurstück 313) Allgemeine Vorlage (Antrag  auf Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes im Bereich des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 19, Flurstück 313)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 161/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 23.10.1997 18.11.1997 26.11.1997 TOP: Antrag auf Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes im Bereich des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 19, Flurstück 313 I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 30. 09. 1997 beantragt Herr Jürgen Blees, Im Richelnberg 42, 52372 Kreuzau-Winden, die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes für den Bereich des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 19, Flurstück 313, Maubacher Straße. Herr Blees beabsichtigt, auf dem Grundstück eine Schwimmhalle mit Technik- und Büroraum in den Ausmaßen von 12 x 54 m zu errichten. Das Grundstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden, die am 23. 02. 1996 Rechtskraft erlangt hat. Mit Datum vom 26. 05. 1997 wurde beim Bauordnungsamt des Kreises Düren eine Bauvoranfrage eingereicht. Anläßlich einer Unterredung am 25. 09. 1997 mit der Leiterin des Bauordnungsamtes, Frau Runge, führte diese aus, daß die Bauvoranfrage keine Aussicht auf Erfolg habe und es zweckmäßig sei, die Bauvoranfrage zurückzuziehen. Die Bauvoranfrage wurde mit gleichem Datum zurückgezogen. Die Gründe für den Antrag auf Erstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes werden in der Sitzung dargelegt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für den Fall eines Aufstellungsbeschlusses gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Antragstellers. III. Beschlußvorschlag Verwaltung: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit und der zweifelsohne vorhandenen unterschiedlichen Auffassungen möge der Bau- und Planungsausschuß einen Beschlußvorschlag erarbeiten. III. Beschlußvorschlag: 2 "Der Antrag auf Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes im Bereich des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 19, Flurstück 313, wird abgelehnt." Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: