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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13/Bedburg -Gebiet Ecke Lindenstraße/Gartenstraße sowie Umgebungsflächen hier: Aufstellungsbeschluss für die Neuordnung des Planbereiches im Zuge der Aufgabe des Feuerwehrgerätehauses sowie Umgestaltung der oberen Lindenstraße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13/Bedburg
-Gebiet Ecke Lindenstraße/Gartenstraße sowie Umgebungsflächen
hier: Aufstellungsbeschluss für die Neuordnung des Planbereiches im Zuge
       der Aufgabe des Feuerwehrgerätehauses sowie Umgestaltung der 
       oberen Lindenstraße) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13/Bedburg
-Gebiet Ecke Lindenstraße/Gartenstraße sowie Umgebungsflächen
hier: Aufstellungsbeschluss für die Neuordnung des Planbereiches im Zuge
       der Aufgabe des Feuerwehrgerätehauses sowie Umgestaltung der 
       oberen Lindenstraße)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-59/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen 30.09.2003 Rat der Stadt Bedburg 14.10.2003 Bemerkungen: Betreff: Bebauungsplan Nr. 13/Bedburg -Gebiet Ecke Lindenstraße/Gartenstraße sowie Umgebungsflächen hier: Aufstellungsbeschluss für die Neuordnung des Planbereiches im Zuge der Aufgabe des Feuerwehrgerätehauses sowie Umgestaltung der oberen Lindenstraße Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschliesst, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für einen Bebauungsplan betreffend die Flächen zwischen Erft, Lindenstraße, Langemarckstraße und Neußer Straße zu fassen, mit der städtebaulichen Zielsetzung einer Neuordnung dieses Bereiches auch im Hinblick auf die Planungen zur Umgestaltung der oberen Lindenstraße sowie der Ergebnisse aus dem Stadtmarketing-Konzept zu fassen. Ein Planausschnitt mit der Abgrenzung des Planungsgebiets ist in der Anlage beigefügt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Das neue Feuerwehrgerätehaus für den Löschzug Bedburg an der St.-Florian-Straße im Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg ist nahezu fertiggestellt. Daher steht das Grundstück an der Gartenstraße/ Ecke Lindenstraße kurzfristig zur Disposition. Für den Bereich zwischen Gartenstraße, Lindenstraße und Neusser Straße besteht kein Bebauungsplan. Eine mögliche bauliche Entwicklung ist daher auf den § 34 des Baugesetzbuches – Bauen im Zusammenhang des bebauten Ortsteiles – abgestellt. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aufgrund der vorgenannten gesetzlichen Grundlagen besteht keine Möglichkeit, die weitere bauliche Entwicklung zielgerichtet zu steuern. Für den Bereich zwischen Gartenstraße, Lindenstraße und Erft besteht der seit dem 02.05.1968 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 13/Bedburg. Für den Bereich zwischen Lindenstraße und Langemarckstraße wurde weitestgehend Planungsrecht durch die Bebauungspläne Nr. 42/Bedburg sowie Bebauungsplan Nr. 43b/Bedburg geschaffen. Eine Überarbeitung und Neuentwicklung der Planung im Hinblick auf die heute erkennbaren Belange und im Hinblick auf die Neugestaltung der oberen Lindenstraße sowie Neuordnung der rückwärtigen Erschließungsflächen wird daher erforderlich. Für den Gesamtbereich zwischen Erft, Lindenstraße und Neußer Straße wird daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung hat der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 30.09.2003 bei Ergänzung bzw. Erweiterung des Plangebietes einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Anlagen: Planentwurf Ausschuss für Planen und Bauen sowie Planentwurf mit Erweiterung gemäß der Empfehlung des Fachausschusses 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Harren Bearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister