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Sitzungsvorlage (Beitritt der Stadt Jülich zur d-NRW AöR)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
129 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
17.03.17, 12:23
Aktualisiert
10.04.17, 12:01
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 10/11 Az.: 10/11 – Organisation Hz.- Jülich, 14.03.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 106/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.03.2017 Stadtrat 06.04.2017 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 0 Einstimmig, Enthaltungen: 0 Beitritt der Stadt Jülich zur d-NRW AöR Anlg.:- 1 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Die Stadt Jülich tritt gem. § 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ (Errichtungsgesetz d-NRW AöR) vom 25.10.2016) rückwirkend zum 01.01.2017 der d-NRW AöR bei. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Beitrittserklärung zur d-NRW AöR zu unterzeichnen. 2. Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.000,00 Euro (= Stammkapital der beitretenden Gemeinde im Sinne des § 4 Errichtungsgesetz d-NRW AöR) werden entsprechend bereitgestellt. Begründung: 1) Zum 01.01.2017 wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen auf Basis des Errichtungsgesetzes dNRW AöR die d-NRW AöR als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Die Anstalt ist Rechtsnachfolgerin der d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG sowie der d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft. Gemeinsame Träger der d-NRW AöR sind das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Inneres zuständige Ministerium sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten. Die Anstalt unterstützt ihre Träger beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Informationstechnische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen, erbringt sie insbesondere im Rahmen von staatlich-kommunalen Kooperationsprojekten. Außerdem unterstützt die Anstalt den IT-Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 21 EGovernmentgesetz NRW (EGovG NRW). In seiner bisherigen Rechtsform war die d-NRW an folgenden staatlich-kommunalen Kooperationen beteiligt: - Betrieb der vom Land und den Kommunen gemeinsam genutzten elektronischen Vergabeplattform „vergabe.NRW“ Betrieb eines landesweiten Portals für Melderegisterauskünfte für Private Aufbau des digitalen Archivs NRW (DA NRW), einer Arbeitsgemeinschaft von Land und KDN zur dauerhaften Aufbewahrung des digitalen Archiv- und Kulturguts in NRW Neben Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Programmes „Gute Schule 2020“ sind weitere Projekte in Planung. Verwaltungsrat und Geschäftsführung sind die Organe der Anstalt. Der Verwaltungsrat besteht aus 13 Mitgliedern sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern. Die sechs kommunalen Verwaltungsratsmitglieder werden durch die kommunalen Spitzenverbände und die übrigen sieben Mitglieder durch das Land NRW benannt. Die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt durch die Landesregierung. Die Mitträger der d-NRW AöR bringen sich gemeinsam mit dem Land NRW in die weitere Entwicklung des kommunal-staatlichen E-Governments in NRW ein und haben die Möglichkeit, zukunftsweisende IT-Lösungen gemeinsam zu entwickeln und zu betreiben. Für die einzelne Kommunalverwaltung ist eine Partizipation an den Leistungen der d-NRW AöR von Interesse, weil beispielsweise das am 06.07.2016 vom Land beschlossene E-GovG NRW und der zur Umsetzung zu erstellende Masterplan eine Fülle von neuen Handlungsfeldern enthält, die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen erfordern. Seitens der d-NRW AöR wird den Kommunen hierfür ein projektorientierter Zugang geboten. Des Weiteren können Kommunen, die Träger der AöR sind, Produkte und Angebote der Anstalt im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen. Angesichts der künftig wachsenden Bedeutung der kommunal-staatlichen Zusammenarbeit – nicht zuletzt auch aufgrund des E-GovG NRW – empfiehlt auch die kdvz Rhein-Erft-Rur den Verbandsmitgliedern den Beitritt als Mitglied und kommunaler Träger. 2) Die Anstalt wird gem. § 4 des Errichtungsgesetzes d-NRW AöR von ihren Trägern mit Stammkapital ausgestattet. Das Stammkapital der Kommunen beträgt je Träger 1.000 Euro. Im Falle einer Kündigung würde eine unverzinsliche Rückzahlung erfolgen (= § 4 Abs. 3 des Errichtungsgesetzes d-NRW AöR). Eine entsprechende Einlage der Stadt Jülich wäre als nicht ergebniswirksamer Aktivtausch zu klassifizieren. Die Haushaltsmittel wurden bislang nicht im Haushalt der Stadt Jülich berücksichtigt und müssten entsprechend bereitgestellt werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 106/2017 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: x nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer _1_____ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 106/2017 Es handelt sich um eine einmalige Einlage in Höhe von 1.000 Euro, die im Falle einer Kündigung unverzinslich zurückgezahlt würde. Seite 3