Daten
Kommune
Jülich
Größe
129 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
17.03.17, 12:23
Aktualisiert
10.04.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 10/11 Az.: 10/11 – Organisation Hz.-
Jülich, 14.03.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 106/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.03.2017
Stadtrat
06.04.2017
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Beitritt der Stadt Jülich zur d-NRW AöR
Anlg.:- 1 SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Die Stadt Jülich tritt gem. § 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ (Errichtungsgesetz d-NRW AöR) vom 25.10.2016) rückwirkend zum 01.01.2017 der d-NRW AöR bei. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Beitrittserklärung zur d-NRW AöR zu unterzeichnen.
2. Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.000,00 Euro (= Stammkapital der beitretenden Gemeinde
im Sinne des § 4 Errichtungsgesetz d-NRW AöR) werden entsprechend bereitgestellt.
Begründung:
1)
Zum 01.01.2017 wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen auf Basis des Errichtungsgesetzes dNRW AöR die d-NRW AöR als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Die Anstalt
ist Rechtsnachfolgerin der d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG sowie der d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft. Gemeinsame Träger der d-NRW AöR sind das Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch das für Inneres zuständige Ministerium sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten.
Die Anstalt unterstützt ihre Träger beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Informationstechnische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen,
erbringt sie insbesondere im Rahmen von staatlich-kommunalen Kooperationsprojekten. Außerdem
unterstützt die Anstalt den IT-Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 21 EGovernmentgesetz NRW (EGovG NRW).
In seiner bisherigen Rechtsform war die d-NRW an folgenden staatlich-kommunalen Kooperationen
beteiligt:
-
Betrieb der vom Land und den Kommunen gemeinsam genutzten elektronischen Vergabeplattform „vergabe.NRW“
Betrieb eines landesweiten Portals für Melderegisterauskünfte für Private
Aufbau des digitalen Archivs NRW (DA NRW), einer Arbeitsgemeinschaft von Land und
KDN zur dauerhaften Aufbewahrung des digitalen Archiv- und Kulturguts in NRW
Neben Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Programmes „Gute Schule 2020“ sind weitere
Projekte in Planung.
Verwaltungsrat und Geschäftsführung sind die Organe der Anstalt. Der Verwaltungsrat besteht aus
13 Mitgliedern sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern. Die
sechs kommunalen Verwaltungsratsmitglieder werden durch die kommunalen Spitzenverbände und
die übrigen sieben Mitglieder durch das Land NRW benannt. Die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt durch die Landesregierung.
Die Mitträger der d-NRW AöR bringen sich gemeinsam mit dem Land NRW in die weitere Entwicklung des kommunal-staatlichen E-Governments in NRW ein und haben die Möglichkeit, zukunftsweisende IT-Lösungen gemeinsam zu entwickeln und zu betreiben.
Für die einzelne Kommunalverwaltung ist eine Partizipation an den Leistungen der d-NRW AöR
von Interesse, weil beispielsweise das am 06.07.2016 vom Land beschlossene E-GovG NRW und
der zur Umsetzung zu erstellende Masterplan eine Fülle von neuen Handlungsfeldern enthält, die
eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen erfordern. Seitens der d-NRW AöR wird
den Kommunen hierfür ein projektorientierter Zugang geboten. Des Weiteren können Kommunen,
die Träger der AöR sind, Produkte und Angebote der Anstalt im Rahmen einer ausschreibungsfreien
Inhouse-Beauftragung nutzen.
Angesichts der künftig wachsenden Bedeutung der kommunal-staatlichen Zusammenarbeit – nicht
zuletzt auch aufgrund des E-GovG NRW – empfiehlt auch die kdvz Rhein-Erft-Rur den Verbandsmitgliedern den Beitritt als Mitglied und kommunaler Träger.
2)
Die Anstalt wird gem. § 4 des Errichtungsgesetzes d-NRW AöR von ihren Trägern mit Stammkapital ausgestattet. Das Stammkapital der Kommunen beträgt je Träger 1.000 Euro. Im Falle einer
Kündigung würde eine unverzinsliche Rückzahlung erfolgen (= § 4 Abs. 3 des Errichtungsgesetzes
d-NRW AöR). Eine entsprechende Einlage der Stadt Jülich wäre als nicht ergebniswirksamer Aktivtausch zu klassifizieren. Die Haushaltsmittel wurden bislang nicht im Haushalt der Stadt Jülich
berücksichtigt und müssten entsprechend bereitgestellt werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 106/2017
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
x
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer _1_____
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 106/2017
Es handelt sich um eine einmalige Einlage in
Höhe von 1.000 Euro, die im Falle einer Kündigung unverzinslich zurückgezahlt würde.
Seite 3