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Beschlussvorlage (Antrag auf Bestimmung zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ gem. § 4 Abs. 2 GO NW)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
17.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag auf Bestimmung zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ gem. § 4 Abs. 2 GO NW) Beschlussvorlage (Antrag auf Bestimmung zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ gem. § 4 Abs. 2 GO NW) Beschlussvorlage (Antrag auf Bestimmung zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ gem. § 4 Abs. 2 GO NW)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP741/2009 Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 17.03.2009 Betreff: Antrag auf Bestimmung zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ gem. § 4 Abs. 2 GO NW Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, beim Innenministerium Nordrhein-Westfalen unverzüglich einen Antrag gem. § 4 Abs. 2 GO NW auf Bestimmung zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ zu stellen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Durch Artikel I des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 09. Oktober 2007 wurde § 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen –GO NW– (GV. NRW. S. 380, Nr. 21/2007, verkündet am 15. Oktober 2007) dahin gehend geändert, dass kreisangehörige Gemeinden auf eigenen Antrag zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ zu bestimmen sind, wenn ihre maßgebliche Einwohnerzahl an drei aufeinander folgenden Stichtagen mehr als 20.000 Einwohner beträgt (§ 4 Abs. 2 GO NW). Maßgebliche Einwohnerzahl ist gem. § 4 Abs. 7 GO NW die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik veröffentlichte Zahl der jeweils auf den 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres fortgeschriebenen Bevölkerung (Stichtage). Bisher war dieser Schwellenwert auf 25.000 Einwohner festgeschrieben. Die nach der Landtagswahl 2005 geschlossene Koalitionsvereinbarung sieht unter anderem zur möglichst bürgernahen Aufgabenwahrnehmung vor Ort die Herabsenkung des Einwohnerschwellenwertes von bisher 25.000 Einwohner auf 20.000 Einwohner für die Fälle einer Aufgabenübernahme auf Antrag durch die betroffenen Kommunen vor. Dies ist nunmehr durch die Umsetzung des o.a. Artikelgesetzes vollzogen. Erstmals zum 31.12.1986 wurde laut Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik der seit dem 15. Oktober 2007 geltende neue Einwohnerschwellenwert von 20.000 Einwohnern für die Stadt Bedburg mit 19 Einwohnern dauerhaft überschritten und lag auch zum Stichtag 31.12.2007 mit 4.859 Einwohnern weit darüber. Somit sind die formellen Voraussetzungen zur Stellung eines entsprechenden Antrages gegeben. Mit dem Zeitpunkt der Bestimmung zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ können der Stadt Bedburg gem. § 4 Abs. 1 GO NW zusätzliche Aufgaben durch Gesetz oder Rechtsverordnung übertragen werden. Zu den Aufgabenbereichen, die der Stadt Bedburg nach Bestimmung zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ übertragen werden können, gehören u.a.: • • • • Jugendhilfe Bauaufsicht Feuerschutz Straßenverkehrsangelegenheiten Inwieweit diese Aufgabenbereiche, die bisher noch durch den Rhein-Erft-Kreis wahrgenommen werden, voll umfänglich durch die Stadt Bedburg übernommen werden, ist gesondert zu betrachten und zu beschließen. Auch die Frage der räumlichen Unterbringung des durch die Übernahme dieser Aufgaben neu einzustellenden Personals bedarf einer gesonderten Betrachtung und Entscheidung. An dieser Stelle sei nur darauf hingewiesen, dass seitens der Verwaltung die Absicht besteht, in Umsetzung des nach wie vor geltenden Beschlusses zur Zentralisierung der Stadtverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bedburg mittels eines Ratsbürgerentscheides Gelegenheit zu geben, den zukünftigen Rathausstandort selbst festzulegen. Damit die Möglichkeit besteht, die Stadt Bedburg so bald als möglich zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ zu bestimmen, ist es notwendig, dass der Rat einen entsprechenden Beschluss zur Antragstellung fasst. Laut Auskunft des Innenministeriums könnte eine Bestimmung zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ für die Stadt Bedburg zum 01.01.2011 erfolgen, wenn ein entsprechender Antrag spätestens zum 30.06.2009 beim Innenministerium vorliegt. Beschlussvorlage WP7-41/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die Bemühungen der Stadt Bedburg zur Übernahme der bislang beim Rhein-Erft-Kreis angesiedelten Aufgaben reichen zurück bis in das Jahr 1999. Auf die diesbezüglichen Unterlagen (Antrag der SPD-Fraktion vom 23.03.1999, Sitzungsvorlage vom 19.04.1999, Auszug aus der Niederschrift vom 14.07.1999, und den Bescheid des Innenministeriums vom 04.11.1999), die als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt sind, wird hingewiesen Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 10.03.2009 ----------------------------------Stolz ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-41/2009 Seite 3