Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
17.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP741/2009
Fachbereich IV
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
17.03.2009
Betreff:
Antrag auf Bestimmung zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ gem. § 4 Abs. 2 GO NW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, beim Innenministerium Nordrhein-Westfalen unverzüglich
einen Antrag gem. § 4 Abs. 2 GO NW auf Bestimmung zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ zu
stellen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Durch Artikel I des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 09. Oktober
2007 wurde § 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen –GO NW– (GV. NRW. S. 380, Nr.
21/2007, verkündet am 15. Oktober 2007) dahin gehend geändert, dass kreisangehörige
Gemeinden auf eigenen Antrag zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ zu bestimmen sind, wenn
ihre maßgebliche Einwohnerzahl an drei aufeinander folgenden Stichtagen mehr als 20.000
Einwohner beträgt (§ 4 Abs. 2 GO NW). Maßgebliche Einwohnerzahl ist gem. § 4 Abs. 7 GO NW
die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik veröffentlichte Zahl der jeweils auf den 30.
Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres fortgeschriebenen Bevölkerung (Stichtage).
Bisher war dieser Schwellenwert auf 25.000 Einwohner festgeschrieben. Die nach der
Landtagswahl 2005 geschlossene Koalitionsvereinbarung sieht unter anderem zur möglichst
bürgernahen Aufgabenwahrnehmung vor Ort die Herabsenkung des Einwohnerschwellenwertes
von bisher 25.000 Einwohner auf 20.000 Einwohner für die Fälle einer Aufgabenübernahme auf
Antrag durch die betroffenen Kommunen vor. Dies ist nunmehr durch die Umsetzung des o.a.
Artikelgesetzes vollzogen.
Erstmals zum 31.12.1986 wurde laut Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik der seit dem
15. Oktober 2007 geltende neue Einwohnerschwellenwert von 20.000 Einwohnern für die Stadt
Bedburg mit 19 Einwohnern dauerhaft überschritten und lag auch zum Stichtag 31.12.2007 mit
4.859 Einwohnern weit darüber.
Somit sind die formellen Voraussetzungen zur Stellung eines entsprechenden Antrages gegeben.
Mit dem Zeitpunkt der Bestimmung zur „Mittleren kreisangehörigen Stadt“ können der Stadt
Bedburg gem. § 4 Abs. 1 GO NW zusätzliche Aufgaben durch Gesetz oder Rechtsverordnung
übertragen werden.
Zu den Aufgabenbereichen, die der Stadt Bedburg nach Bestimmung zur „Mittleren
kreisangehörigen Stadt“ übertragen werden können, gehören u.a.:
•
•
•
•
Jugendhilfe
Bauaufsicht
Feuerschutz
Straßenverkehrsangelegenheiten
Inwieweit diese Aufgabenbereiche, die bisher noch durch den Rhein-Erft-Kreis wahrgenommen
werden, voll umfänglich durch die Stadt Bedburg übernommen werden, ist gesondert zu
betrachten und zu beschließen.
Auch die Frage der räumlichen Unterbringung des durch die Übernahme dieser Aufgaben neu
einzustellenden Personals bedarf einer gesonderten Betrachtung und Entscheidung. An dieser
Stelle sei nur darauf hingewiesen, dass seitens der Verwaltung die Absicht besteht, in Umsetzung
des nach wie vor geltenden Beschlusses zur Zentralisierung der Stadtverwaltung den Bürgerinnen
und Bürgern der Stadt Bedburg mittels eines Ratsbürgerentscheides Gelegenheit zu geben, den
zukünftigen Rathausstandort selbst festzulegen.
Damit die Möglichkeit besteht, die Stadt Bedburg so bald als möglich zur „Mittleren
kreisangehörigen Stadt“ zu bestimmen, ist es notwendig, dass der Rat einen entsprechenden
Beschluss zur Antragstellung fasst.
Laut Auskunft des Innenministeriums könnte eine Bestimmung zur „Mittleren kreisangehörigen
Stadt“ für die Stadt Bedburg zum 01.01.2011 erfolgen, wenn ein entsprechender Antrag
spätestens zum 30.06.2009 beim Innenministerium vorliegt.
Beschlussvorlage WP7-41/2009
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Die Bemühungen der Stadt Bedburg zur Übernahme der bislang beim Rhein-Erft-Kreis
angesiedelten Aufgaben reichen zurück bis in das Jahr 1999. Auf die diesbezüglichen Unterlagen
(Antrag der SPD-Fraktion vom 23.03.1999, Sitzungsvorlage vom 19.04.1999, Auszug aus der
Niederschrift vom 14.07.1999, und den Bescheid des Innenministeriums vom 04.11.1999), die als
Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt sind, wird hingewiesen
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 10.03.2009
----------------------------------Stolz
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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