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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-41/2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
463 kB
Datum
17.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

, .,,.. i. -"' Vorsitzender: SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg Ratder StadtBedburg z.H.HerrnBürgermeister WillyHarren Rathaus 50181Bedburg HeinzTressel Rtimerstraße5 50181Bedburg "h?Ä",.?'Rm Telefon:0227213307 Erq.:2,i irlZ. 1999 b . ?, 5orslBedburg, de€3.03.1ggg Pt'/a' StadtBedburg Stärkungder kreisangehörigen NächsteSitzungdes Rates SehrgeehrterHerrBürgermeister, sehrgeehrteDamenund Herren, im Ratder StadtBedburgbeantragt, auf die Tagesordnung der die SPD-Fraktion Punktzu setzen: nächstenSitzungdes Ratesnachfolgenden "Stärkungder kreisangehörigenStadt Bedburg" Antrag: nachfolgenden Hiezu stelltdie SPD-Fraktion "Der Erftkreisüberträgtschonjetzt die Aufgaben,die er bis zur Erreichungder Einwohnerzahlmittlerer kreisangehörigeStädte( 25.000Einwohner)wahmimmt, auf Bedburg. Hiezu stellt die Stadt Bedburgbeim Innenministerium des LandesNordrheinWestfalenund dem ErftkreisentsprechendeAnträge." Begründung: eingeleitete Verwaltungsreform Dievon der Landesregierung verfolgtu.a.die Stärkung Selbstverwaltung. der kommunalen Diesgeschiehtinsbesondere dadurch,daß die derAufgabenerledigung eigenverantwortliche Wahrnehmung wird.Der verbessert Aufgabenfür Bedburgund Elsdorfwahr,die Erftkreisnimmtzur Zeit nochverschiedene von25.000alsmittlerekreisangehörige nochnichtdie Einwohnezahl Städteerreicht die Bereiche haben.Hiezu zähleninsbesondere und Bauordnung. Jugendamt große im Erftkreis sindzweimitmehrals 60.000Einwohnern Von denzehnKommunen kreisangehörige Städteunderhieltenin denvergangenen Jahrenbereitszusätzliche Aufgaben, die bis dahinder Keis erledigte. SechsweitereStädtegeltenals mittlerekreisangehörige Städte. daß nur nocharei Kommunen Die Besonderheit, kurzvor der Einwohnergrenze liegen, der Städtezu stärkenund dasZiel,die der Grundsatz,die Eigenverantwortung bürgerfreundlich an den Ort des Geschehens Aufgabenbearbeitung zu binden,gibt dazu,schonjetl die bislangverbliebenen Veranlassung Restzuständigkeiten nach BedburgundElsdorfzu verlagern. Fernerwirdsichder Erftkreis daraufeinzustellen haben,im Zugeder begonnenen Aufgabenaus mittlerenVerwaltungsebenen Landesreformen zu mussen. übernehmen aufunmittelbare Die Konzentration Kreisaufgaben ist dringendgebotenundgibt ebenfallsVeranlassung, die Einteilungskriterien fur mittlerekreisangehörige Städtezu uberdenken undflexiblerzu handhaben. ZITOP:'l 'l STADT BEDBURG Hauptamt Sitzungsteil Öffentlich 42.10 Beratungsfolge: Ratder StadtBedburg Nichtöffentlich x Sitzungstermin: 27.04.1999 Antragder SPD-Fraktion im Rat der StadtBedburgvom 23.03.1999 auf Stärkung der kreisangehörigen StadtBedburg Beschlußvorschlaq: Das Beratungsergebnis bleibtabzuwarten. Beratunqserqebnis: MitStimmenmehrheit: l0-106 / H:V\MTl 0\SiLung\Rarvorlagen\Sv3gsärkung Bedburg.dm STADT BEDBLIRG Sitzunqsvorl Seite:2 (Fortsetzung) Beschlußvorschlag x Begründung im Ratder StadtBedburg beantragt dieSPD-Fraktion vom23.03.1999 MitSchreiben folgendes: ,,DerErftkreisüberträgtschonjetzt die Aufgaben,die er biszur Erreichung Sfädfe(25.000Einwohner)wahrder Einwohnerzahlmittlererkreisangehörige nimmt,auf Bedburg.Hierzustelltdie SfadfBedburgbeim lnnenministerium und demErftkrersenfsprechende desLandesNordrhein-Westfalen Anträ7e." wird auf den in Kopieals Anlaqe beigefügten Zur weiterenBegründung Antrag verwiesen. Für die Aufgabenzuweisung im Bereichder pflichtigen Aufgabenan Städteund Kreisehat der Gesetzgeberim Rahmender Funktionalreform ein gestuftesAufgabensystem zwischenKreisenund Gemeindenentwickeltund damit der unterLeistungsgetragen, schiedlichen undVenrualtungskraft derGemeinden Rechnung gibt es somit drei Arten von gemeindlichen Gestuftnach ihrer Venvaltungskraft Gemeinden: Aufgaben kreisangehöriger - Aufgaben, die vonalllenkreisangehörigen Gemeinden wahrgenommen werden, - Aufgaben, dievon den Kommunen mitmehrals25.000,aberwenigerals60.000 (,,mittlere Einwohnern kreisangehörige Gemeinden") wahrgenommen werden und Aufgaben, die nurvondenGemeinden mitmehrals60.000Einwohnern (,,große kreisangehörige Gemeinden") wahrgenommen werden. - Die Kreisenehmendie den mittlerenund großenkreisangehörigen Gemeinden zugewiesenen Aufgabenfür die GebietederjenigenGemeindenwahr, die die jeweilige nichterreichen. Größenordnung Ausnahmen hieruonkönnengrundsätzlich nur über entsprechende zuständigkeitsverlagernde Rechtsverordnungen bzw. in Einzelfällen eventuellüber die sog. ,,Experimentierklausel" des S 126 Go NW erreichtwerden. Am 25.02.1999hat die Landesregierung NRW den Gesetzentwurf für das Erste Gesetzzur Modernisierung von Regierungund Verwaltungin Nordrhein-Westfalen - 1. ModernG (ErstesModernisierungsgesetz NRW)vorgelegt. Als zentrale Schwerpunkteder Verwaltungsreform werden die Konzentration staatlicher Aufgabenerfüllung auf Kernaufgaben sowiedie Steigerung von Effektivität und EffizienzstaatlichenHandelnsgesehen.Gleichzeitig soll die kommunale Selbstverwaltung entsprechend ihrer Bedeutunggestärktund ihre Handlungsspielräumeenrueitert werden(Landtagsdrucksache 1213730, A Problemeinführung, vgl. auch S. 103 Absatz 5 zum Thema ,,Stärkung der kommunalenSelbsiverwaltung") STADTBEDBURG Sitzu Seite:3 NRW auf dem Dienstwege Bereitsam 29. März1999wurdedas lnnenministerium derzeit bereits um Mitteilunggebeten,ob die beantragteAufgabenübertragung sind. hierfürggfls.einzuleiten möglichist undwelcheVerfahrensschritte rechtlich der Stadt Bedburg (halbjährlich Zur Entwicklungder Einwohnerzahlen für und Statistik- LDS Datenverarbeitung Landesamtes Zahl des fortgeschriebene hingewiesen: Aufstellung NRW)wirdauf die nachstehende 31.12.1995: 30.06.1996: 31.12.1996: 30.06.1997: 31.12.1997: 30.06.1998: 31.12.1998: 23.219 23.429 23.646 23.749 23.885 23.921 desLDSNRWnochnichtvor liegtnachMitteilung Anlaqe 50181Bedburg,den 19.04.1999 /) ,-t . -Y\-*..2---t/ Gi$ck Baum Sachbeäbeiterin Amtsleiter 1.Auszuq über die 39. Sitzung in der 5. Wahlperiodedes Rates der aus der Niedei'schrift StadtBedburgvom 27.O4.1999im Rathausin Kaster im Rat der Stadt Bedburqvom 23.03.1999auf 11. Antraq der SPD-Fraktion StadtBedburq der kreisanqehöriqen Stärkunq Tresselerläutertden Antragder SPD-Fraktion und SPD-Fraktionsvorsitzender des Antrages weistdaraufhin, daß der StadtBedburgdurcheine Umsetzung 25.OOO-Einwohner-Grenze die Möglichbereitsvor Erreichender sogenannten Aufgaben in eigener Zuständigkeit weitergehende übernehwürde, keiteröffnet menzu können. Heinenführtaus,daßauchseineFraktioneineAusCDU-Fraktionsvorsitzender dehnungder Zuständigkeiten der StadtBedburgbegrüßt,zunächstjedochdie des Innenministeriums Rückäußerung NRW bezüglichder rechtlichen UmsetzbarkeitdieserAufgabenübertragung abgewartet werdensollte. weister aberdaraufhin,daß diesegrößereUnabhängigkeit Gleichzeitig mitfinanziellen Folgenfur die StadtBedburgverbundensein wird, da u.a. hierfur auchein erhöhterPersonalbedarf zu berücksichtigen ist. Bürgermeister Harrenstelltdar,daß die Venryaltung bereitsunterBezugnahme auf denAntragder SPD-Fraktion im Ratder StadtBedburgeineentsprechende Anfragean das Innenministerium NRW bezüglich einermöglichenUmsetzung gerichtet hat,bislangabernochkeineRückäußerung vorliegt. SodannbestehtEinvernehmen im Rat,daß die Verurraltung weitereSchrittezur Vorbereitung einerUmsetzung desAntrages unternehmen sowiedas lnnenministeriumNRWüberdas grundsätzliche lnteresse der StadtBedburgan einerergkeitundAufgabenübertragung weiterten Zuständi unterrichten soll. 5 0 1 8 1B e d b u r gd, e n 14 . O 7. 1 9 9 9 StadtBedburg DerBürgermeister In Vertretun Ackermann I 0' I 0ta / \V8000 I \data\AMTl0\Srhmg\Rat\Auzüge\Aurat39l. doc desLandesNordrhein-Westfalen Innenministerium Innenministerium NRW,,$0190D0sseldorf Flaroldstraße 5, 40213Dusseldorf P,iirnarmai Telefon ( 0 2 1 18) 7 10 i Durchwahl (0211) 871 2453 cl- or der Stadt Bedburg Herrn Willy Harren Postfach 1"2 53 \tll /{ i*.: Aktenzeichen ItrA1-10.11-2050V99 bi I'd.ry;dj, ; Fta/lhtlrrY P.1i.leee Nachrichtlich Bezirksregierung KöIn Landrat des Erftkreises :)t) | ./4 Hercf ne t m Betr. : Übert.ragung von Aufgaben des Erftkreises Stadt Bedburg; hier: AnLrag nach S 4 des Gesetzes für ein Kommunali( K o m m G )u n d S 7 2 6 G O sierunqsmodell Ihre Berichte, zuletzt vom 17.08.1999 - 10 Gi./Bra.; Bericht des Landrats des Erftkreises vom 16.04.1999 20 /3 15.14.00 -; Bericht der Bezirksresierunq Köln 31.1.0 vom 22.04.1-999 F,oztra. Qohr n a a ' F r r l - aur u Yvvrr! TJarr TJ:rron wegen eines personellen bearbeitet Mit Ihrem Antrag insofern um Ihr Antrag erst letzt Verständnis. begehren Sie eine Ausnahmeregelung zu S 4 GO, zusätzliche übertragen Engpasses konnte Ihr werden; ich bitte wonach kreisangehörigen nern auf die Gemeinden mit Aufgaben durch werden können. Die mehr aIs Gesetz Stadt oder 25.000 EinwohRechtsverordnung Bedburg hat rund 24.000 Einwohner. L/4 E-mail: poststelle@im.nrw.deTelefax (021l) 871 3355 Straßenbahnlinien704,709 und 719 bis Haltestelle Poststraße oberste N a c h S 4 K o m m Gk a n n d i e te Kommunalaufsichtsbehörde und Gemeinden von organisationsrechtlichen sichergestellt des Gesetzesauftrages Die Vorschrift Vorschri-f ten. nisatorischen W a h r n e h m u n gd e r aber so1len die ihnen Dritte auf ihnen Zum Ausdruck Gesetz ausdrücklich spricht. voraus. ge sein, setzlichen keiten westfälischem strakte kommt dieser von nur Organisation Aufgaben Gesetz. Recht Grundgedanke darin, der dass das entgegen für diese gründenen Norm selbst, dies d.h. Aufgaben Grundla- bestehenden ge- Die Zuweisung von Zuständigstädte hat bzw. Kraft Gesetzgeber müsste anderenfaLrs Zuständigkeit den bzw. Krerse nach Aufgabenzuweisung durch cies Gesetz- Vor- kommunalen Aufgabenwahr- Prinzipiell die nicht zugewiesen d e s S 4 K o m m Gk a n n d a h e r n l c h t durch Einzerfarlregelung gung einer Kommunen die organisationsrechtlichen Zuständigkeiten Regerungen den von orga- etwa durch Verlagerung zusätzliche Vorgaben zu verändern. durch Befreiung sol-1 und Aufgaben an kreisangehörige folgt nicht i-hr Aufgaben selbst Die Vorschrift dafür der aber gegebene Zuständigkeiten nehmung setzt Erfüllung zugewiesenen Aufgaben erleichtert, abgenommenoder werden. schriften Mlt des ist. Möglichkeit die bietet Vorschriften grundsätzliche wenn und solange die Landes befreien, Städ- zvr ab- verordnungsgebers, und zv erforgen. Ermögrichung in nordrheingenerell Antrages bereits er- übertra- zuständiqkeitsbe- der dem jeweirigen der Der Fachgesetz, vorse- k^- Die zuletzt qenannten Gründe schließen dung der Experimentierklausel Eine vöilig andere Schwell-enwerte des Frage S 4 gleichfalls eine Anwen- des S 126 GO aus ist, GO für ob es mittlere sich und empfiehlt, ciie kreisansehöriqe 2/4 Städte Hiertrber abzusenken. k o m m u n a l - e nS p i t z e n v e r b ä n d e n Nach derzeitiger Rechtslage gaben an städte, die die die ist derzeit ist jedoch anbietet, generellen die Bestimmung zur derzeit 25000 auf sterium ist über lerdings auch die Mittleren könnten zu]ässrs. nerschwellenwertes eine Stadt von den kommunalen überlegungen wären al- Städte übertra- den Großen kreisangehörigen Absenkung des von derzeit es sich Das Innenmini- Fragen mit diese Bei er- EinwohnerschweLlenwert den Großen kreisangehörlgen etwa nicht kreisangehörigen Lösung dieser rn 1 Go für ob und inwieweit gesetzlichen genen Aufgaben einzubeziehen. Städten weg nicht geprüft, im Gespräch. den von Kreisauf- Stadt 20000 Einwohner abzusenken. eine sprtzenverbänden IttE:t eine übertragung kreisangehörigen gegenwärtig den nit im Ge.soräch auf dem von rhnen anqestrebten Es wird für Innenministerium voraussetzungen des S 4 Abs. Bestimmung zvr Mittleren füllen das 60000 auf gesetzlichen 50000 in Einwoh- Frase kom- . Eine Entscheidung des Gesetzgebers über derungen im Aufgabenbestand der Kreise Verhältnis sondern form zwischen Kreisstufe sie berührt verwirklichten soll-te wegen ihrer zung nit Aufgabenstruktur im Tragweite Hierzu wird nicht und kreisangehörigen d.er in den praktischen getroffen betrifft auch Grundfragen gabenwahrnehmung nach dell" grundsätzliche nicht der Auseinanderset- , , g r e s t u ft e n 1n Abstimmung mlt Umfrage vorbereitet, gen für d i e s e m Z u s a m m e n h a n gz v t r e f f e n d e n soIL. zum Ende dieses der Auf- Auf qabenmo_ d e n k o m m u n a l _ e ns p i t z e n - verbänden eine gen Iiefern Funktionalre- werden. derzeit ciie in das Gemernden, d e r K o m m u n e nb e i dem soqenannLen nur kommunalen Raum. Sie ohne eine Erfahrungen Verän- Ich Jahres die gehe davon aus, ausreichende dass diese abgeschlossen werden kann, Grundla- EntscheidunUmfrage bis so dass im Anschluss hieran werden könnten. zwischen einer im Rahmen der rJber gesetzgeberische Im übrigen rnöglichen weiteren müssen dabei Anpassung der freundlichen auch die entschieden Zusammenhänge Schwellenwerte Verwaltungsmodernisierung Überprüfung der Kreisaufgaben Mit Schritte berücksichtigt und der vorqesehenen werden. Grüßen Im Auftrag gez. Held 6iN,r'*'srtfrD 62 z v'o- KANZLET .=E .sQ Beglaubigt: ,) ." /t. )j11:i ft,r'7 Angestellte Q,rro**rt$ 4/ 4