Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 243/2006
18.08.2006
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
30.08.2006
Kreisausschuss
06.09.2006
K 3, Neubau Erftbrücke bei Großvernich
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung
Sachbearbeiter/in: Herr Schmitz
Tel.: 15 534
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.: 54201 9 783247
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreissausschuss stimmt der Entwurfsplanung zum Neubau der Brücke über die Erft im Zuge
der K 3 zu.
Seite - 2 Begründung:
Der Kreisausschuss hat am 31.05.2006 beschlossen, das Ingenieurbüro Cornelissen aus
Nideggen mit der Entwurfsplanung zum Neubau des Brückenbauwerks an der K 3 zwischen Klein- und Groß Vernich nach Variante I zu beauftragen.
Vom Ingenieurbüro wurde die Entwurfsplanung nach Variante I zum Neubau der Erftbrücke K 3 erstellt.
Planungsergebnisse:
Der Verkehrsraum auf der Brücke wurde entsprechend dem in der Anlage 1 beigefügten
Querschnitt gegliedert. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m, wobei beidseitig 1,50 m breite
Gehwege angeordnet sind.
Aus Gründen des Hochwasserschutzes sollen die Strompfeiler (Stützen im Gewässerquerschnitt) entfallen.
Die Brücke wird als Zweigelenkrahmen mit gebogener und gevouteter Fahrbahnplatte und gevouteten Widerlagern ausgebildet.
Die im Längsschnitt gekrümmte Gradiente auf der Brücke ermöglicht eine gute Entwässerung auf dem Bauwerk und erspart Brückeneinläufe innerhalb der Fahrbahnplatte. Durch
die Wahl des Bauwerkssystems entfallen Lager- und Übergangskonstruktionen. Aufgrund
des Wegfalls der Strompfeiler und der Anhebung der Brückenunterkante, vergrößert sich
trotz Neigung der Wiederlager der Durchflussquerschnitt unterhalb der Brücke.
Zur Bemessung der Bauwerksgründung wurde vor Aufstellung der Entwurfsplanung eine
Baugrunduntersuchung durchgeführt. Aufgrund der relativ ungünstigen Bodenverhältnisse
muss die Fundamentunterkante wegen der nicht tragfähigen Schichten bis auf eine Tiefe
von 5,40 m unter Geländeoberkante abgesenkt werden. Die Gründung wird in Beton C
20/25 und Betonstahl BSt 500 S (B) ausgeführt.
Die Flachgründung unter den Widerlagern ist in der Neigung der Lastresultierenden angepasst. Der Neigungswinkel der Fundamentsohle beträgt 15°.
Kosten
Die reinen Bruttobaukosten einschließlich der Kosten für den Abbruch der vorhandenen
Brücke betragen laut Kostenberechnung 408.000,00 €.
Die Baumaßnahme wird auf Flächen des Kreises Euskirchen und des Erftverbandes
durchgeführt. Ein zusätzlicher Grunderwerb ist nicht erforderlich.
Seite - 3 -
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da die bestehende Brücke erneuert wird.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der Entwurfsplanung zum Neubau der Brücke
über die Erft im Zuge der K 3 zuzustimmen.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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