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Allgemeine Vorlage (Interkommunales Gewerbegebiet Düren-Kreuzau; hier: Zustimmung zu den Eckpunkten über die zukünftige Zusammenarbeit)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
30 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Interkommunales Gewerbegebiet Düren-Kreuzau;

hier:	Zustimmung zu den Eckpunkten über die zukünftige Zusammenarbeit) Allgemeine Vorlage (Interkommunales Gewerbegebiet Düren-Kreuzau;

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hier:	Zustimmung zu den Eckpunkten über die zukünftige Zusammenarbeit) Allgemeine Vorlage (Interkommunales Gewerbegebiet Düren-Kreuzau;

hier:	Zustimmung zu den Eckpunkten über die zukünftige Zusammenarbeit)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621/00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 102/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 29.10.1998 10.11.1998 24.11.1998 TOP: Interkommunales Gewerbegebiet Düren-Kreuzau; hier: Zustimmung zu den Eckpunkten über die zukünftige Zusammenarbeit I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Rates vom 04. 06. 1998 wurde unter TOP 5.3 unter anderem folgender Beschluß gefaßt: „1. Die Gemeinde Kreuzau ist grundsätzlich bereit, gemeinsam mit der Stadt Düren ein interkommunales Gewerbegebiet Düren-Kreuzau im Bereich der Konversionsflächen auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Düren zu realisieren. 2. Diese Willenserklärung der Gemeinde Kreuzau erfolgt unter dem Vorbehalt, daß bis zur endgültigen Verabschiedung des in der Neuaufstellung befindlichen Gebietsentwicklungsplanes eine einvernehmliche Regelung zwischen der Stadt Düren und der Gemeinde Kreuzau über die zukünftige Zusammenarbeit hinsichtlich des interkommunalen Gewerbegebietes Düren-Kreuzau zustande kommt.“ Bezüglich der Festlegung der Eckpunkte über die zukünftige Zusammenarbeit haben inzwischen auf Verwaltungsebene mehrere Gespräche mit Vertretern der Stadt Düren stattgefunden. Das hierbei erzielte Ergebnis halte ich aus der Sicht der Gemeinde Kreuzau für eine durchaus akzeptable Lösung. Es besteht Einvernehmen, daß das Verhandlungsergebnis nunmehr den jeweiligen politischen Gremien zur Beschlußfassung vorgelegt wird. Das Ergebnis der Gespräche stellt sich wie folgt dar: 1.) Die Gemeinde Kreuzau erhält einen Anteil von 50 %. 2.) Aufgrund dieses Anteils muß die Gemeinde Kreuzau sich auch an den zukünftig anfallenden Kosten mit 50 % beteiligen, wobei sämtliche Kosten, einschließlich der Planungskosten mit 80 % bezuschußt werden. 3.) Sowohl die Stadt Düren als auch die Gemeinde Kreuzau sind berechtigt, für dieses zukünftige gemeinsame Gewerbegebiet auswärtige Betriebe anzusiedeln, aber auch ortsansässige Betriebe dorthin zu verlagern (Umsiedlungen). 4.) Der Gemeinde Kreuzau wird auf die Dauer von 3 bis maximal 5 Jahren eine Gesamtfläche von ca. 4 ha für Umsiedlungen reserviert. Sollte diese Gesamtfläche nicht benötigt werden, steht auch diese alsdann für allgemeine Ansiedlungen zur Verfügung. 5.) Für zukünftige Einnahmen aus Gewerbeansiedlungen (Steuereinnahmen) soll folgender Schlüssel gelten: − Umsiedlung von Firmen, die sich derzeit auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Düren befinden: 100 % zugunsten der Stadt Düren. − Umsiedlungen von Firmen aus dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Kreuzau: 2 100 % zugunsten der Gemeinde Kreuzau, unter Abzug eines 10 bis 20%igen Verwaltungskostenanteils zugunsten der Stadt Düren, bezogen auf die o. a. Fläche von ca. 4 ha (siehe Ziffer 4). − Bei Neuansiedlungen von außen werden die eventuell anfallenden überschießenden Erträge 50 zu 50 verteilt, wobei der Anteil der Gemeinde Kreuzau um 10 bis 20 % Verwaltungskostenanteil reduziert wird. 6.) Die Zusammenarbeit soll auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgen. Anmerkungen zu Ziffer 6: Als Rechtsform wären auch denkbar: − Bildung eines Zweckverbandes, − Gründung einer GmbH. Es besteht jedoch auf Verwaltungsebene Einvernehmen darüber, daß eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ausreicht. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen wollen Sie der beigefügten tabellarischen Übersicht entnehmen. Im übrigen ergibt sich bezüglich der gesamten Konversionsfläche inzwischen folgender Sachstand: 1.) Das Wertgutachten des Gutachterausschusses liegt vor. Für das interkommunale Gewerbegebiet wurde ein gesonderter Bodenpreis ermittelt. 2.) Zur Zeit werden im Bereich des interkommunalen Gewerbegebietes die Altlasten untersucht, damit diese möglichst kurzfristig durch den derzeitigen Eigentümer beseitigt werden. 3.) Die Stadt Düren wird nunmehr ein Plankonzept mit den Haupterschließungsstraßen erarbeiten. Die Stadt Düren wird sich um entsprechende Planungsbüros bemühen. Eine Auftragsvergabe wird mit der Gemeinde Kreuzau abgestimmt. 4.) Die Stadt Düren wird nunmehr auch entsprechende Förderanträge erarbeiten, da die Zusage einer 80 %igen Förderung besteht. 5.) Wie Sie bereits aus der Presse erfahren haben, wird die Firma Sixt vom Bundesvermögensamt rund 25 ha erwerben. Durch diese überaus positive Ansiedlung entfällt die bisher geplante Wohnbebauung und auch der Bereich der Sportanlagen. 6.) Im Anschluß an die Firma Sixt mit Anbindung an die B 56 wird sich im kommenden Jahr ein Autohaus ansiedeln, und zwar auf einer Fläche von ca. 17.000 m². 7.) Bedingt durch die Ansiedlung Sixt und die Ansiedlung dieses Autohauses ergibt sich eine geringfügige Verschiebung der Grenzen des interkommunalen Gewerbegebietes, wobei sich die Größenordnung nicht verändern wird. Ich schlage Ihnen nunmehr vor, die Verwaltung zu ermächtigen, auf der Grundlage der o. a. vereinbarten Eckpunkte eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt Düren abzuschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Über die genaue Höhe können erst konkrete Angaben gemacht werden, wenn ein erster Planentwurf vorliegt und die Erschließungskosten ermittelt sind. Der Kostenanteil der Gemeinde Kreuzau wird bei 50 % liegen, wobei 80 % sämtlicher Kosten bezuschußt werden. Ziel ist es, die nicht durch Zuwendung gedeckten Kosten über den Erlös aus Grundstücksverkäufen ebenfalls zu decken. III. Beschlußvorschlag Verwaltung: „Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehend aufgeführten Eckpunkte eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt Düren über die zukünftige Zusammenarbeit bezüglich des interkommunalen Gewerbegebietes Düren-Kreuzau abzuschließen: 1.) Die Gemeinde Kreuzau erhält einen Anteil von 50 %. 3 2.) Aufgrund dieses Anteils muß die Gemeinde Kreuzau sich auch an den zukünftig anfallenden Kosten mit 50 % beteiligen, wobei sämtliche Kosten, einschließlich der Planungskosten mit 80 % bezuschußt werden. 3.) Sowohl die Stadt Düren als auch die Gemeinde Kreuzau sind berechtigt, für dieses zukünftige gemeinsame Gewerbegebiet auswärtige Betriebe anzusiedeln, aber auch ortsansässige Betriebe dorthin zu verlagern (Umsiedlungen). 4.) Der Gemeinde Kreuzau wird auf die Dauer von 3 bis maximal 5 Jahren eine Gesamtfläche von ca. 4 ha für Umsiedlungen reserviert. Sollte diese Gesamtfläche nicht benötigt werden, steht auch diese alsdann für allgemeine Ansiedlungen zur Verfügung. 5.) Für zukünftige Einnahmen aus Gewerbeansiedlungen (Steuereinnahmen) soll folgender Schlüssel gelten: • Umsiedlung von Firmen, die sich derzeit auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Düren befinden: 100 % zugunsten der Stadt Düren. • Umsiedlungen von Firmen aus dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Kreuzau: 100 % zugunsten der Gemeinde Kreuzau, unter Abzug eines 10 bis 20%igen Verwaltungskostenanteils zugunsten der Stadt Düren bezogen auf die o. a. Fläche von ca. 4 ha (siehe Ziffer 4) • 6.) Bei Neuansiedlungen von außen werden die eventuell anfallenden überschießenden Erträge 50 zu 50 verteilt, wobei der Anteil der Gemeinde Kreuzau um 10 bis 20 % Verwaltungskostenanteil reduziert wird. Die Zusammenarbeit soll auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgen. III. Beschlußvorschlag: „Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehend aufgeführten Eckpunkte eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt Düren über die zukünftige Zusammenarbeit bezüglich des interkommunalen Gewerbegebietes Düren-Kreuzau abzuschließen: 1.) Die Gemeinde Kreuzau erhält einen Anteil von 50 %. 2.) Aufgrund dieses Anteils muß die Gemeinde Kreuzau sich auch an den zukünftig anfallenden Kosten mit 50 % beteiligen, wobei sämtliche Kosten, einschließlich der Planungskosten mit 80 % bezuschußt werden. 3.) Sowohl die Stadt Düren als auch die Gemeinde Kreuzau sind berechtigt, für dieses zukünftige gemeinsame Gewerbegebiet auswärtige Betriebe anzusiedeln, aber auch ortsansässige Betriebe dorthin zu verlagern (Umsiedlungen). 4.) Der Gemeinde Kreuzau wird auf die Dauer von 3 bis maximal 5 Jahren eine Gesamtfläche von ca. 4 ha für Umsiedlungen reserviert. Sollte diese Gesamtfläche nicht benötigt werden, steht auch diese alsdann ausschließlich für allgemeine Ansiedlungen zur Verfügung. 5.) Für zukünftige Einnahmen aus Gewerbeansiedlungen (Steuereinnahmen) soll folgender Schlüssel gelten: 4 • Umsiedlung von Firmen, die sich Stadt Düren befinden: derzeit auf dem Hoheitsgebiet der 100 % zugunsten der Stadt Düren; dieser Anteil bleibt dauerhaft bestehen, auch für den Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Eigentümerwechsel erfolgt. • Umsiedlungen von Firmen aus dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Kreuzau: 100 % zugunsten der Gemeinde Kreuzau; dieser Anteil bleibt dauerhaft bestehen, auch für den Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Eigentümerwechsel erfolgt, unter Abzug eines 10 bis 20%igen Verwaltungskostenanteils zugunsten der Stadt Düren bezogen auf die o. a. Fläche von ca. 4 ha (siehe Ziffer 4) • Bei Neuansiedlungen von außen werden die eventuell anfallenden überschießenden Erträge 50 zu 50 verteilt, wobei der Anteil der Gemeinde Kreuzau um 10 bis 20 % Verwaltungskostenanteil ( bezogen auf den der Gemeinde Kreuzau zustehenden Anteil) reduziert wird. 6.) Die Zusammenarbeit soll auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgen. 7.) Der Stadt Düren wird auf die Dauer von 3 bis max. 5 Jahren ebenfalls eine Gesamtfläche von ca. 4 ha für Umsiedlungen reserviert. Sollte diese Gesamtfläche nicht benötigt werden, steht auch diese alsdann ausschließlich für allgemeine Ansiedlungen zur Verfügung. 8.) Der Bebauungsplanentwurf sowie die zukünftigen Auftragsvergaben sind mit der Gemeinde Kreuzau abzustimmen. 9.) Die Branchenbereiche sind vor Ansiedlungsbeginn mit der Gemeinde Kreuzau gemeinsam festzulegen. 10.) Bezüglich des Verwaltungskostenanteiles seitens der Gemeinde Kreuzau ist eine unterschiedliche Festsetzung im Hinblick auf Umsiedlungen bzw. Neuansiedlungen zu treffen, und zwar bis 10 % Verwaltungskostenanteil bei Umsiedlungen und bis 20 % Verwaltungskostenanteil bei Neuansiedlungen. Der Gemeindedirektor - Ramm - AnlageIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: