Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621/00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
102/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
29.10.1998
10.11.1998
24.11.1998
TOP: Interkommunales Gewerbegebiet Düren-Kreuzau;
hier:
Zustimmung zu den Eckpunkten über die zukünftige Zusammenarbeit
I. Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung des Rates vom 04. 06. 1998 wurde unter TOP 5.3 unter anderem folgender Beschluß gefaßt:
„1.
Die Gemeinde Kreuzau ist grundsätzlich bereit, gemeinsam mit der Stadt Düren ein interkommunales
Gewerbegebiet Düren-Kreuzau im Bereich der Konversionsflächen auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Düren zu
realisieren.
2.
Diese Willenserklärung der Gemeinde Kreuzau erfolgt unter dem Vorbehalt, daß bis zur endgültigen
Verabschiedung des in der Neuaufstellung befindlichen Gebietsentwicklungsplanes eine einvernehmliche
Regelung zwischen der Stadt Düren und der Gemeinde Kreuzau über die zukünftige Zusammenarbeit
hinsichtlich des interkommunalen Gewerbegebietes Düren-Kreuzau zustande kommt.“
Bezüglich der Festlegung der Eckpunkte über die zukünftige Zusammenarbeit haben inzwischen auf Verwaltungsebene
mehrere Gespräche mit Vertretern der Stadt Düren stattgefunden. Das hierbei erzielte Ergebnis halte ich aus der Sicht
der Gemeinde Kreuzau für eine durchaus akzeptable Lösung.
Es besteht Einvernehmen, daß das Verhandlungsergebnis nunmehr den jeweiligen politischen Gremien zur
Beschlußfassung vorgelegt wird.
Das Ergebnis der Gespräche stellt sich wie folgt dar:
1.)
Die Gemeinde Kreuzau erhält einen Anteil von 50 %.
2.)
Aufgrund dieses Anteils muß die Gemeinde Kreuzau sich auch an den zukünftig anfallenden Kosten mit 50 %
beteiligen, wobei sämtliche Kosten, einschließlich der Planungskosten mit 80 % bezuschußt werden.
3.)
Sowohl die Stadt Düren als auch die Gemeinde Kreuzau sind berechtigt, für dieses zukünftige gemeinsame
Gewerbegebiet auswärtige Betriebe anzusiedeln, aber auch ortsansässige Betriebe dorthin zu verlagern
(Umsiedlungen).
4.)
Der Gemeinde Kreuzau wird auf die Dauer von 3 bis maximal 5 Jahren eine Gesamtfläche von ca. 4 ha für
Umsiedlungen reserviert. Sollte diese Gesamtfläche nicht benötigt werden, steht auch diese alsdann für
allgemeine Ansiedlungen zur Verfügung.
5.)
Für zukünftige Einnahmen aus Gewerbeansiedlungen (Steuereinnahmen) soll folgender Schlüssel gelten:
− Umsiedlung von Firmen, die sich derzeit auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Düren befinden:
100 % zugunsten der Stadt Düren.
− Umsiedlungen von Firmen aus dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Kreuzau:
2
100 % zugunsten der Gemeinde Kreuzau,
unter Abzug eines 10 bis 20%igen Verwaltungskostenanteils zugunsten
der Stadt Düren, bezogen auf die o. a. Fläche von ca. 4 ha (siehe Ziffer 4).
− Bei Neuansiedlungen von außen werden die eventuell anfallenden überschießenden Erträge 50 zu 50
verteilt, wobei der Anteil der Gemeinde Kreuzau um 10 bis 20 % Verwaltungskostenanteil reduziert wird.
6.)
Die Zusammenarbeit soll auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgen.
Anmerkungen zu Ziffer 6:
Als Rechtsform wären auch denkbar:
− Bildung eines Zweckverbandes,
− Gründung einer GmbH.
Es besteht jedoch auf Verwaltungsebene Einvernehmen darüber, daß eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
ausreicht.
Die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen wollen Sie der beigefügten tabellarischen Übersicht
entnehmen.
Im übrigen ergibt sich bezüglich der gesamten Konversionsfläche inzwischen folgender Sachstand:
1.)
Das Wertgutachten des Gutachterausschusses liegt vor. Für das interkommunale Gewerbegebiet wurde ein
gesonderter Bodenpreis ermittelt.
2.)
Zur Zeit werden im Bereich des interkommunalen Gewerbegebietes die Altlasten untersucht, damit diese
möglichst kurzfristig durch den derzeitigen Eigentümer beseitigt werden.
3.)
Die Stadt Düren wird nunmehr ein Plankonzept mit den Haupterschließungsstraßen erarbeiten. Die Stadt
Düren wird sich um entsprechende Planungsbüros bemühen. Eine Auftragsvergabe wird mit der Gemeinde
Kreuzau abgestimmt.
4.)
Die Stadt Düren wird nunmehr auch entsprechende Förderanträge erarbeiten, da die Zusage einer 80 %igen
Förderung besteht.
5.)
Wie Sie bereits aus der Presse erfahren haben, wird die Firma Sixt vom Bundesvermögensamt rund 25 ha
erwerben. Durch diese überaus positive Ansiedlung entfällt die bisher geplante Wohnbebauung und auch der
Bereich der Sportanlagen.
6.)
Im Anschluß an die Firma Sixt mit Anbindung an die B 56 wird sich im kommenden Jahr ein Autohaus
ansiedeln, und zwar auf einer Fläche von ca. 17.000 m².
7.)
Bedingt durch die Ansiedlung Sixt und die Ansiedlung dieses Autohauses ergibt sich eine geringfügige
Verschiebung der Grenzen des interkommunalen Gewerbegebietes, wobei sich die Größenordnung nicht
verändern wird.
Ich schlage Ihnen nunmehr vor, die Verwaltung zu ermächtigen, auf der Grundlage der o. a. vereinbarten Eckpunkte
eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt Düren abzuschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Über die genaue Höhe können erst konkrete Angaben gemacht werden, wenn ein erster Planentwurf vorliegt und die
Erschließungskosten ermittelt sind.
Der Kostenanteil der Gemeinde Kreuzau wird bei 50 % liegen, wobei 80 % sämtlicher Kosten bezuschußt werden.
Ziel ist es, die nicht durch Zuwendung gedeckten Kosten über den Erlös aus Grundstücksverkäufen ebenfalls zu decken.
III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
„Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehend aufgeführten Eckpunkte eine schriftliche
Vereinbarung mit der Stadt Düren über die zukünftige Zusammenarbeit bezüglich des interkommunalen
Gewerbegebietes Düren-Kreuzau abzuschließen:
1.)
Die Gemeinde Kreuzau erhält einen Anteil von 50 %.
3
2.)
Aufgrund dieses Anteils muß die Gemeinde Kreuzau sich auch an den zukünftig anfallenden Kosten
mit 50 % beteiligen, wobei sämtliche Kosten, einschließlich der Planungskosten mit 80 % bezuschußt
werden.
3.)
Sowohl die Stadt Düren als auch die Gemeinde Kreuzau sind berechtigt, für dieses zukünftige
gemeinsame Gewerbegebiet auswärtige Betriebe anzusiedeln, aber auch ortsansässige Betriebe
dorthin zu verlagern (Umsiedlungen).
4.)
Der Gemeinde Kreuzau wird auf die Dauer von 3 bis maximal 5 Jahren eine Gesamtfläche von ca. 4
ha für Umsiedlungen reserviert. Sollte diese Gesamtfläche nicht benötigt werden, steht auch diese
alsdann für allgemeine Ansiedlungen zur Verfügung.
5.)
Für zukünftige Einnahmen aus Gewerbeansiedlungen (Steuereinnahmen) soll folgender Schlüssel
gelten:
•
Umsiedlung von Firmen, die sich derzeit auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Düren befinden:
100 % zugunsten der Stadt Düren.
•
Umsiedlungen von Firmen aus dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Kreuzau:
100 % zugunsten der Gemeinde Kreuzau,
unter Abzug eines 10 bis 20%igen Verwaltungskostenanteils zugunsten
der Stadt Düren bezogen auf die o. a. Fläche von ca. 4 ha (siehe Ziffer 4)
•
6.)
Bei Neuansiedlungen von außen werden die eventuell anfallenden überschießenden Erträge 50
zu 50 verteilt, wobei der Anteil der Gemeinde Kreuzau um 10 bis 20 % Verwaltungskostenanteil
reduziert wird.
Die Zusammenarbeit soll auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgen.
III. Beschlußvorschlag:
„Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehend aufgeführten Eckpunkte eine schriftliche
Vereinbarung mit der Stadt Düren über die zukünftige Zusammenarbeit bezüglich des interkommunalen
Gewerbegebietes Düren-Kreuzau abzuschließen:
1.)
Die Gemeinde Kreuzau erhält einen Anteil von 50 %.
2.)
Aufgrund dieses Anteils muß die Gemeinde Kreuzau sich auch an den zukünftig anfallenden Kosten
mit 50 % beteiligen, wobei sämtliche Kosten, einschließlich der Planungskosten mit 80 % bezuschußt
werden.
3.)
Sowohl die Stadt Düren als auch die Gemeinde Kreuzau sind berechtigt, für dieses zukünftige
gemeinsame Gewerbegebiet auswärtige Betriebe anzusiedeln, aber auch ortsansässige Betriebe
dorthin zu verlagern (Umsiedlungen).
4.)
Der Gemeinde Kreuzau wird auf die Dauer von 3 bis maximal 5 Jahren eine Gesamtfläche von ca. 4
ha für Umsiedlungen reserviert. Sollte diese Gesamtfläche nicht benötigt werden, steht auch diese
alsdann ausschließlich für allgemeine Ansiedlungen zur Verfügung.
5.)
Für zukünftige Einnahmen aus Gewerbeansiedlungen (Steuereinnahmen) soll folgender Schlüssel
gelten:
4
•
Umsiedlung von Firmen, die sich
Stadt Düren befinden:
derzeit auf dem Hoheitsgebiet der
100 % zugunsten der Stadt Düren; dieser Anteil bleibt dauerhaft bestehen, auch für den Fall, dass
zu einem späteren Zeitpunkt ein Eigentümerwechsel erfolgt.
•
Umsiedlungen von Firmen aus dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Kreuzau:
100 % zugunsten der Gemeinde Kreuzau; dieser Anteil bleibt dauerhaft bestehen, auch für den
Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Eigentümerwechsel erfolgt,
unter Abzug eines 10 bis 20%igen Verwaltungskostenanteils zugunsten
der Stadt Düren bezogen auf die o. a. Fläche von ca. 4 ha (siehe Ziffer 4)
•
Bei Neuansiedlungen von außen werden die eventuell anfallenden überschießenden Erträge 50
zu 50 verteilt, wobei der Anteil der Gemeinde Kreuzau um 10 bis 20 % Verwaltungskostenanteil (
bezogen auf den der Gemeinde Kreuzau zustehenden Anteil) reduziert wird.
6.)
Die Zusammenarbeit soll auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgen.
7.)
Der Stadt Düren wird auf die Dauer von 3 bis max. 5 Jahren ebenfalls eine Gesamtfläche von ca. 4 ha
für Umsiedlungen reserviert. Sollte diese Gesamtfläche nicht benötigt werden, steht auch diese
alsdann ausschließlich für allgemeine Ansiedlungen zur Verfügung.
8.)
Der Bebauungsplanentwurf sowie die zukünftigen Auftragsvergaben sind mit der Gemeinde Kreuzau
abzustimmen.
9.)
Die Branchenbereiche sind vor Ansiedlungsbeginn mit der Gemeinde Kreuzau gemeinsam
festzulegen.
10.)
Bezüglich des Verwaltungskostenanteiles seitens der Gemeinde Kreuzau ist eine unterschiedliche
Festsetzung im Hinblick auf Umsiedlungen bzw. Neuansiedlungen zu treffen, und zwar bis 10 %
Verwaltungskostenanteil bei Umsiedlungen und bis 20 % Verwaltungskostenanteil bei
Neuansiedlungen.
Der Gemeindedirektor
- Ramm - AnlageIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: