Daten
Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
12.09.16, 17:01
Aktualisiert
21.11.16, 12:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: AS/Wo
Jülich, 30.08.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 3/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
22.09.2016
TOP
Ergebnisse
Einstimmig
Haupt- und Finanzausschuss
29.09.2016
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Stadtrat
06.10.2016
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Vorhaben- und Erschließungsplan "Energiepark am Lindchen"
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 29.03.2012
Anlg.: 1
61
AS
60
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63
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III
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SD.Net
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Beschlussentwurf:
Der Einleitungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Energiepark am Lindchen“ vom
29.03.2012 wird aufgehoben.
Begründung:
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 29.03.2012 die Einleitung des Satzungsverfahrens
zum VEP „Energiepark am Lindchen“ beschlossen. Ziel des Vorhaben- und Erschließungsplanes
war es, im nördlichen Bereich der ehemaligen Sendeanlage Merscher Höhe die Voraussetzungen für
eine Photovoltaikanlage zu schaffen. Zwischenzeitlich hat der Grundstückseigentümer und Investor
das Gelände veräussert, so dass die Grundlage zur Weiterführung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Energiepark am Lindchen“ nicht mehr gegeben ist.
Als Anlage ist der Bereichsgrenzenplan zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Energiepark am
Lindchen“ in verkleinerter Fassung beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 3/2016
X
nein
nein
Seite 2