Daten
Kommune
Jülich
Größe
214 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
22.09.16, 15:01
Aktualisiert
22.09.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 258 / 2016
Begründung
zum
Bebauungsplan Stetternich Nr. 4
“ Auf der Klause “,
südlich der Straße Auf der Klause
einschließlich dieser Straße
1. vereinfachte Änderung
Planungsamt der Stadt Jülich
Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 258 / 2016
Begründung zum Bebauungsplan Stetternich Nr. 4
" Auf der Klause "
südlich der Straße Auf der Klause
einschließlich dieser Straße
1. vereinfachte Änderung
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 15.05.1996 den
Bebauungsplan Stetternich Nr. 4 " Auf der Klause ", südlich der Straße
Auf der Klause einschließlich dieser Straße als Satzung beschlossen.
Dieser Satzungsbeschluss wurde am 25.05.1996 bekannt gemacht, so
dass mit diesem Datum der Bebauungsplan seine Rechtskraft erlangt
hat.
Mit Schreiben vom 12.06.2016 wurde beantragt, diesen Bebauungsplan
bezüglich Einfriedungen zu ändern, um mehr Gestaltungsmöglichkeiten
der Einfriedungen der Grundstücke zu erzielen.
Der Punkt 3.2.1 Einfriedungen war wie folgt gefasst:
3.2.1 Einfriedungen
-
Als Einfriedungen sind lebende Hecken sowie
Maschendrahtzäune und Drahtgitterzäune, die mit einer
lebenden Hecke zu hinterpflanzen sind, zulässig.
Hiervon
ausgenommen
sind
Sichtschutzwände
terrassenseitig am Gebäude mit einer maximalen Höhe
von 2,00 m und einer maximalen Länge von 6,00 m je
Grundstücksseite.
Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 258 / 2016
-
Die
Höhe
der
Einfriedungen
zwischen
der
Straßenbegrenzungslinie und der Baugrenze sowie auf
der Straßenbegrenzungslinie ist auf 1,00 m Höhe
begrenzt
-
Im übrigen Bereich sind Einfriedungen nur bis zu einer
Höhe von 2,00 m zulässig.
Um den Gestaltungsmöglichkeiten breiten Raum einzuräumen, ist die
Passage 3.2.1 Einfriedungen aus den Textfestsetzungen gestrichen
worden. Die inhaltlich aufgeführten Höhen der Einfriedungen sind durch
die Bauordnung NRW geregelt.
Es wurden die erforderlichen Beteiligungen durchgeführt, aus denen
keine Anregungen hervorgingen.