Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann / Herr GD Ramm
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
126/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuß
Rat
10.11.1998
25.11.1998
TOP: Aufhebung der Haushaltssperre für den Bereich der Kath. Grundschule St. Urbanus Winden (Beschaffung einer
Verdunkelungsanlage)
I. Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan des Jahres 1998 ist in der Ratssitzung vom 26.11.1997 der angemeldete
Bedarf für die „Beschaffung einer Verdunkelungsanlage“ für die Kath. Grundschule St. Urbanus Winden, der mit
15.000 DM beziffert wurde, mit einem Sperrvermerk versehen worden.
Gemäß den Vorgaben sollte diese Haushaltssperre nur dann aufgehoben und der Betrag einer Anschaffung zugeführt
werden, wenn im Haushaltsjahr 1998 keine (anderen) dringenderen Bausubstanzunterhaltungsarbeiten an den
Grundschulen erforderlich sind.
Wie sicherlich bekannt ist, waren in diesem Zusammenhang vor allem auch die Kosten zur Durchführung eines
Anstrichs an der Aussenfassade einschließlich der Fenster an dieser Grundschule mit einem entsprechenden Betrag
vorgesehen worden. Eine detaillierte Untersuchung hat allerdings ergeben, dass es keinesfalls angezeigt erscheint, die
hiervon betroffenen Holzfenster mit einem neuen Anstrich versehen zu lassen, da diese in ihrem jetzigen Zustand
hierfür zu marode sind. Eine solche Arbeit, verbunden mit einem entsprechend hohen finanziellen Aufwand, wäre in
keinem Falle vertretbar.
Unabhängig davon wird auch schon seit Jahren darauf hingewiesen, dass die Geräuschbelästigung, insbesondere von
der „Maubacher Straße“ aus, kaum noch erträglich sei, so dass letztlich, unabhängig der angezeigten „generellen“
Erneuerung, hier auch entsprechende technische Vorgaben (Doppelverglasung u.ä.) erfüllt werden sollten. Ein
dementsprechender Haushaltsansatz in Höhe von immerhin 200.000 DM ist im Vermögenshaushalt des kommenden
Haushaltsjahres 1999 bei der Haushaltsstelle 1.210.9407.0 auch eingeplant worden. Aufgrund der hiermit verbundenen
Vorgaben ist es unbedingt angezeigt und auch nur dann effizient, wenn die sicherlich erforderlichen
Außenanstricharbeiten am genannten Schulgebäude erst nach Ausführung dieser Fenstererneuerungsmaßnahmen
erfolgen.
Unabhängig davon ist der avisierte „dringendere Bedarf für Bausubstanzerhaltungsmaßnahmen“ an den Grundschulen
im jetzigen Jahr 1998 auch gegeben. Durch ein Ing.-Büro wurden inzwischen an zahlreichen gemeindeeigenen
Gebäuden die Blitzschutzanlagen überprüft und zum Teil erheblicher Sanierungsbedarf attestiert. Dies betrifft auch die
KGS Stockheim, die GGS und die Turnhalle Obermaubach sowie letztlich die KGS und die Turnhalle Winden. Der
Kostenaufwand ist mit insgesamt brutto 75.000 DM zu erwarten; die erforderlichen Ausschreibungen sind aufgrund
Erfordernis und Dringlichkeit inzwischen in die Wege geleitet worden.
Demgemäß ist ganz eindeutig festzustellen, dass die gesamten auf der betreffenden Haushaltsstelle zur Verfügung
stehenden Mittel zur Durchführung dieser sowie weiterer Maßnahmen benötigt werden.
Unter Hinweis auf die vorstehende Darstellung ist daher eine Aufhebung der Haushaltssperre bei der
Haushaltsstelle 1.210.5000.5 unbedingt angezeigt.
Im übrigen ist ein entsprechender Betrag für die „Lieferung und Montage einer Verdunkelungsanlage in der KGS
Winden“ im Entwurf des Haushaltsplanes 1999 mit einem Betrag von 8.000 DM (für eine preisgünstiere Lösung als
bisher vorgesehen) eingebracht worden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
K e i n e.
III. Beschlußvorschlag:
2
„Die im Zusammenhang mit der „Beschaffung einer Verdunkelungsanlage für die
Kath. Grundschule St. Urbanus Winden“ für das Haushaltsjahr 1998 bei der Haushaltsstelle
1.210.5000.5 ausgesprochene Haushaltssperre in Höhe von 15.000 DM wird aufgehoben“.
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: