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Allgemeine Vorlage (Aufhebung der Haushaltssperre für den Bereich der Kath. Grundschule St. Urbanus Winden (Beschaffung einer Verdunkelungsanlage))

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufhebung der Haushaltssperre für den Bereich der Kath. Grundschule St. Urbanus Winden (Beschaffung einer Verdunkelungsanlage)) Allgemeine Vorlage (Aufhebung der Haushaltssperre für den Bereich der Kath. Grundschule St. Urbanus Winden (Beschaffung einer Verdunkelungsanlage))

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Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr GD Ramm Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 126/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuß Rat 10.11.1998 25.11.1998 TOP: Aufhebung der Haushaltssperre für den Bereich der Kath. Grundschule St. Urbanus Winden (Beschaffung einer Verdunkelungsanlage) I. Sach- und Rechtslage: Im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan des Jahres 1998 ist in der Ratssitzung vom 26.11.1997 der angemeldete Bedarf für die „Beschaffung einer Verdunkelungsanlage“ für die Kath. Grundschule St. Urbanus Winden, der mit 15.000 DM beziffert wurde, mit einem Sperrvermerk versehen worden. Gemäß den Vorgaben sollte diese Haushaltssperre nur dann aufgehoben und der Betrag einer Anschaffung zugeführt werden, wenn im Haushaltsjahr 1998 keine (anderen) dringenderen Bausubstanzunterhaltungsarbeiten an den Grundschulen erforderlich sind. Wie sicherlich bekannt ist, waren in diesem Zusammenhang vor allem auch die Kosten zur Durchführung eines Anstrichs an der Aussenfassade einschließlich der Fenster an dieser Grundschule mit einem entsprechenden Betrag vorgesehen worden. Eine detaillierte Untersuchung hat allerdings ergeben, dass es keinesfalls angezeigt erscheint, die hiervon betroffenen Holzfenster mit einem neuen Anstrich versehen zu lassen, da diese in ihrem jetzigen Zustand hierfür zu marode sind. Eine solche Arbeit, verbunden mit einem entsprechend hohen finanziellen Aufwand, wäre in keinem Falle vertretbar. Unabhängig davon wird auch schon seit Jahren darauf hingewiesen, dass die Geräuschbelästigung, insbesondere von der „Maubacher Straße“ aus, kaum noch erträglich sei, so dass letztlich, unabhängig der angezeigten „generellen“ Erneuerung, hier auch entsprechende technische Vorgaben (Doppelverglasung u.ä.) erfüllt werden sollten. Ein dementsprechender Haushaltsansatz in Höhe von immerhin 200.000 DM ist im Vermögenshaushalt des kommenden Haushaltsjahres 1999 bei der Haushaltsstelle 1.210.9407.0 auch eingeplant worden. Aufgrund der hiermit verbundenen Vorgaben ist es unbedingt angezeigt und auch nur dann effizient, wenn die sicherlich erforderlichen Außenanstricharbeiten am genannten Schulgebäude erst nach Ausführung dieser Fenstererneuerungsmaßnahmen erfolgen. Unabhängig davon ist der avisierte „dringendere Bedarf für Bausubstanzerhaltungsmaßnahmen“ an den Grundschulen im jetzigen Jahr 1998 auch gegeben. Durch ein Ing.-Büro wurden inzwischen an zahlreichen gemeindeeigenen Gebäuden die Blitzschutzanlagen überprüft und zum Teil erheblicher Sanierungsbedarf attestiert. Dies betrifft auch die KGS Stockheim, die GGS und die Turnhalle Obermaubach sowie letztlich die KGS und die Turnhalle Winden. Der Kostenaufwand ist mit insgesamt brutto 75.000 DM zu erwarten; die erforderlichen Ausschreibungen sind aufgrund Erfordernis und Dringlichkeit inzwischen in die Wege geleitet worden. Demgemäß ist ganz eindeutig festzustellen, dass die gesamten auf der betreffenden Haushaltsstelle zur Verfügung stehenden Mittel zur Durchführung dieser sowie weiterer Maßnahmen benötigt werden. Unter Hinweis auf die vorstehende Darstellung ist daher eine Aufhebung der Haushaltssperre bei der Haushaltsstelle 1.210.5000.5 unbedingt angezeigt. Im übrigen ist ein entsprechender Betrag für die „Lieferung und Montage einer Verdunkelungsanlage in der KGS Winden“ im Entwurf des Haushaltsplanes 1999 mit einem Betrag von 8.000 DM (für eine preisgünstiere Lösung als bisher vorgesehen) eingebracht worden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: K e i n e. III. Beschlußvorschlag: 2 „Die im Zusammenhang mit der „Beschaffung einer Verdunkelungsanlage für die Kath. Grundschule St. Urbanus Winden“ für das Haushaltsjahr 1998 bei der Haushaltsstelle 1.210.5000.5 ausgesprochene Haushaltssperre in Höhe von 15.000 DM wird aufgehoben“. Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: