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Sitzungsvorlage (Bildung der Einigungsstelle nach § 67 des Personalvertretungsgesetzes NRW (LPVG NRW))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
26.09.16, 16:41
Aktualisiert
21.11.16, 12:17
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 10/11 Az.: 10/11 Sc. Jülich, 28.07.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 229/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 06.10.2016 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 0 Bildung der Einigungsstelle nach § 67 des Personalvertretungsgesetzes NRW (LPVG NRW) Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: 1. Der Rat, als oberste Dienstbehörde, bestellt als Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 Abs. 1 LPVG NRW mit Zustimmung des Personalrates Herrn Bernhard Gutschmidt, Ditgesend 10, 52428 Jülich, Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege NW, Bad Münstereifel Als stellvertretender Vorsitzender der Einigungsstelle wird gemäß § 67 Abs. 1 LPVG NW mit Zustimmung des Personalrates Herr Kai Achenbach, Baisieper Str. 129, 42859 Remscheid, Diplom-Rechtspfleger und Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege NW, Bad Münstereifel bestellt. Begründung: Gemäß § 67 Abs. 1 LPVG NW ist nach der Neuwahl des Personalrates (Wahlzeit vom 30.05.2016 – 30.06.2020) eine Einigungsstelle zu bilden. Auf die unparteiische vorsitzende Person und ihren Stellvertreter haben sich die oberste Dienstbehörde und der Personalrat normalerweise innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Wahlperiode zu einigen. Das Einvernehmen mit dem Personalrat wurde bereits hergestellt. Herr Gutschmidt ist schon seit Jahren vorsitzende Person der Einigungsstelle bei der Stadt Jülich und hat sich auch für die neue Wahlperiode bereit erklärt das Amt, bis zu seiner Verrentung, zu übernehmen. Der stellvertretende Vorsitzende (auf Vorschlag von Herrn Gutschmidt) wird neu bestellt, da der bisherige Stellvertreter nicht mehr zur Verfügung steht. Durch die Neufassung des LPVG NRW in 2011 ist eine Änderung dahingehend eingetreten, dass im Vorfeld nicht mehr eine bestimmte Anzahl an Beisitzerinnen und Beisitzern für die jeweilige Wahlperiode des Personalrates benannt werden, aus denen dann die Beisitzerinnen und Beisitzer für die jeweilige Sitzung der Einigungsstelle zu nehmen sind, sondern dass nach § 67 Abs.1 letzter Satz LPVG NRW nunmehr für jedes einzelne Einigungsstellenverfahren Beisitzerinnen und Beisitzer zu benennen sind. Die Beisitzerinnen und Beisitzer müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein. Da aktuell kein Verfahren anhängig ist, sind derzeit keine Beisitzerinnen und Beisitzer zu benennen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: X Mitbestimmung X Mitwirkung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Anhörung ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 229/2016 X X nein nein Seite 2