Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
26.09.16, 16:41
Aktualisiert
21.11.16, 12:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 10/11 Az.: 10/11 Sc.
Jülich, 28.07.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 229/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
06.10.2016
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Bildung der Einigungsstelle nach § 67 des Personalvertretungsgesetzes NRW (LPVG NRW)
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Der Rat, als oberste Dienstbehörde, bestellt als Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67
Abs. 1 LPVG NRW mit Zustimmung des Personalrates
Herrn Bernhard Gutschmidt, Ditgesend 10, 52428 Jülich, Dozent an der Fachhochschule für
Rechtspflege NW, Bad Münstereifel
Als stellvertretender Vorsitzender der Einigungsstelle wird gemäß § 67 Abs. 1 LPVG NW
mit Zustimmung des Personalrates
Herr Kai Achenbach, Baisieper Str. 129, 42859 Remscheid, Diplom-Rechtspfleger und
Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege NW, Bad Münstereifel
bestellt.
Begründung:
Gemäß § 67 Abs. 1 LPVG NW ist nach der Neuwahl des Personalrates (Wahlzeit vom 30.05.2016 –
30.06.2020) eine Einigungsstelle zu bilden. Auf die unparteiische vorsitzende Person und ihren
Stellvertreter haben sich die oberste Dienstbehörde und der Personalrat normalerweise innerhalb
von zwei Monaten nach Beginn der Wahlperiode zu einigen.
Das Einvernehmen mit dem Personalrat wurde bereits hergestellt.
Herr Gutschmidt ist schon seit Jahren vorsitzende Person der Einigungsstelle bei der Stadt Jülich
und hat sich auch für die neue Wahlperiode bereit erklärt das Amt, bis zu seiner Verrentung, zu
übernehmen.
Der stellvertretende Vorsitzende (auf Vorschlag von Herrn Gutschmidt) wird neu bestellt, da der
bisherige Stellvertreter nicht mehr zur Verfügung steht.
Durch die Neufassung des LPVG NRW in 2011 ist eine Änderung dahingehend eingetreten, dass im
Vorfeld nicht mehr eine bestimmte Anzahl an Beisitzerinnen und Beisitzern für die jeweilige Wahlperiode des Personalrates benannt werden, aus denen dann die Beisitzerinnen und Beisitzer für die
jeweilige Sitzung der Einigungsstelle zu nehmen sind, sondern dass nach § 67 Abs.1 letzter Satz
LPVG NRW nunmehr für jedes einzelne Einigungsstellenverfahren Beisitzerinnen und Beisitzer zu
benennen sind. Die Beisitzerinnen und Beisitzer müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein.
Da aktuell kein Verfahren anhängig ist, sind derzeit keine Beisitzerinnen und Beisitzer zu benennen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
X
Mitbestimmung
X
Mitwirkung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Anhörung
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 229/2016
X
X
nein
nein
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