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Sitzungsvorlage (Jahresabschluss 2015 der Brückenkopf-Park Jülich gGmbH)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
133 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
16.11.16, 15:18
Aktualisiert
25.11.16, 13:31
Sitzungsvorlage (Jahresabschluss 2015 der Brückenkopf-Park Jülich gGmbH) Sitzungsvorlage (Jahresabschluss 2015 der Brückenkopf-Park Jülich gGmbH) Sitzungsvorlage (Jahresabschluss 2015 der Brückenkopf-Park Jülich gGmbH)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Jülich, 16.11.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 366/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 24.11.2016 Stadtrat 08.12.2016 TOP Ergebnisse Einstimmig Jahresabschluss 2015 der Brückenkopf-Park Jülich gGmbH Anlg.: I-Bet SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich beauftragt Herrn Bürgermeister Fuchs, in seiner Eigenschaft als Vertreter der Stadt Jülich in der Gesellschafterversammlung der Brückenkopf- Park Jülich gGmbH, wie folgt zu beschließen: 1) 2) 3) Der Jahresabschluss 2015 mit einem Jahresfehlbetrag von 27.999,70 € wird gemäß § 6 Abs. 2 (3) des Gesellschaftsvertrages festgestellt. Der Bilanzverlust in Höhe von 265.922,37 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. Begründung: In Kürze findet die nächste Gesellschafterversammlung der Brückenkopf-Park Jülich gGmbH statt. Für die Tagesordnung vorgesehen ist u.a. die Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss 2015. Nach § 6 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Beschlussfassung. Gemäß § 113 GO NW sind die Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversammlungen an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Somit ist diesen die Möglichkeit zur Beschlussfassung zu geben. Der geprüfte Jahresabschluss wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrates in seiner Sitzung am 15.11.2015 durch den Jahresabschlussprüfer erläutert, anschließend beraten und dem Gesellschafter zur Beschlussfassung empfohlen. Der Jahresabschluss 2015 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 27.999,70 € aus (Vorjahr: Jahresüberschuss i.H.v. 73.486,33 €) Bei diesem Periodenvergleich ist jedoch zu berücksichtigen, dass der städtische Zuschuss um 55 T€ sank und im Jahr 2015 im Gegensatz zu 2014 im gesamten Jahr 2 Geschäftsführergehälter zu Buche schlugen. Trotz leicht gesunkener Besucherzahlen (2015: 199.816; 2014: 204.092) stiegen die Umsatzerlöse aus Kartenverkäufen aufgrund einer moderaten Preissteigerung zum 01.01.15 von 585.255 € in 2014 auf 632.234 € in 2015. Vermögenslage Bilanziell betrachtet ergeben sich nur geringe Veränderungen zum Vorjahresabschluss. Aufgrund der bilanziellen Abschreibungen auf das Anlagevermögen der Aktivseite und die abschreibungskongruente Auflösung der entsprechenden Sonderposten sanken diese Bilanzpositionen entsprechend. Investitionen im Bereich der anderen Anlagen erhöhten diesen Bilanzausweis. Die Summe des Gesamtanlagevermögens sank von 1.890 T€ auf 1.815 T€. Insgesamt verkürzte sich die Bilanzsumme von 2.073 T€ auf 1.991 T€. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist insgesamt als geordnet zu bezeichnen. Unter Zugrundelegung des betriebswirtschaftlichen Eigenkapitals (gezeichnetes Kapital + Kapitalrücklage + Sonderposten – Bilanzverlust) in Höhe von 1.893 T€ errechnet sich eine Eigenkapitalquote von unverändert rund 95 %. Das langfristig gebundene Vermögen (Anlagevermögen) der Gesellschaft ist komplett durch das betriebswirtschaftliche Eigenkapital gedeckt. Ertragslage: Die Ertragslage der Gesellschaft musste im Wirtschaftsjahr 2015 mit geänderten Rahmenbedingungen zu 2014 fertig werden. Zum Einen reduzierte sich der städtische Zuschuss von 655 T€ auf 600 T€, also um rund 8,4 %. Zum Anderen wurde die Gesellschaft in 2015 von 2 Geschäftsführern geleitet, was im Vorjahresvergleich gestiegene Personalaufwendungen bedeutet. Die Umsatzerlöse konnten im Vergleich mit dem Vorjahresergebnis noch einmal gesteigert werden (2014: 767 T€; 2015: 842 T€). Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von insgesamt 686 T€ setzen sich zum größten Teil aus dem städtischen Zuschuss in Höhe von 600 T€, den Erlösen aus der Auflösung des Investitionskostenzuschusses für die Verwaltungsetage in Höhe von 45 T€ sowie Spenden und sonstigen Zuschüssen in Höhe von 22 T€ aus. Die Summe des Materialaufwandes liegt mit 154.T€ geringfügig über dem Vorjahreswert von 149 T€. Dem Wunsch nach vermehrten Eigenveranstaltungen folgend stiegen in diesem Bereich die Aufwendungen von 75 T€ auf 103 T€. Dem gegenüber stehen geringere Aufwendungen im Bereich des Hochseilklettergartens, bei den Tierarztkosten und den Waren für Kindergeburtstage. Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen konnten aufgrund von diversen Maßnahmen die Bewirtschaftungskosten (Strom/Gas/Wasser) signifikant von 116 T€ auf 81 T€ gesenkt werden. Demgegenüber erhöhten sich aufgrund geänderter Rahmenbedingungen die Kosten für den Sanitätsdienst von 6 T€ auf 12 T€. Sitzungsvorlage 366/2016 Seite 2 Aufgrund zweier Geschäftsführer im Jahr 2015 sowie der Festschreibung des Mindestlohns auf 8,50 € stiegen die Personalaufwendungen in 2015 von 674 T€ auf 780 T € in erheblichem Umfang. Abschreibungen auf das Anlagevermögen der Gesellschaft wirkten sich mit 136 T€ ergebnisverschlechternd aus und blieben damit leicht unter dem Vorjahreswert von 142 T€. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist nahezu ausschließlich auf die Entwicklung der Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen zurückzuführen. Diese stiegen von 48T€ auf 88 T€. Ferner fielen in 2015 einmalige Archivierungsaufwendungen in Höhe von 8 T€ an. Unter Berücksichtigung von Finanzerträgen in Höhe von rd. 400 € und Steueraufwendungen in Höhe von rd. 27 T€ errechnet sich für das Wirtschaftsjahr 2015 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 27.999,70 €, welcher dem bisherigen Verlustvortrag aus Vorjahren zugeschlagen wird. Gegengerechnet wird die Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 20.729 € zur fristenkongruenten Refinanzierung der Abschreibung der bezuschussten Vermögensgegenstände. Zum Bilanzstichtag 31.12.2015 verbleibt somit ein Bilanzverlust in Höhe von 265.922,37 € (Vorjahr: 258.651,67 €). Akut bestandsgefährdende Risiken konnten durch den Wirtschaftsprüfer u.a. aufgrund des Stadtratsbeschluss vom 30.06.2016 nicht identifiziert werden. Zur Kenntnis sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Lagebericht der Geschäftsführung sowie das Testat des Wirtschaftsprüfers beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 366/2016 X nein nein Seite 3