Daten
Kommune
Jülich
Größe
180 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
14.11.16, 16:27
Aktualisiert
25.11.16, 13:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.: 32 Sp.
Jülich, 04.11.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 322/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
24.11.2016
Stadtrat
08.12.2016
TOP
Ergebnisse
Einstimmig
5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Jülich – Gebührentarif Anlg.: - 1 32
32
30
20/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung
der Brandschau in der Stadt Jülich wird wie folgt erlassen:
„Folgt 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Durchführung der Brandschau in der Stadt Jülich gemäß Anlage!“
Begründung:
Gemäß § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
(BHKG) ist in Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand – oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von
Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von
längstens sechs Jahren eine Brandschau durchzuführen (früher geregelt in §6 des alten FSHG).
Die Brandschau wird gemäß Beschluss des Rates der Stadt Jülich und in sechs weiteren Kommunen
(Linnich, Aldenhoven, Inden, Titz, Niederzier und Langerwehe) vom Brandschutztechniker der
Gemeinde Niederzier durchgeführt. Zu diesem Zweck schlossen die beteiligten Kommunen eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung.
Die Gemeinde Niederzier als Dienstherr des Brandschutztechnikers teilte mit Schreiben vom
16.09.2016 die aktuellen Personalkosten des Brandschutztechnikers mit.
Unter Beachtung des für die Kalkulation zugrunde gelegten aktuellen KGSt-Berichts erhöht sich der
Gebührensatz für Personalkosten je angefangener Stunde/Brandschutztechniker von 48,73 € auf
52,36 €..
Die Gebührensatzung muss daher entsprechend angepasst werden.
Im Zuge der Anpassung erfolgt auch die redaktionelle Anpassung der Rechtsgrundlage. Zum
01.01.2016 wurde das alte Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) durch das
oben erwähnte neue BHKG abgelöst.
Außerdem wurde in der Änderungssatzung gemäß neuer Rechtsgrundlage der Untersuchungsturnus
von 5 auf 6 Jahre angepasst.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 322/2016
x
nein
nein
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