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Sitzungsvorlage (4.Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
29 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
14.11.16, 16:27
Aktualisiert
14.11.16, 16:27
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Inhalt der Datei

Anlage 1 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich vom_________ Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666/SGV NW 2023) und der §§ 18, 19 und 19a des Straßenund Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995 (GV.NRW S. 1028/SGV.NRW 91) sowie des § 8 Abs. 1 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FstrG) vom 19.04.1994 (BGBl. S. 854) in der jeweils zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am ___________folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 2 - Gebühren - wird wie folgt neu gefasst: §2 Gebühren Die Gebühren betragen: a) für Marktstände aus Anlass der Wochenmärkte je angefangenen Quadratmeter und Tag samstags 0,49 € dienstags und donnerstags 0,37 € b) für Verkaufseinrichtungen aus Anlass von Veranstaltungen wie Kirmessen, sonstige Jahrmärkte usw. pro Veranstaltung für 1. Fahrgeschäfte: 1.1 Schaukel, Schiffschaukel, Überschlagschaukel 1.2 Kinderschaukel, Kinderkarussell, Fliegerkarussell Düsenflieger, Helikopter, Titan- und Zeppelinbahnen, Ponybahn 1.3 Elektro- und Benzinautoselbstfahrer, Gebirgsbahn Geisterbahn und ähnliche Belustigungsgeschäfte 1.4 Raupenbahn, Raketenbahn, Jaguarbahn, Schwingkreisel und ähnliche Rundfahrgeschäfte 2. Schaubuden: 2.1 Schaubuden 2.2 Kasperle-Theater und sonstige Darbietungen 2.3 Schießhallen, Unterhaltungsautomaten bis 8 m Verkaufsfront ab 8 m Verkaufsfront pro angefangene lfd. m 273,00 € 97,00 € 285,00 € 285,00 € 73,00 € 73,00 € 73,00 € 9,00 € Anlage 1 3. Verlosungs- und Ausspielungsgeschäfte: 3.1 Verlosungspavillons, Blinker, Tischdrehräder, Glücksgreifer, Ball-, Büchsen, Ringwerfen, Nagelschlag- und ähnliche Geschäfte bis 8 m Verkaufsfront ab 8 m Verkaufsfront pro angefangene lfd. m 73,00 € 9,00 € 4. Verkaufsgeschäfte: 4.1 Zucker-, Back-, Konditoreiwaren, Süßwaren, Mandelbrennerei, Kokosnüsse, Obst und Gemüse Modeschmuck, Porzellan-, Glas-, Keramik-, Spiel- und Papierwaren, Textilien, Lederwaren bis 8 m Verkaufsfront ab 8 m Verkaufsfront pro angefangene lfd. m 4.2 Verkaufsneuheiten aller Art 4.3 Getränkewagen, -pavillons 4.4 Imbisswagen, Imbissstände 73,00 € 9,00 € 97,00 € 121,00 € 151,00 € 5. Zelte: 5.1 Festzelte 5.2 Zirkuszelte, einmastig 5.3 Zirkuszelte, zweimastig 5.4 Zirkuszelte, viermastig 121,00 € 73,00 € 121,00 € 151,00 € c) für den Weihnachtsmarkt pauschal 1.243,00 € d) für Trödelmärkte pauschal für den ersten Tag für jeden weiteren Tag 498,00 € 248,00 € e) für Stadt- und Erntedankfeste pauschal f) für das Weinfest pauschal g) für die Bierbörse pauschal h) für die Holzhackermeisterschaft pauschal i) für das Streetfoodfestival pauschal 746,00 € 924,00 € 924,00 € 370,00 € 440,00 € j) für sonstige Veranstaltungen können Pauschalen je nach Nutzungsart und der in Anspruch genommen öffentlichen Flächen festgelegt werden. Gebühren werden in voller Höhe nur für die alljährlich stattfindenden Kirmesveranstaltungen der Innenstadt und bei kommerziellen Veranstaltern erhoben. Bei anderen Veranstaltungen an der Randlage der Innenstadt oder in den Stadtteilen ermäßigen sich die Gebühren um 20%. Eine Gebührenerhebung erfolgt nicht für die Veranstaltungen, die durch gemeinnützige Vereine (u.ä.) veranstaltet werden, sowie für Brauchtumsveranstaltungen. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.