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Sitzungsvorlage (Anlage 12)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
437 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
07.11.16, 09:20
Aktualisiert
07.11.16, 09:20
Sitzungsvorlage (Anlage 12)

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Inhalt der Datei

832 Entsprechend Planeinschrieb - Nutzungsschablone sind festgesetzt: 83.2 7 Weg 895 894 893 1.00 Zulässig ist ein Baufachhandel als Baustoffgroßhandel und Baustoffeinzelhandel mit Ausstellungs- und Verkaufsflächen, Ausbildungs- und Schlulungsräumen, Lagerhallen und Lagerflächen, sowie die der zulässigen Nutzung zugehörigen PKW- und LKW-Stellplätze mit Ihren Zufahrten. 1.00 892 A.1.2 Zulässige Sortimente 81.31 - 83.70 967 0,94 a Baufachhandel Straße 3.00 8 4 .6 7 SO 81.84 bahn 80.99 Eisen GH max = 12,0 m 910 968 Örtliche Bauvorschriften B.1 Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW) 5. Dieser Bebauungsplan ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung vom __.__.____ rechtsverbindlich. Dachform/-neigung Flachdach mit einer Dachneigung von 0 - 10° Dachaufbauten Dachaufbauten mit Ausnahme von erforderlichen Kaminen, Be-Entlüftungsanlagen, Aufzugsüberfahrten, Oberlichtern, Außeneinheiten von Luft-Wasser-Wärmepumpen sowie Solaranlagen und Photovoltaikmodulen sind unzulässig. Solaranlagen Solarkollektoren und Photovoltaikmodule sind zulässig. A.2 Maß der baulichen Nutzung 83.71 Verladeüberdachung 117 80.74 118 Baufachmarkt EFH = 82,78 m ü. NN Die Gebäudeaußenflächen sind als Metallkassetten, als Metallfassade in Sandwichbauweise oder aus Porenbetonwandplatten zu erstellen. Für den Bereich der Lagerhalle ist zudem eine ungedämmte Trapezblechfassade zulässig. (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 - 21a BauNVO) Entsprechend Planeinschrieb-Nutzungsschablone sind festgesetzt: - Obergrenze der Grundflächenzahl - Maximal zulässige Höhe der baulichen Anlagen Lagerhalle EFH = 83,05 m ü. NN A.2.1 Grundfläche 80.90 909 13.00 A.2.2 Höhe der baulichen Anlage 81.39 83.48 8 4 .6 3 Die maximal zulässige Höhe der baulichen Anlagen bemisst sich nach der maximalen Gebäudehöhe (GHmax) entsprechend Planeinschrieb im zeichnerischen Teil. 8.40 6.40 B.3 Einfriedungen In d DONNERMANN & PARTNER GMBH Zulässig sind ausschließlich gebrochene Einfriedungen (Drahtgeflecht, Stabgitter, Streckmetall etc.) bis zu einer Höhe von max. 3,5 m über Geländeoberkante zzgl. nach innen abgewinkeltem Übersteigschutz. B.4 Solarkollektoren und Photovoltaikmodule C Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüro Am Felsenkeller - 597509 Kolitzheim Telefon: 09385 / 9730-0 - info@donnermann-und-partner.de - www.donnermann-und-partner.de Kolitzheim, den .............................. Hinweise Am Hambacher Wege län ge hn Ba de eg rW eg he Hundepension Am Jülicher Weg Das Plangebiet wird von einer bewegungsaktiven tektonischen Störung durchquert. Im Verlauf dieser tektonischen Störung treten unterschiedliche bauwerksschädigende Bodenbewegungen auf. Der im Plan als "Tektonische Störung" gekennzeichnete Bereich ist von jeglicher Bebauung freizuhalten. Dies gilt auch für Nebenanlagen, die gemäß §23 Abs. 5 BauNVO auf den nicht bebaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden dürfen, wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist. Im Bereich der tektonischen Störung können Grün-, Verkehrsflächen und Spielplätze sowie Zaun- und Toranlagen gemäß B.3 angelegt werden. Unterm Galgenberg weg lper Sto Am Sträuchschen Am Schänzchen Von-Schöfer-Ring fer-Ring (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Nutzungsschablone Ein- / Ausfahrt Einfahrts- / Ausfahrtsbereich SO Baufachhandel 0,94 a GH max = 12,0 m Füllschema der Nutzungsschablone Baugebiet BauGRZ weise max. Gebäudehöhe Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil zum Bebauungsplan. Sämtliche innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes bisher bestehenden planungsund bauordnungs- rechtlichen Festsetzungen, sowie frühere baupolizeiliche Vorschriften werden unwirksam. A.8.2 Oberflächenbelag ebenerdige offene Stellplätze und Fußwege Auf den privaten Grundstücken sind ebenerdige offene Stellplätze und Fußwege, welche nur gering durch Schadstoffe belastet werden, mit wasserdurchlässigen Belägen (z.B. Rasenpflaster, wassergebundene Decke, Sickerpflaster, in Sand verlegtes Pflaster etc.) zu befestigen. n pe de An Fuß-u.Radw eg Dacheindeckungen, sowie Kehlbleche, Randanschlüsse, Dachrinnen, Fallrohre und ähnliche der Verwitterung ausgesetzten Teile der Gebäudehülle aus Zink, Blei, Kupfer, deren Legierungen und anderen Materialien, bei denen durch Auswaschungen Schadstoffe in den Untergrund gelangen können, sind nicht zulässig. ße · Die Versickerungsanlagen sind einschließlich einer Rückhaltung für ein 100-jähriges Regenereignis zu dimensionieren. tra Hinweise Verkehrsflächen Anfallendes Niederschlagswasser innerhalb des Geltungsbereiches ist ausreichend bemessenen Versickerungsanlagen zuzuführen. eg W ss (§ 23 BauNVO) A.8.1 Niederschlagswasser / Dacheindeckung Spielplatz Pl. iku Geltungsbereich (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB) Sp. rn · A.8 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Spielplatz g We P pe Bestandsgelände in m ü. NN Baugrenze Straßenbegrenzungslinie Einfahrts- und Ausfahrtsbereiche Bereiche, in denen von der öffentlichen Verkehrsfläche auf die angrenzenden Verkehrsflächen und Grundstücke zu-, bzw. abgefahren werden darf, sind im zeichnerischen Teil festgesetzt. C.3 Bodendenkmal e aß Str Ko Tektonische Störung Straßenverkehrsflächen Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (Zu- und Abfahrtsverbot) Bereiche, in denen von der öffentlichen Verkehrsfläche nicht auf die angrenzenden Verkehrsflächen und Grundstücke zu-, bzw. abgefahren werden darf, sind im zeichnerischen Teil festgesetzt. er ich rn ette ße tra ns nstei Ei Kleingartenanlage eg W Klärbecken ße Stra Klärbecken Auf die §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) wird verwiesen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalschutzbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425 / 9039-0, Fax 02425 / 9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. g We e (§ 22 BauNVO) 81. 78 Schule Kleingartenanlage aß abweichende Bauweise im Sinne der offenen Bauweise, jedoch ohne Längenbeschränkung aße Kopernikusstr str Grenze des räumlichen Geltungsbereichs (§ 9 Abs. 7 BauGB) Anl. Anl. mm a (§ 22 und 23 BauNVO) Sporthalle Ko · n Sonstige Planzeichen Bauweise, Baulinien, Baugrenzen ah (§ 19 BauNVO) · aße (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und Abs. 6 BauGB) Hydrogeologisches Gutachten "Neubau einer Baustoffhandlung am "Von-Schöfer-Ring" in Jülich" Stand August 2015, GeoTerra Geologische Beratungsgesellschaft mbH, Aachen Baugrunduntersuchung "Neubau einer Baustoffhandlung am "Von-Schöfer-Ring" in Jülich" Stand Juli 2015, GeoTerra Geologische Beratungsgesellschaft mbH, Aachen Artenschutzprüfung Stand Oktober/November 2016, BKR Aachen Castro & Hinzen, Aachen Schalltechnische Untersuchung Stand Oktober/November 2016, Peutz Consult GmbH, Düsseldorf Str Grundflächenzahl · Kleingartenanlage 53 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Am Stolperweg L2 (§ 18 BauNVO) ße 0,94 Höhe der baulichen Anlagen: maximal zulässige Gebäudehöhe tra GH max Am Klingerpützchen Kleingartenanlage Gutachten und Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften: private Grünfläche öffentliche Grünfläche rS Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGB.I.S.2414), zuletzt geändert am 20.10.2015 (BGBl.I.S.1722) Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBI.I.S.132), zuletzt geändert am 11.06.2013 (BGBl.I.S.1548) Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBI.1991I.S.58), zuletzt geändert am 22.07.2011 (BGBl.I.S.1509) Bauordnung NRW (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV.NRW.S.256), zuletzt geändert am 20.05.2014 (GV.NRW.S.256) Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert am 25.05.2015 (GV.NRW.S.498) Bekanntmachungsverordnung (Bekanntm VO) vom 26.08.1999 (GV.NRW.S.516), zuletzt geändert am 13.05.2014 (GV.NRW.S.307) In der Komm Kleingartenanlage (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 11 BauGB) (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) Maß der baulichen Nutzung he Grünflächen Aufgrund der Lage des Plangebietes im potentiellen Einflußbereich von Sümpfungsmaßnahmen benachbarter Braunkohletagebaue können Absenkungen und spätere Anstiege des Grundwasserspiegels nicht ausgeschlossen werden. Als Bemessungswasserstand kann ein Wert von 75,30 m NN angenommen werden. Die erdberührten Gebäudeteile oberhalb des Bemessungswasserstandes sind entsprechend DIN 18195 vor Bodenfeuchte oder nicht aufstauendem Sickerwasser zu schützen. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung - auch kein zeitweiliges Abpumpen - nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgen und es dürfen keine schädlichen Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit eintreten. nic Sonstiges Sondergebiet - Baufachhandel (§ 11 Abs. 3 BauNVO) Am Sträuchschen Lin SO 3 Versickerungsrigolen 25 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 1 - 11 BauNVO) -L Regenwasserentsorgung Versickerungsbecken / -mulden · · · · · · IA (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) Planungsrechtliche Festsetzungen Baufachhandel Rechtsgrundlagen Unterm Galgenberg g eg Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser A.7 Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung und Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen - Ri We dw /1 höfer Sc Ra 147 ng n- Vo Rurkomm u. Oberirdische Stellplätze sind entsprechend dem zeichnerischen Teil auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. C.2 Grundwasserverhältnisse ß- (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. §12 BauNVO) nb se g We Am Broicherhäuschen Fu A.6 Flächen für Stellplätze und Garagen Tektonische Störung Von-Schö Weg (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO) Die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes durch Baugrenzen festgesetzt. Alter Mühlenweg Am Heiligenhäuschen Ei A.5 Überbaubare Grundstücksflächen lic abweichende Bauweise im Sinne der offenen Bauweise, jedoch ohne Längenbeschränkung rW a: Jü (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO) he 913 C.1 Tektonische Störung lic mm Die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) wird gemäß der Eintragungen im zeichnerischem Teil festgesetzt. Von den im zeichnerischen Teil festgesetzten Erdgeschossfußbodenhöhen (EFH) kann bis zu +/- 50 cm abgewichen werden. Jü Ko A.4 Bauweise ZEICHENERKLÄRUNG Der Planverfasser .............................. (§ 9 Abs. 3 BauGB) er 149 Der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift wurde ausgearbeitet von (§ 86 Abs. 1 Nr. 5 BauO NRW) Solarkollektoren und Photovoltaikmodule sind nur auf dem Dach zulässig, dürfen die festgesetzte Gebäudehöhe um maximal 1,50 m überschreiten und müssen um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußenkante zurückgesetzt werden (siehe A.2.2). A.3 Höhenlage ________________ Planverfasser Die maximal zulässige Höhe der baulichen Anlagen wird zwischen der Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) und dem höchsten Punkt des Gebäudes gemessen, bei Flachdächern an der Oberkante Attika. Technische Dachaufbauten dürfen die festgesetzte Gebäudehöhe um maximal 1,50 m überschreiten und müssen um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußenkante zurückgesetzt werden. Der Bürgermeister Lichtwerbung in Form von Blink-, Lauf- und Wechsellichtern ist unzulässig. Werbeanlagen (einschl. Fahnen und Pylonen) auf Dachflächen sind unzulässig. Fremdwerbung ist unzulässig. Freistehende Werbeanlagen dürfen nur bis zu einer Höhe von 3,0 m über Grund errichtet werden, mit Ausnahme von Werbefahnen, deren Höhe maximal 10,0 m über Grund betragen darf. Im gesamten Plangebiet sind unselbständige Werbeanlagen flächenparallel an den Gebäudefassaden anzubringen und dürfen die festgesetzte Gebäude um maximal 1,50m überschreiten. - Stellplätze mit Ihren Zufahrten - Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO - Erschließungsflächen 10.55 121 Jülich, den __.__.____ (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW) 82.99 120 Der vorhabenbezogene Bebauungssplan mit Begründung ist mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich geworden und wird seitdem zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf die Rechtsfolgen der §§ 44 und 215 BauBG ist hingewiesen worden. B.2 Werbeanlagen Die im zeichnerischen Teil festgesetzten Grundflächen dürfen nicht überschritten werden. Davon ausgenommen sind nachfolgende Anlagen: 3.00 4. Dieser Bebauungsplan wurde gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 28 GO NW vom Rat der Stadt Jülich am __.__.____ bschlossen. B.1.1 Dachgestaltung B.1.2 Fassadengestaltung / Materialien 82.52 3. Nach Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom __.__.____ und ortsüblicher Bekanntmachung gemäß § 3 (2) BauGB vom __.__.____ hat der Bebauungsplan mit Begründung vom __.__.____ bis __.__.____ einschließlich öffentlich ausgelegen. n As 114 8.00 19.15 911 Arbeitsschutzbekleidung Bad-, Sanitäreinrichtung und -zubehör Bauelemente, Baustoffe Baugeräte, Maschinen, Werkzeuge Blumentöpfe (alle Materialien) Bodenbeläge Campingartikel Eisenwaren, Beschläge Erde, Torf Farben, Lacke Fliesen Gartenhäuser, -geräte Gartenhartware (u.a. Blumenkübel, Randsteine, Wegebefestigungen, Zaunelemente, Teichfolien) Heizung, Öfen Holz Installationsmaterial Rollläden, Markisen B 2. Nach ortsüblicher Bekanntmachung vom 13.12.2014 hat die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vom 06.01.2015 bis einschließlich 31.01.2015 stattgefunden. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte bis einschließlich __.__.____ . A 44 2.00 19.20 (§ 11 Abs. 3 BauNVO) 84 .5 8 43.20 912 Sämtliche nicht überbaubaren und unbefestigten Flächen der privaten Grundstücke sind als Grünflächen gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Zur gärtnerischen Gestaltung gehört eine Bepflanzung mit Bäumen, Sträuchern und Bodendeckern. A.1.1 SO Baufachhandel - Sonstiges Sondergebiet 1. Gemäß §§ 1 und 2 BauGB beschloss der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 21.11.2013 die Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Ortsüblich bekannt gemacht wurde dieser Beschluss am 13.12.2013 . g 966 82.4 7 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) We (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§1-11 BauNVO) Verfahrensvermerke traße Von - Schöfer - Ring 81. 78 A.1 Art der baulichen Nutzung 978 A.9 Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und Bindungen für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Dorfs 111 Planungsrechtliche Festsetzungen Alte A 104 Stadt Jülich Der Bürgermeister Planungsamt C.4 Kampfmittel Bebauungsplan Nr. A 21 " Komm " Das Plangebiet befindet sich in einem ehemaligen Bombenabwurf- und Kampfgebiet. Da es trotz der durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst erfolgten Luftbildauswertung und anschließender Räumung der Fläche nicht auszuschließen ist, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind, sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienstelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. ist eine Sicherheitsdetektion (Sondierbohrungen) durchzuführen. Maßstab M 1:500 Stand: 28.10.2016 C.5 Entwässerung Das Plangebiet ist abwassertechnisch nicht erschlossen. Die Dimensionierung der im zeichnerischen Teil festgesetzten Versickerungsanlagen erfolgte in Abstimmung mit dem Kreis Düren. Das Rückhaltevolumen für ein 100-jähriges Regenereignis wird durch einen zusätzlichen Überstau innerhalb der Versickerungsanlagen bereitgestellt. Das anfallende Schmutzwasser ist über eine Druckleitung an den Mischwasserkanal in der Petternicher Straße anzuschließen. GEÄNDERT DATUM Bereich ohne Ein- und Ausfahrt l/h = 116.0 / 59.4cm INHALT