Daten
Kommune
Jülich
Größe
437 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
07.11.16, 09:20
Aktualisiert
07.11.16, 09:20
Stichworte
Inhalt der Datei
832
Entsprechend Planeinschrieb - Nutzungsschablone sind festgesetzt:
83.2 7
Weg
895
894
893
1.00
Zulässig ist ein Baufachhandel als Baustoffgroßhandel und Baustoffeinzelhandel mit Ausstellungs- und
Verkaufsflächen, Ausbildungs- und Schlulungsräumen, Lagerhallen und Lagerflächen, sowie die der
zulässigen Nutzung zugehörigen PKW- und LKW-Stellplätze mit Ihren Zufahrten.
1.00
892
A.1.2 Zulässige Sortimente
81.31
-
83.70
967
0,94 a
Baufachhandel
Straße
3.00
8 4 .6 7
SO
81.84
bahn
80.99
Eisen
GH max = 12,0 m
910
968
Örtliche Bauvorschriften
B.1 Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen
(§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW)
5. Dieser Bebauungsplan ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung vom __.__.____ rechtsverbindlich.
Dachform/-neigung
Flachdach mit einer Dachneigung von 0 - 10°
Dachaufbauten
Dachaufbauten mit Ausnahme von erforderlichen Kaminen, Be-Entlüftungsanlagen, Aufzugsüberfahrten,
Oberlichtern, Außeneinheiten von Luft-Wasser-Wärmepumpen sowie Solaranlagen und Photovoltaikmodulen sind unzulässig.
Solaranlagen
Solarkollektoren und Photovoltaikmodule sind zulässig.
A.2 Maß der baulichen Nutzung
83.71
Verladeüberdachung
117
80.74
118
Baufachmarkt
EFH = 82,78 m ü. NN
Die Gebäudeaußenflächen sind als Metallkassetten, als Metallfassade in Sandwichbauweise oder aus
Porenbetonwandplatten zu erstellen.
Für den Bereich der Lagerhalle ist zudem eine ungedämmte Trapezblechfassade zulässig.
(§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 - 21a BauNVO)
Entsprechend Planeinschrieb-Nutzungsschablone sind festgesetzt:
- Obergrenze der Grundflächenzahl
- Maximal zulässige Höhe der baulichen Anlagen
Lagerhalle
EFH = 83,05 m ü. NN
A.2.1 Grundfläche
80.90
909
13.00
A.2.2 Höhe der baulichen Anlage
81.39
83.48
8 4 .6 3
Die maximal zulässige Höhe der baulichen Anlagen bemisst sich nach der maximalen Gebäudehöhe
(GHmax) entsprechend Planeinschrieb im zeichnerischen Teil.
8.40
6.40
B.3 Einfriedungen
In d
DONNERMANN & PARTNER GMBH
Zulässig sind ausschließlich gebrochene Einfriedungen (Drahtgeflecht, Stabgitter, Streckmetall etc.) bis zu
einer Höhe von max. 3,5 m über Geländeoberkante zzgl. nach innen abgewinkeltem Übersteigschutz.
B.4 Solarkollektoren und Photovoltaikmodule
C
Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüro
Am Felsenkeller - 597509 Kolitzheim
Telefon: 09385 / 9730-0 - info@donnermann-und-partner.de - www.donnermann-und-partner.de
Kolitzheim, den ..............................
Hinweise
Am Hambacher Wege
län
ge
hn
Ba
de
eg
rW
eg
he
Hundepension
Am Jülicher Weg
Das Plangebiet wird von einer bewegungsaktiven tektonischen Störung durchquert. Im Verlauf dieser
tektonischen Störung treten unterschiedliche bauwerksschädigende Bodenbewegungen auf.
Der im Plan als "Tektonische Störung" gekennzeichnete Bereich ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.
Dies gilt auch für Nebenanlagen, die gemäß §23 Abs. 5 BauNVO auf den nicht bebaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden dürfen, wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist.
Im Bereich der tektonischen Störung können Grün-, Verkehrsflächen und Spielplätze sowie Zaun- und
Toranlagen gemäß B.3 angelegt werden.
Unterm Galgenberg
weg
lper
Sto
Am Sträuchschen
Am Schänzchen
Von-Schöfer-Ring
fer-Ring
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Nutzungsschablone
Ein- / Ausfahrt
Einfahrts- / Ausfahrtsbereich
SO
Baufachhandel
0,94 a
GH max = 12,0 m
Füllschema der Nutzungsschablone
Baugebiet
BauGRZ weise
max. Gebäudehöhe
Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil zum Bebauungsplan.
Sämtliche innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes bisher bestehenden planungsund bauordnungs- rechtlichen Festsetzungen, sowie frühere baupolizeiliche Vorschriften werden
unwirksam.
A.8.2 Oberflächenbelag ebenerdige offene Stellplätze und Fußwege
Auf den privaten Grundstücken sind ebenerdige offene Stellplätze und Fußwege, welche nur gering
durch Schadstoffe belastet werden, mit wasserdurchlässigen Belägen (z.B. Rasenpflaster,
wassergebundene Decke, Sickerpflaster, in Sand verlegtes Pflaster etc.) zu befestigen.
n
pe
de
An
Fuß-u.Radw
eg
Dacheindeckungen, sowie Kehlbleche, Randanschlüsse, Dachrinnen, Fallrohre und ähnliche der
Verwitterung ausgesetzten Teile der Gebäudehülle aus Zink, Blei, Kupfer, deren Legierungen und
anderen Materialien, bei denen durch Auswaschungen Schadstoffe in den Untergrund gelangen können,
sind nicht zulässig.
ße
·
Die Versickerungsanlagen sind einschließlich einer Rückhaltung für ein 100-jähriges Regenereignis zu
dimensionieren.
tra
Hinweise
Verkehrsflächen
Anfallendes Niederschlagswasser innerhalb des Geltungsbereiches ist ausreichend bemessenen
Versickerungsanlagen zuzuführen.
eg
W
ss
(§ 23 BauNVO)
A.8.1 Niederschlagswasser / Dacheindeckung
Spielplatz
Pl.
iku
Geltungsbereich
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB)
Sp.
rn
·
A.8 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft
Spielplatz
g
We
P
pe
Bestandsgelände in m ü. NN
Baugrenze
Straßenbegrenzungslinie
Einfahrts- und Ausfahrtsbereiche
Bereiche, in denen von der öffentlichen Verkehrsfläche auf die angrenzenden Verkehrsflächen und
Grundstücke zu-, bzw. abgefahren werden darf, sind im zeichnerischen Teil festgesetzt.
C.3 Bodendenkmal
e
aß
Str
Ko
Tektonische Störung
Straßenverkehrsflächen
Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (Zu- und Abfahrtsverbot)
Bereiche, in denen von der öffentlichen Verkehrsfläche nicht auf die angrenzenden Verkehrsflächen
und Grundstücke zu-, bzw. abgefahren werden darf, sind im zeichnerischen Teil festgesetzt.
er
ich
rn
ette
ße
tra
ns
nstei
Ei
Kleingartenanlage
eg
W
Klärbecken
ße
Stra
Klärbecken
Auf die §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) wird verwiesen. Beim Auftreten
archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalschutzbehörde oder das
Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen,
Tel. 02425 / 9039-0, Fax 02425 / 9039-199, unverzüglich zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen
Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
g
We
e
(§ 22 BauNVO)
81. 78
Schule
Kleingartenanlage
aß
abweichende Bauweise im Sinne der offenen Bauweise,
jedoch ohne Längenbeschränkung
aße
Kopernikusstr
str
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
(§ 9 Abs. 7 BauGB)
Anl.
Anl.
mm
a
(§ 22 und 23 BauNVO)
Sporthalle
Ko
·
n
Sonstige Planzeichen
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
ah
(§ 19 BauNVO)
·
aße
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und Abs. 6 BauGB)
Hydrogeologisches Gutachten "Neubau einer Baustoffhandlung am "Von-Schöfer-Ring" in Jülich"
Stand August 2015, GeoTerra Geologische Beratungsgesellschaft mbH, Aachen
Baugrunduntersuchung "Neubau einer Baustoffhandlung am "Von-Schöfer-Ring" in Jülich"
Stand Juli 2015, GeoTerra Geologische Beratungsgesellschaft mbH, Aachen
Artenschutzprüfung
Stand Oktober/November 2016, BKR Aachen Castro & Hinzen, Aachen
Schalltechnische Untersuchung
Stand Oktober/November 2016, Peutz Consult GmbH, Düsseldorf
Str
Grundflächenzahl
·
Kleingartenanlage
53
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern
und sonstigen Bepflanzungen
Am Stolperweg
L2
(§ 18 BauNVO)
ße
0,94
Höhe der baulichen Anlagen: maximal zulässige Gebäudehöhe
tra
GH max
Am Klingerpützchen
Kleingartenanlage
Gutachten und Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften:
private Grünfläche
öffentliche Grünfläche
rS
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGB.I.S.2414), zuletzt geändert am 20.10.2015 (BGBl.I.S.1722)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBI.I.S.132), zuletzt geändert am 11.06.2013 (BGBl.I.S.1548)
Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBI.1991I.S.58), zuletzt geändert am 22.07.2011 (BGBl.I.S.1509)
Bauordnung NRW (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV.NRW.S.256), zuletzt geändert am 20.05.2014 (GV.NRW.S.256)
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert am 25.05.2015 (GV.NRW.S.498)
Bekanntmachungsverordnung (Bekanntm VO) vom 26.08.1999 (GV.NRW.S.516), zuletzt geändert am 13.05.2014 (GV.NRW.S.307)
In der Komm
Kleingartenanlage
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 11 BauGB)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Maß der baulichen Nutzung
he
Grünflächen
Aufgrund der Lage des Plangebietes im potentiellen Einflußbereich von Sümpfungsmaßnahmen
benachbarter Braunkohletagebaue können Absenkungen und spätere Anstiege des Grundwasserspiegels
nicht ausgeschlossen werden.
Als Bemessungswasserstand kann ein Wert von 75,30 m NN angenommen werden.
Die erdberührten Gebäudeteile oberhalb des Bemessungswasserstandes sind entsprechend DIN 18195
vor Bodenfeuchte oder nicht aufstauendem Sickerwasser zu schützen.
Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung - auch kein zeitweiliges Abpumpen - nach
Errichtung der baulichen Anlage erfolgen und es dürfen keine schädlichen Veränderungen der
Grundwasserbeschaffenheit eintreten.
nic
Sonstiges Sondergebiet - Baufachhandel
(§ 11 Abs. 3 BauNVO)
Am Sträuchschen
Lin
SO
3
Versickerungsrigolen
25
Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 1 - 11 BauNVO)
-L
Regenwasserentsorgung
Versickerungsbecken / -mulden
·
·
·
·
·
·
IA
(§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB)
Planungsrechtliche Festsetzungen
Baufachhandel
Rechtsgrundlagen
Unterm Galgenberg
g
eg
Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser
A.7 Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
und Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen
- Ri
We
dw
/1
höfer
Sc
Ra
147
ng
n-
Vo
Rurkomm
u.
Oberirdische Stellplätze sind entsprechend dem zeichnerischen Teil auch außerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen zulässig.
C.2 Grundwasserverhältnisse
ß-
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. §12 BauNVO)
nb
se
g
We
Am Broicherhäuschen
Fu
A.6 Flächen für Stellplätze und Garagen
Tektonische
Störung
Von-Schö
Weg
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
Die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind im zeichnerischen Teil des
Bebauungsplanes durch Baugrenzen festgesetzt.
Alter Mühlenweg
Am Heiligenhäuschen
Ei
A.5 Überbaubare Grundstücksflächen
lic
abweichende Bauweise im Sinne der offenen Bauweise, jedoch ohne Längenbeschränkung
rW
a:
Jü
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO)
he
913
C.1 Tektonische Störung
lic
mm
Die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) wird gemäß der Eintragungen im zeichnerischem Teil festgesetzt.
Von den im zeichnerischen Teil festgesetzten Erdgeschossfußbodenhöhen (EFH) kann bis zu +/- 50 cm
abgewichen werden.
Jü
Ko
A.4 Bauweise
ZEICHENERKLÄRUNG
Der Planverfasser ..............................
(§ 9 Abs. 3 BauGB)
er
149
Der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift wurde ausgearbeitet von
(§ 86 Abs. 1 Nr. 5 BauO NRW)
Solarkollektoren und Photovoltaikmodule sind nur auf dem Dach zulässig, dürfen die festgesetzte
Gebäudehöhe um maximal 1,50 m überschreiten und müssen um das Maß ihrer Höhe von der
Gebäudeaußenkante zurückgesetzt werden (siehe A.2.2).
A.3 Höhenlage
________________
Planverfasser
Die maximal zulässige Höhe der baulichen Anlagen wird zwischen der Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH)
und dem höchsten Punkt des Gebäudes gemessen, bei Flachdächern an der Oberkante Attika.
Technische Dachaufbauten dürfen die festgesetzte Gebäudehöhe um maximal 1,50 m überschreiten und
müssen um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußenkante zurückgesetzt werden.
Der Bürgermeister
Lichtwerbung in Form von Blink-, Lauf- und Wechsellichtern ist unzulässig. Werbeanlagen (einschl.
Fahnen und Pylonen) auf Dachflächen sind unzulässig. Fremdwerbung ist unzulässig.
Freistehende Werbeanlagen dürfen nur bis zu einer Höhe von 3,0 m über Grund errichtet werden, mit
Ausnahme von Werbefahnen, deren Höhe maximal 10,0 m über Grund betragen darf.
Im gesamten Plangebiet sind unselbständige Werbeanlagen flächenparallel an den Gebäudefassaden
anzubringen und dürfen die festgesetzte Gebäude um maximal 1,50m überschreiten.
- Stellplätze mit Ihren Zufahrten
- Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO
- Erschließungsflächen
10.55
121
Jülich, den __.__.____
(§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW)
82.99
120
Der vorhabenbezogene Bebauungssplan mit Begründung ist mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich
geworden und wird seitdem zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt zu jedermanns Einsicht
bereitgehalten.
Auf die Rechtsfolgen der §§ 44 und 215 BauBG ist hingewiesen worden.
B.2 Werbeanlagen
Die im zeichnerischen Teil festgesetzten Grundflächen dürfen nicht überschritten werden.
Davon ausgenommen sind nachfolgende Anlagen:
3.00
4. Dieser Bebauungsplan wurde gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 28 GO NW vom Rat der Stadt
Jülich am __.__.____ bschlossen.
B.1.1 Dachgestaltung
B.1.2 Fassadengestaltung / Materialien
82.52
3. Nach Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom __.__.____ und ortsüblicher
Bekanntmachung gemäß § 3 (2) BauGB vom __.__.____ hat der Bebauungsplan mit Begründung vom
__.__.____ bis __.__.____ einschließlich öffentlich ausgelegen.
n As
114
8.00
19.15
911
Arbeitsschutzbekleidung
Bad-, Sanitäreinrichtung und -zubehör
Bauelemente, Baustoffe
Baugeräte, Maschinen, Werkzeuge
Blumentöpfe (alle Materialien)
Bodenbeläge
Campingartikel
Eisenwaren, Beschläge
Erde, Torf
Farben, Lacke
Fliesen
Gartenhäuser, -geräte
Gartenhartware (u.a. Blumenkübel, Randsteine, Wegebefestigungen, Zaunelemente, Teichfolien)
Heizung, Öfen
Holz
Installationsmaterial
Rollläden, Markisen
B
2. Nach ortsüblicher Bekanntmachung vom 13.12.2014 hat die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1)
BauGB vom 06.01.2015 bis einschließlich 31.01.2015 stattgefunden. Die frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange erfolgte bis einschließlich __.__.____ .
A 44
2.00
19.20
(§ 11 Abs. 3 BauNVO)
84 .5 8
43.20
912
Sämtliche nicht überbaubaren und unbefestigten Flächen der privaten Grundstücke sind als Grünflächen
gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Zur gärtnerischen Gestaltung gehört eine
Bepflanzung mit Bäumen, Sträuchern und Bodendeckern.
A.1.1 SO Baufachhandel - Sonstiges Sondergebiet
1. Gemäß §§ 1 und 2 BauGB beschloss der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 21.11.2013 die
Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Ortsüblich bekannt gemacht wurde dieser Beschluss am 13.12.2013 .
g
966
82.4 7
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)
We
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§1-11 BauNVO)
Verfahrensvermerke
traße
Von - Schöfer - Ring
81. 78
A.1 Art der baulichen Nutzung
978
A.9 Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und
Bindungen für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern
und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern
Dorfs
111
Planungsrechtliche Festsetzungen
Alte
A
104
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Planungsamt
C.4 Kampfmittel
Bebauungsplan Nr. A 21
" Komm "
Das Plangebiet befindet sich in einem ehemaligen Bombenabwurf- und Kampfgebiet. Da es trotz der
durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst erfolgten Luftbildauswertung und anschließender Räumung
der Fläche nicht auszuschließen ist, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind, sind Erdarbeiten
mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten
unverzüglich einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienstelle
oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen etc. ist eine Sicherheitsdetektion (Sondierbohrungen) durchzuführen.
Maßstab M 1:500
Stand: 28.10.2016
C.5 Entwässerung
Das Plangebiet ist abwassertechnisch nicht erschlossen.
Die Dimensionierung der im zeichnerischen Teil festgesetzten Versickerungsanlagen erfolgte in
Abstimmung mit dem Kreis Düren. Das Rückhaltevolumen für ein 100-jähriges Regenereignis wird durch
einen zusätzlichen Überstau innerhalb der Versickerungsanlagen bereitgestellt.
Das anfallende Schmutzwasser ist über eine Druckleitung an den Mischwasserkanal in der Petternicher
Straße anzuschließen.
GEÄNDERT
DATUM
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
l/h = 116.0 / 59.4cm
INHALT