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Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 1. Änderung der Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach vom 20. 12. 1991; hier: a) Grundstücke Gemarkung Boich-Leversbach, Flur 16, Parz. 259 und Flur 15, Parz. 21, b) Aufhebung des Beschlusses zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,6 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 1. Änderung der Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach vom 20. 12. 1991;
hier: a) Grundstücke Gemarkung Boich-Leversbach, Flur 16, Parz. 259 und Flur 15, Parz. 21,
b) Aufhebung des Beschlusses zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Der Gemeindedirektor Bauamt - Herr Hackhausen, Az.: 621-00/Satz. Lev.BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 20/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Gremium Termin Bauausschuß 27.02.1997 Hauptausschuß 11.03.1997 Rat 18.03.1997 TOP: Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 1. Änderung der Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach vom 20. 12. 1991; hier: 21 a) Grundstücke Gemarkung Boich-Leversbach, Flur 16, Parz. 259 und Flur 15, b) Aufhebung des Beschlusses zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau Parz. I. Sach- und Rechtslage: siehe SV v. 28. 11. 1996 II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Es fallen lediglich Bekanntmachungskosten an. Diese stehen im Haushaltsplan zur Verfügung. III. Beschlußvorschlag: "Die 1. Änderung der Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach vom 20. 12. 1991 wird für den Bereich der Parzellen Gemarkung Boich-Leversbach, Flur 16, Nr. 259, und Flur 15, Nr. 21, gemäß § 4 Abs. 2 a BauGB-Maßnahmengesetz beschlossen. Der Beschluß zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau vom 22. 10. 1996 für den Bereich der Parzelle Gemarkung Boich-Leversbach, Flur 16, Nr. 259, wird aufgehoben." Der Gemeindedirektor - Ramm -Anlage-