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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Stetternich Nr. 4 "Auf der Klause", 3. vereinfachte Änderung a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
07.11.16, 09:20
Aktualisiert
25.11.16, 13:31
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Stetternich Nr. 4 "Auf der Klause", 3. vereinfachte Änderung
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB)
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Stetternich Nr. 4 "Auf der Klause", 3. vereinfachte Änderung
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB)
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Wo Jülich, 11.10.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 318/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 17.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss 24.11.2016 Stadtrat 08.12.2016 TOP Ergebnisse Einstimmig Einstimmig Bebauungsplan Stetternich Nr. 4 "Auf der Klause", 3. vereinfachte Änderung a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Anlg.: 3 61 AS 60 Er 63 Sa III Sc SD.Net Lem Beschlussentwurf: a) Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 BauGB wird die 3. vereinfachte Änderung des B-Planes Stetternich Nr. 4 „Auf der Klause“ aufgestellt. Der Änderungsbereich umfasst das gesamte Plangebiet und ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.08.2016 dargestellt. Die Änderung beinhaltet die Streichung des Punktes 3.2.1 „Einfriedungen“ der textlichen Festsetzungen. b) Die 3. vereinfachte Änderung des B-Planes Stetternich Nr. 4. „Auf der Klause“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Begründung: Der B-Plan Stetternich Nr. 4 „Auf der Klause“ wurde vom Rat der Stadt Jülich am 30.03.1995 als Satzung beschlossen. Rechtsverbindlich wurde er mit der ortsüblichen Bekanntmachung vom 13.04.1995. Die textliche Festsetzung bez. der Einfriedungen war sehr eng gefasst, so dass für die Grundstückseigentümer keine Gestaltungsmöglichkeit gegeben war. Um die Vielfalt der Grundstückseingrenzungen zu ermöglichen, wird auf die Einfriedungsfestsetzung verzichtet. Ebenfalls kann auf die max. Höhenangabe der Einfriedungen verzichtet werden, da diese durch die Landesbauordnung geregelt ist. Ein Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 29.08.2016 bis einschl. 23.09.2016 statt. Gleichzeitig wurde die TÖB-Beteiligung durchgeführt. Aus den Beteiligungen gingen keine Anre- gungen ein, so dass der B-Plan Stetternich Nr. 4 „Auf der Klause“ als Satzung beschlossen werden kann. Als Anlagen sind der Bereichsgrenzenplan vom 14.08.2016, die Textfestsetzungen und die Begründung beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 318/2016 Seite 2