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Sitzungsvorlage (Anlage 3)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
252 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
07.11.16, 09:20
Aktualisiert
07.11.16, 09:20
Sitzungsvorlage (Anlage 3) Sitzungsvorlage (Anlage 3) Sitzungsvorlage (Anlage 3)

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Inhalt der Datei

Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 318 / 2016 Begründung zum Bebauungsplan Stetternich Nr. 4 “ Auf der Klause “, 3. vereinfachte Änderung Planungsamt der Stadt Jülich Begründung zum Bebauungsplan Stetternich Nr. 4 " Auf der Klause " 3. vereinfachte Änderung Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 30.03.1995 den Bebauungsplan Stetternich Nr. 4 " Auf der Klause " als Satzung beschlossen. Dieser Satzungsbeschluss wurde am 13.04.1995 bekannt gemacht, so dass mit diesem Datum der Bebauungsplan seine Rechtsverbindlichkeit erlangt hat. Es wurde beantragt, diesen Bebauungsplan bezüglich Einfriedungen zu ändern, um mehr Gestaltungsmöglichkeiten der Einfriedungen der Grundstücke zu erzielen. Der Punkt 3.2.1 Einfriedungen war wie folgt gefasst: 3.2.1 Einfriedungen - Als Einfriedungen sind lebende Hecken sowie Maschendrahtzäune und Drahtgitterzäune, die mit einer lebenden Hecke zu hinterpflanzen sind, zulässig. Hiervon ausgenommen sind Sichtschutzwände terrassenseitig am Gebäude mit einer maximalen Höhe von 2,00 m und einer maximalen Länge von 6,00 m je Grundstücksseite. - Die Höhe der Einfriedungen zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der Baugrenze sowie auf der Straßenbegrenzungslinie ist auf 1,00 m Höhe begrenzt - Im übrigen Bereich sind Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 2,00 m zulässig. Um den Gestaltungsmöglichkeiten breiten Raum einzuräumen, ist die Passage 3.2.1 Einfriedungen aus den Textfestsetzungen gestrichen worden. Die inhaltlich aufgeführten Höhen der Einfriedungen sind durch die Bauordnung NRW geregelt. Es wurden die erforderlichen Beteiligungen durchgeführt, aus denen keine Anregungen hervorgingen.