Daten
Kommune
Jülich
Größe
252 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
07.11.16, 09:20
Aktualisiert
07.11.16, 09:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 318 / 2016
Begründung
zum
Bebauungsplan Stetternich Nr. 4
“ Auf der Klause “,
3. vereinfachte Änderung
Planungsamt der Stadt Jülich
Begründung zum Bebauungsplan Stetternich Nr. 4
" Auf der Klause "
3. vereinfachte Änderung
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 30.03.1995 den
Bebauungsplan Stetternich Nr. 4 " Auf der Klause " als Satzung
beschlossen. Dieser Satzungsbeschluss wurde am 13.04.1995 bekannt
gemacht, so dass mit diesem Datum der Bebauungsplan seine
Rechtsverbindlichkeit erlangt hat.
Es wurde beantragt, diesen Bebauungsplan bezüglich Einfriedungen zu
ändern, um mehr Gestaltungsmöglichkeiten der Einfriedungen der
Grundstücke zu erzielen.
Der Punkt 3.2.1 Einfriedungen war wie folgt gefasst:
3.2.1 Einfriedungen
-
Als Einfriedungen sind lebende Hecken sowie
Maschendrahtzäune und Drahtgitterzäune, die mit einer
lebenden Hecke zu hinterpflanzen sind, zulässig.
Hiervon
ausgenommen
sind
Sichtschutzwände
terrassenseitig am Gebäude mit einer maximalen Höhe
von 2,00 m und einer maximalen Länge von 6,00 m je
Grundstücksseite.
-
Die
Höhe
der
Einfriedungen
zwischen
der
Straßenbegrenzungslinie und der Baugrenze sowie auf
der Straßenbegrenzungslinie ist auf 1,00 m Höhe
begrenzt
-
Im übrigen Bereich sind Einfriedungen nur bis zu einer
Höhe von 2,00 m zulässig.
Um den Gestaltungsmöglichkeiten breiten Raum einzuräumen, ist die
Passage 3.2.1 Einfriedungen aus den Textfestsetzungen gestrichen
worden. Die inhaltlich aufgeführten Höhen der Einfriedungen sind durch
die Bauordnung NRW geregelt.
Es wurden die erforderlichen Beteiligungen durchgeführt, aus denen
keine Anregungen hervorgingen.