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Sitzungsvorlage (Jahresabschluss 2014/2015 der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
138 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
15.11.16, 17:01
Aktualisiert
25.11.16, 13:31
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Jülich, 15.11.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 365/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 24.11.2016 Stadtrat 08.12.2016 TOP Ergebnisse Einstimmig Jahresabschluss 2014/2015 der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH Anlg.: I-Bet SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich beauftragt Herrn Bürgermeister Fuchs, in seiner Eigenschaft als Vertreter der Stadt Jülich in der Gesellschafterversammlung der Entwickungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH, wie folgt zu beschließen 1) 2) 3) Die Jahresabschlüsse 2014/2015 der Gesellschaft werden gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages festgestellt. Der Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 4.074,90 € und der Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 30.509,87 € wird aufs Folgejahr vorgetragen. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung wird für die Jahre 2014 und 2015 Entlastung erteilt. Begründung: In Kürze soll die nächste Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH stattfinden. Für die Tagesordnung vorgesehen ist u.a. die Beschussfassung über den Jahresabschluss 2014/2015. Nach § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages beschließt über die Jahresabschlüsse die Gesellschafterversammlung. Nach § 113 GO NW sind die Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversammlungen an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Somit ist diesen die Gelegenheit zur Beschlussfassung zu geben. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH wurde der Jahresabschluss in seiner Sitzung am 15.11.2016 eingehend durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer vorgestellt, im Anschluss beraten und schließlich empfahl der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss festzustellen, die Summe der Jahresfehlbeträge auf neue Rechnung vorzutragen und Entlastung für das Rumpfgeschäftsjahr 2014 und das erste volle Geschäftsjahr 2015 zu erteilen. Die im Rumpfgeschäftsjahr und ersten vollem Wirtschaftsjahr aufgelaufenen Jahresfehlbeträge können aufgrund der Ausrichtung des Gesellschaftszwecks als typische Anlaufverluste bezeichnet werden. Zum Bilanzstichtag 31.12.2015 ergibt sich durch die aufgelaufenen Fehlbeträge ein negatives Eigenkapital in Höhe von 9.584,77 €. Damit ist die Gesellschaft bilanziell überschuldet. Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen führt allein die bilanzielle Überschuldung noch nicht zur Insolvenz. Es ist die Frage nach einer positiven Fortführungsprognose zu stellen. U.a. aufgrund eines Kontokorrentkreditrahmens bis zu einem Betrag von 500 T€ kann von einer weiterhin gewährleisteten Finanzkraft der Gesellschaft ausgegangen werden. Vermögenslage Das Anlagevermögen der Gesellschaft in Höhe von 916.710,08 € setzt sich im Wesentlichen durch die Geschäftsbauten und dazugehörigen Grundstücksflächen im Bereich der Merscher Höhe zusammen. Das Umlaufvermögen in Höhe von ca. 1.215 T€ wird durch den zur Weiterveräußerung bestimmten Grundbesitz mit 1.124 T€ dominiert. Der Rest setzt sich aus Forderungen aus dem Verkauf einer Teilfläche i.H.v. 76 T€ und Forderungen gegenüber der Gesellschafterin aus einem Pachtverhältnis in Höhe von 15 T€ zusammen. Aufgrund der aufgelaufenen, vorgetragenen Jahresfehlbeträge ist auf der Aktivseite ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 9.584,77 € auszuweisen. Die Rückstellungen umfassen die voraussichtlichen Kosten für Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten die zur Finanzierung des Grunderwerbs notwendigen Darlehensaufnahmen in Höhe von 2.085 T€. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von rd. 14 T€ setzen sich aus den Salden diverser Kreditoren zusammen. Der Posten sonstige Verbindlichkeiten setzt sich aus dem seitens der SEG Jülich GmbH &. Co. KG ausgereichtem Darlehen nebst Zinsen in Höhe von rd. 15 T€ und noch abzuführenden Grundbesitzabgaben für das Jahr 2015 in Höhe von rd. 17 T€ zusammen. Ertragslage Die Umsatzerlöse in Höhe von 76.250 € resultieren aus dem Verkauf einer Grundstücksfläche des Vorratsvermögens, der ein Buchwertabgang in Höhe von 64.842,79 € entgegensteht. Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen die Pachterlöse aus der Verpachtung des Grundbesitzes. Sitzungsvorlage 365/2016 Seite 2 Beim Materialaufwand i.H.v. rd. 11 T€ handelt es sich um Aufwendungen im Zusammenhang mit den Grundstücksankäufen. Der Personalaufwand der Gesellschaft beträgt rd. 7 T€; ordentliche Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen schlagen mit rd. 19 T€ zu Buche. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 98 T€ betreffen im Wesentlichen Grundstücksaufwendungen in Höhe von 48 T€ sowie Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 39 T€. Für die Verbindlichkeiten aus Kreditmarktmitteln wurden Zinsaufwendungen in Höhe von rd. 33 T€ ergebniswirksam. An sonstigen Steuern wurden rd. 17 T€ als Grundsteuern fällig. Insgesamt errechnet sich so ein Jahresfehlbetrag für 2015 in Höhe von 30.509,87 €. Zur Kenntnis sind die Bilanz, die Gewinn und Verlustrechnung, der Lagebericht der Geschäftsführung sowie das Testat des Wirtschaftsprüfers als Anlage beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 365/2016 X nein nein Seite 3