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Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußvorschlag über die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Landwirtschaftskammer Düren und den Wasserversorgungsunternehmen des Kreises Düren.)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußvorschlag über die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Landwirtschaftskammer Düren und den Wasserversorgungsunternehmen des Kreises Düren.) Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußvorschlag über die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Landwirtschaftskammer Düren und den Wasserversorgungsunternehmen des Kreises Düren.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Eigenbetr.Wasserwerk Concordia BE: Herr Schunk Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 168/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Werkausschuß Concordia Rat 11.11.1997 16.12.1997 TOP: Beratung und Beschlußvorschlag über die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Landwirtschaftskammer Düren und den Wasserversorgungsunternehmen des Kreises Düren. I. Sach- und Rechtslage: Im Jahre 1993 wurde zwischen den Wasserversorgungsunternehmen des Kreises Düren und der Landwirtschaftskammer Rheinland eine Vereinbarung bezüglich Kooperation Wasserwirtschaft - Landwirtschaft getroffen. Angeschlossen waren die 10 Wasserversorgungsunternehmen des Kreises Düren sowie ein Großteil der Landwirtschaft, welche landwirtschaftliche Flächen innerhalb der Wasserschutz- bzw. Wassereinzugsgebiete bewirtschaften. Ziel dieser Kooperation zwischen den Wasserversorgungsunternehmen und der Landwirtschaft war es, in den Kooperationsgebieten die Belange der Wasserwirtschaft sowie der Landwirtschaft unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit und dem Aspekt der ordnungsgemäßen Landwirtschaft aufeinander abzustimmen. Im einzelnen ging es dabei, durch eine verbesserte landwirtschaftliche Beratung, folgende Ziele zu erreichen: 1. Den Boden und die Gewässer als Bestandteil der Natur zu erhalten und daran mitzuwirken, daß nachteilige oder schädliche Veränderungen an ihnen verhindert oder ggfls. behoben werden. 2. Negative Auswirkungen der Landwirtschaft auf Gewässer und Boden festzustellen und zu minimieren. 3. Eine Bewirtschaftungsweise zu finden, die sowohl den Interessen der Landwirtschaft als auch dem Gewässerschutz gerecht wird. Vorrangig wurden von der Beratung folgende Problemlösungen angestrebt: 1. Verringerung des Nährstoffeintrages (Düngung) in die Oberflächengewässer und das Grundwasser. 2. Vermeidung des Eintrags von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie sonstiger gefährdender Stoffe in die Oberflächengewässer und das Grundwasser. Die Vertragsparteien hatten sich seinerzeit darauf geeinigt, zur Erreichung der genannten Ziele und Aufgaben einen zusätzlichen Berater einzustellen. Darüber hinaus bildeten die Vertragsparteien, um die Effizienz der Vereinbarung zu gewährleisten, einen regelmäßig tagenden Arbeitskreis. Finanziert wurde die zusätzliche Einstellung des landwirtschaftlichen Beraters von den der Kooperation angehörigen 10 Wasserversorgungsunternehmen des Kreises Düren mit einer jährlichen Pauschale in Höhe von 7.000,-- DM je Wasserversorgungsunternehmen. Dies entspricht einem Anteil von 70 % der gesamten Personal- und Sachkosten des Beraters in Höhe von rd. 100.000,-- DM. Die restlichen 30 % der Personal- und Sachkosten wurden von der Landwirtschaftskammer Rheinland -Kreisstelle Düren- getragen, da der Berater in dessen Anstellung stand. Die Vereinbarung trat zum 01.04.1993 in Kraft und wurde über eine Vertragsdauer von 5 Jahren abgeschlossen, so daß diese am 31.03.1998 endet. Anlaß einer Sitzung des Arbeitskreises der Wasserversorgungsunternehmen des Kreises Düren und der Landwirtschaftskammer Rheinland am 17.04.1997 war es, bereits jetzt eine Vertragsverlängerung ab dem 01.04.1998 herbeizuführen, dies jedoch mit einer 100%igen Übernahme der nachgewiesenen Lohnkosten zuzüglich hiervon max. 10 % als Sachkosten durch die Wasserversorgungsunternehmen. Die Landwirtschaftskammer Düren begründet dies damit, daß der landwirtschaftliche Berater wie bisher, den Werken mit 100 % seiner jährlichen Arbeitszeit zur 2 Verfügung steht. Dies bedeutet für das Wasserwerk jährliche Mehrausgabe von rd. 3.000,-- DM. Concordia gegenüber der bisherigen Regelung eine Aufgrund dieser auf die Wasserversorgungsunternehmen des Kreises Düren zukommenden Mehrausgaben und bezüglich einer Verlängerung des Vertrages mit der Landwirtschaftskammer Düren hat am 20.08.1997 eine Besprechung der Wasserwerke beim Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden in Vettweiß stattgefunden, deren Niederschrift als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist. Hierauf wird verwiesen. Daß die in den regelmäßig entnommenen Bodenproben nachgewiesenen Nitratwerte in erheblichem Umfang gesenkt werden konnten, ist nur auf die kooperative Zusammenarbeit der Wasserwerke mit der Landwirtschaft zurückzuführen. Wurde im Jahre 1993 in Rohwasseruntersuchungen aus den Lohberg-Brunnen noch ein Nitratgehalt von durchschnittlich 15,1 mg/l nachgewiesen, so konnte bei den letzten Analysen der im Juni 1997 gezogenen Rohwasserproben ein durchschnittlicher Nitratgehalt von nur 10,1 mg/l festgestellt werden. Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, einer Vertragsverlängerung, vorerst über 3 Jahre, ab dem 01.04.1998 zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die jährliche Kostenbeteiligung des Wasserwerks Concordia für den landwirtschaftlichen Berater beträgt ab dem 01.04.1998 rd. 10.000,-- DM. Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan 1998 bei Pos. 3.001.4291.5 zur Verfügung. III. Beschlußvorschlag Werkausschusses Concordia: „Der Rat der Gemeinde Kreuzau stimmt der Verlängerung der Vereinbarung zwischen dem Wasserwerk Concordia der Gemeinde Kreuzau und der Landwirtschaftskammer Rheinland vom 01.04.1993 um weitere 3 Jahre ab dem 01.04.1998 zu.“ III. Beschlußvorschlag: „Der Rat der Gemeinde Kreuzau stimmt der Verlängerung der Vereinbarung zwischen dem Wasserwerk Concordia der Gemeinde Kreuzau und der Landwirtschaftskammer Rheinland vom 01.04.1993 um weitere 3 Jahre ab dem 01.04.1998 zu, allerdings unter der Voraussetzung, daß der Schlüssel über die Kostenverteilung entsprechend dem Nutzen der einzelnen Wasserversorger geändert wird.“ Der Gemeindedirektor u. Werkleiter - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: