Daten
Kommune
Jülich
Größe
12 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
15.11.16, 10:52
Aktualisiert
15.11.16, 10:52
Stichworte
Inhalt der Datei
25. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung
über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
03.02.2015 (GV. NRW Seite 208) und der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes vom 21.10.1969 (GV NRW Seite 712), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes
vom 12.05.2015 (GV. NRW Seite 448) in Verbindung mit § 21 der Satzung über die
Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich vom 07.12.2012 hat der Rat der Stadt Jülich in
seiner Sitzung am
folgende 25. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur
Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich vom 27.01.1993 beschlossen:
Artikel I
§ 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Müllabfuhrgebühr beträgt
für jeden 60-l-Restabfallbehälter
für jeden 80-l-Restabfallbehälter
für jeden 120-l-Restabfallbehälter
für jeden 240-l-Restabfallbehälter
für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei wöchentlicher Leerung
für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei 14-täglicher Leerung
für jeden 120-l-Bioabfallbehälter
für jeden 240-l-Bioabfallbehälter
104,16 € jährlich
131,04 € jährlich
184,44 € jährlich
347,64 € jährlich
3.000,48 € jährlich
1.499,64 € jährlich
69,96 € jährlich
122,40 € jährlich.
(2) Die Gebühr für den Beistellsack beträgt 4,50 €.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.