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Sitzungsvorlage (außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2016 zur Bildung einer Rückstellung für die Nachzahlung aus der Abrechnung der Jugendamtsumlage 2015)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
183 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
14.11.16, 16:27
Aktualisiert
25.11.16, 13:31
Sitzungsvorlage (außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2016 zur Bildung einer Rückstellung für die Nachzahlung aus der Abrechnung der Jugendamtsumlage 2015) Sitzungsvorlage (außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2016 zur Bildung einer Rückstellung für die Nachzahlung aus der Abrechnung der Jugendamtsumlage 2015)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 07.11.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 362/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 24.11.2016 Stadtrat 08.12.2016 TOP Ergebnisse Einstimmig außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2016 zur Bildung einer Rückstellung für die Nachzahlung aus der Abrechnung der Jugendamtsumlage 2015 Anlg.: 20/22 SD.Net Beschlussentwurf: Im Haushalt 2016 werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 447.300 € zur Bildung einer Rückstellung für die erwartete Nachzahlung aus der Abrechnung der Jugendamtsumlage 2015 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer. Begründung: Mit Drucksache 322/2016 hat der Landrat des Kreises Düren den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 im Kresitag eingebracht. Der Abschluss weist einen Überschuss in Höhe von kanpp 6,1 Millionen € aus, der der Rücklage zugeführt werden und in 2017/2018 kreisumlagemindernd eingesetzt werden soll. Der Bereich der Jugendamtsumlage weist allerdings einen Fehlbetrag in Höhe von rund 2,116 Millionen € aus. Da die Stadt Düren nicht mit Aufwendungen aus diesem Bereich belastet werden darf (sie unterhält ein eigenes Jugendamt), ist die Jugendamtsumlage gesondert abzurechnen. Differenzen zwischen Plan und Ergebnis sind demnach im übernähsten Jahr auszugleichen. Von der o.g. Unterdeckung entfällt auf die Stadt Jülich nach den Umlagegrundlagen 2015 ein Anteil in Höhe von 447.227,58 € (siehe beigefügten Auszug aus dem Entwurf des Jahresabschlusses des Kreises). Die endgültigen Bescheide über die Heranziehung zu der Nachzahlung können erst nach Prüfung des Abschlusses, Feststellung durch den Kreistag und Anteige bei der Bezirksregierung verschickt werden. Damit wird die Nachzahlung erst in 2017 kassenwirksam. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 ist daher gemäß § 36 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung eine entsprechende Rückstellung zu bilden, die dann in 2017 bei Fälligkeit der Nachforde- rung ertragswirksam aufgelöst werden wird. So wird das Haushaltsjahr 2017 durch die Nachforderung nicht belastet. Die Belastung trifft statt dessen durch die beabsichtigte Rückstellung das Haushaltsjahr 2016, wo sie durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (Stand 07.11.2016 = rund 2,1 Millionen €) eher zu verkraften ist. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: X Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 362/2016 Seite 2