Daten
Kommune
Jülich
Größe
184 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
01.12.16, 10:35
Aktualisiert
01.12.16, 10:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.: 32/Gr.
Jülich, 28.11.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 310/2016 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
08.12.2016
TOP
Ergebnisse
1. Verordnung zur Änderung der „Gebühren- und Entgeltordnung für Parkautomaten im
Gebiet der Stadt Jülich - Parkgebühren- und Entgeltordnung - vom 21.10.2013"
Anlg.: 1
32
32
20/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt die folgende 1.Verordnung zur Änderung der „Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Jülich – Parkgebührenordnung – vom
21.10.2013
„Folgt 1.Änderungverordnung im Wortlaut“
Begründung:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleichs 2023 wurden im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes Gebührenerhöhungen für das Parken im Bereich der Stadt Jülich in 2017 und 2020 beschlossen
und entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen in den Haushalt eingestellt.
Gemäß den Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.11.2016 sollen beide Erhöhungen zusammengefasst werden, um nicht innerhalb weniger Jahre doppelte Anpassungskosten für die Umprogrammierung sämtlicher Parkscheinautomaten sowie die entsprechenden Änderungen der Preisschilder zu generieren.
Auf Grund der technischen Ausstattung der Parkscheinautomaten wurden die erhöhten Beträge jeweils auf volle 10-Cent aufgerundet.
1) Die Parkgebühren in der Innenstadt werden um 14 % erhöht (Berechnungsgrundlage gemäß
Haushalt: Erhöhung der Einnahmen von 450.000 EUR in 2016 auf 480.000 EUR ab 2017
und auf 510.000 EUR ab 2020).
Dies entspricht unter Berücksichtigung einer kalkulatorisch angenommen Erhöung in den
Jahren 2017 und 2020 insgesamt:
a) für den kernstadtnahen Parkraum einer Erhöhung um 0,20 EUR (d.h. von 0,60 EUR auf
0,80 EUR) je Taktung und
b) für das obere Parkdeck des Parkhauses Zitadelle einer Erhöhung um 0,20 EUR (d.h. von
0,60 EUR auf 0,80 EUR) je Taktung und
c) für die übrigen bewirtschafteten Stellplätze einer Erhöhung um 0,20 EUR (d.h. von 0,30
EUR auf 0,50 EUR) je Taktung.
2) Die Parkgebühren für die Tiefgarage des Parkhauses Zitadelle werden um 26 % erhöht (Berechnungsgrundlage gemäß Haushalt: Erhöhung der Einnahmen von 230.000 EUR in 2016
auf jährlich 250.000 ab 2017 und 290.000 EUR ab 2020).
Dies entspricht unter Berücksichtigung einer kalkulatorisch angenommen Erhöung in den
Jahren 2017 und 2020 insgesamt einer Erhöhung von 0,15 EUR je Taktung für die beiden
Tiefgeschosse (d.h. von 0,35 EUR auf 0,50 EUR).
3) Die Gebühren für Dauerparkcoins in der Tiefgarage werden gemäß Beschluss um 10 EUR
auf 50 EUR je Monat erhöht.
4) Die Gebühren für die Ausstellung von Ersatzparkcoins werden um 10 EUR von 10 EUR auf
20 EUR erhöht.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 310/2016 1. Ergänzung
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