Daten
Kommune
Jülich
Größe
20 kB
Datum
19.01.2017
Erstellt
15.11.16, 10:52
Aktualisiert
15.11.16, 10:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 5
Erläuterungen zur Berechnung
Im Rahmen der Durchführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) in der Stadt Jülich
werden die Übergangsheime als betriebliche Wirtschaftseinheit mit einem Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
abgerechnet.
Der BAB des kommenden Jahres weist die voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten für den Betrieb der
Einrichtungen aus. Die Objekte bilden als Gesamtheit die Einrichtung „Übergangsheime“ für
ausländische Flüchtlinge und Spätaussiedler
Die Kalkulation, bzw. der Kalkulationszeitraum, bezieht sich auf die Abrechnungsjahre 2014, 2015 sowie
der Prognose für 2017. Die Ansätze der voraussichtlichen Erlöse und Aufwendungen für das Jahr 2017
beziehen die Über- Unterdeckungen aus dem Ergebnis der Jahre 2014 und 2015 ein.
Die Rechtsform der Übergangsheime ist öffentlich-rechtlich. Das KAG NW sieht vor, dass die
Benutzungsgebühren so kalkuliert werden sollen, dass die Kosten der Einrichtungen gedeckt werden (gem. §
6). Hierbei ist auch ein Kostenüberschreitungsverbot zu beachten. Ergeben sich trotzdem Kostenüberdeckungen bzw. -unterdeckungen, sind diese im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen.
Die Aufwendungen im betriebswirtschaftlichen Sinne umfassen:
- Die Aufwendungen des gemeindlichen Haushaltes
(Personal- und Sachkosten der beteiligten Fachämter sowie Erstattung für Leistungen anderer
gemeindlicher Einrichtungen und Verwaltungszweige)
- kalkulatorische Kosten (Abschreibungen, Anlagekapitalverzinsungen)
- alle weiteren Kosten zum Betrieb der Unterkünfte*
Die Erlöse umfassen:
- die Berücksichtigung der Landeserstattung gem. § 4 FlüAG **
- die Gebühreneinnahmen und die Energiekostenpauschalen
(*Hausmeister, Fahrtkosten, Telefon, Notrufeinrichtungen, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger,
Straßenreinigung, Ungezieferbekämpfung, Schlüsselanfertigung, Glühbirnen, Arbeiten durch den Bauhof,
Handwerkereinsätze, Reparaturen und Ersatz und Ergänzung von Einrichtungen, Anmietung, Energiekosten u.a.)
(**Von den Ausgaben ist der Unterkunftsanteil der voraussichtlichen Landeserstattung, welche die Kommunen gem. §
4 FlüAG für Asylbewerber erhalten, als Einnahme zu berücksichtigen.)
Personalkostenansatz:
Es werden die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt entsprechend dem Stellenanteil zugrunde gelegt. Hier
sind neben den Bezügen bereits Beihilfe und Versorgungsbeiträge enthalten. Die Sachkosten umfassen neben
den bisher berücksichtigten Sachkosten auch die Energiekosten, Raumkosten, Kosten der PC-Ausstattung
usw. Darüber hinaus werden Gemeinkosten berücksichtigt, die neben der bisherigen
Verwaltungskostenerstattung auch z.B. die Kosten des Personalamtes und anderer Querschnittsämter
enthalten.
Da die Amtsleitung auch Sachbearbeitungsaufgaben wahrnimmt, wird sie ebenfalls mit einem Stellenanteil
von 9% berücksichtigt.
Da Statusabfragen, Hilfestellung bei Wohnungssuche und Umzug auch von der Sachbearbeitung
wahrgenommen werden, aber nicht direkt der Übergangseinrichtung zuzuordnen sind, werden 10% der
Kosten als neutrale Kosten rausgerechnet.