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Sitzungsvorlage (Anlage 5 - Erläuterungen zu den Berechnungen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
20 kB
Datum
19.01.2017
Erstellt
15.11.16, 10:52
Aktualisiert
15.11.16, 10:52
Sitzungsvorlage (Anlage 5 - Erläuterungen zu den Berechnungen)

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Inhalt der Datei

Anlage 5 Erläuterungen zur Berechnung Im Rahmen der Durchführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) in der Stadt Jülich werden die Übergangsheime als betriebliche Wirtschaftseinheit mit einem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) abgerechnet. Der BAB des kommenden Jahres weist die voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten für den Betrieb der Einrichtungen aus. Die Objekte bilden als Gesamtheit die Einrichtung „Übergangsheime“ für ausländische Flüchtlinge und Spätaussiedler Die Kalkulation, bzw. der Kalkulationszeitraum, bezieht sich auf die Abrechnungsjahre 2014, 2015 sowie der Prognose für 2017. Die Ansätze der voraussichtlichen Erlöse und Aufwendungen für das Jahr 2017 beziehen die Über- Unterdeckungen aus dem Ergebnis der Jahre 2014 und 2015 ein. Die Rechtsform der Übergangsheime ist öffentlich-rechtlich. Das KAG NW sieht vor, dass die Benutzungsgebühren so kalkuliert werden sollen, dass die Kosten der Einrichtungen gedeckt werden (gem. § 6). Hierbei ist auch ein Kostenüberschreitungsverbot zu beachten. Ergeben sich trotzdem Kostenüberdeckungen bzw. -unterdeckungen, sind diese im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen. Die Aufwendungen im betriebswirtschaftlichen Sinne umfassen: - Die Aufwendungen des gemeindlichen Haushaltes (Personal- und Sachkosten der beteiligten Fachämter sowie Erstattung für Leistungen anderer gemeindlicher Einrichtungen und Verwaltungszweige) - kalkulatorische Kosten (Abschreibungen, Anlagekapitalverzinsungen) - alle weiteren Kosten zum Betrieb der Unterkünfte* Die Erlöse umfassen: - die Berücksichtigung der Landeserstattung gem. § 4 FlüAG ** - die Gebühreneinnahmen und die Energiekostenpauschalen (*Hausmeister, Fahrtkosten, Telefon, Notrufeinrichtungen, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, Ungezieferbekämpfung, Schlüsselanfertigung, Glühbirnen, Arbeiten durch den Bauhof, Handwerkereinsätze, Reparaturen und Ersatz und Ergänzung von Einrichtungen, Anmietung, Energiekosten u.a.) (**Von den Ausgaben ist der Unterkunftsanteil der voraussichtlichen Landeserstattung, welche die Kommunen gem. § 4 FlüAG für Asylbewerber erhalten, als Einnahme zu berücksichtigen.) Personalkostenansatz: Es werden die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt entsprechend dem Stellenanteil zugrunde gelegt. Hier sind neben den Bezügen bereits Beihilfe und Versorgungsbeiträge enthalten. Die Sachkosten umfassen neben den bisher berücksichtigten Sachkosten auch die Energiekosten, Raumkosten, Kosten der PC-Ausstattung usw. Darüber hinaus werden Gemeinkosten berücksichtigt, die neben der bisherigen Verwaltungskostenerstattung auch z.B. die Kosten des Personalamtes und anderer Querschnittsämter enthalten. Da die Amtsleitung auch Sachbearbeitungsaufgaben wahrnimmt, wird sie ebenfalls mit einem Stellenanteil von 9% berücksichtigt. Da Statusabfragen, Hilfestellung bei Wohnungssuche und Umzug auch von der Sachbearbeitung wahrgenommen werden, aber nicht direkt der Übergangseinrichtung zuzuordnen sind, werden 10% der Kosten als neutrale Kosten rausgerechnet.