Daten
Kommune
Jülich
Größe
130 kB
Datum
26.01.2017
Erstellt
16.01.17, 17:01
Aktualisiert
16.01.17, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.:
Jülich, 11.01.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 30/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
26.01.2017
TOP
Ergebnisse
Nutzung des Lehrschwimmbeckens in Koslar durch den Korean Martial Arts Taekyon Koslar
e.V.
Anlg.: 1
IV
65
40
SD.Net
Beschlussentwurf:
Dem Antrag des Taekyon Vereins Koslar e.V., das Lehrschwimmbecken in Koslar zu einem monatlichen Mietpreis von 500,-- € als Trainingshalle und Vereinsheim nutzen zu können, wird nicht zugestimmt.
Begründung:
In seiner Sitzung am 17.03.2016 hat der Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Taekyon Verein Koslar das Vorhaben
weiter zu verfolgen, dass der Verein das Lehrschwimmbecken in Koslar als Trainingshalle und Vereinsheim nutzen kann. Auf die Vorlage 118/2016 wird verwiesen.
Nach Klärung der baulichen Fragen hat der Ausschuss am 29.08.2016 dem Verein einen Zuschuss
in Höhe von 2.310,-- € zu den Kosten für die Anhebung des Lehrschwimmbeckens durch ein Ständerwerk gewährt (Vorlage 264/2016).
In der Vorlage 118/2016 hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass mit dem Verein besprochen
wurde, dass mit dem Beschluss der Schließung des Lehrschwimmbeckens in 2014 auch Einsparungen bei Energie- und Wasserkosten sowie weiterer Kosten verbunden sind und daher der Verein
diese Kosten selber tragen müsse.
In den weiteren Gesprächen wurde dem Verein erklärt, dass diese Kosten sich wie folgt zusammensetzen:
Art
Wärme
Strom
Wasser
Wartungen/Prüfungen
Summe:
Abschlag/Monat gerundet
Verbrauch/Jahr
160.000 kWh
7.000 kWh
40m³
Kosten/Jahr
8.900,-- €
1.750,-- €
400,-- €
2.500,-- €
13.550,-- €
1.130,-- €/Monat
20% der Heizkosten = 1.800,-- € muss die Stadt auch bei Nichtbetrieb des Lehrschwimmbeckens
u.a. aus Frostschutzgründen aufwenden, so dass dem Verein gegenüber die Heizkosten mit 8.900,-€ - 1.800,-- € = 7.100,-- € berechnet wurden. Die vom Verein zu tragenden Kosten belaufen sich
demnach auf rd. 970,-- € / Monat.
In mehreren Gesprächen wurde der Sachverhalt mit dem Verein diskutiert.
Als Ergebnis hat der Verein mit dem als Anlage beigefügtem Schreiben vom 10.01.2017 beantragt,
das Lehrschwimmbecken für eine monatliche Miete in Höhe von 500,-- € nutzen zu können.
Da die Stadt bei einer solchen Regelung wieder Kosten von 470,-- € für das Lehrschwimmbecken
zu tragen hätte, sollte angesichts der Diskussionen über die Kosten bei der Schließung der Lehrschwimmbecken und angesichts der Überlegungen, Bürgerhallen an Vereine zu übertragen, dem
Antrag nicht zugestimmt werden. Dies auch aus Gleichbehandlungsgründen gegenüber anderen
Vereinen. Auch die finanzielle Situation spricht dagegen, für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten durch einen Verein Kosten zu übernehmen. Darüber hinaus fordert die Gemeindeprüfungsanstalt
Einsparungen bei den freiwilligen Leistungen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 30/2017
x
nein
nein
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