Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Nutzung des Lehrschwimmbeckens in Koslar durch den Korean Martial Arts Taekyon Koslar e.V.)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
130 kB
Datum
26.01.2017
Erstellt
16.01.17, 17:01
Aktualisiert
16.01.17, 17:01
Sitzungsvorlage (Nutzung des Lehrschwimmbeckens in Koslar durch den Korean Martial Arts Taekyon Koslar e.V.) Sitzungsvorlage (Nutzung des Lehrschwimmbeckens in Koslar durch den Korean Martial Arts Taekyon Koslar e.V.)

öffnen download melden Dateigröße: 130 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 11.01.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 30/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 26.01.2017 TOP Ergebnisse Nutzung des Lehrschwimmbeckens in Koslar durch den Korean Martial Arts Taekyon Koslar e.V. Anlg.: 1 IV 65 40 SD.Net Beschlussentwurf: Dem Antrag des Taekyon Vereins Koslar e.V., das Lehrschwimmbecken in Koslar zu einem monatlichen Mietpreis von 500,-- € als Trainingshalle und Vereinsheim nutzen zu können, wird nicht zugestimmt. Begründung: In seiner Sitzung am 17.03.2016 hat der Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Taekyon Verein Koslar das Vorhaben weiter zu verfolgen, dass der Verein das Lehrschwimmbecken in Koslar als Trainingshalle und Vereinsheim nutzen kann. Auf die Vorlage 118/2016 wird verwiesen. Nach Klärung der baulichen Fragen hat der Ausschuss am 29.08.2016 dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 2.310,-- € zu den Kosten für die Anhebung des Lehrschwimmbeckens durch ein Ständerwerk gewährt (Vorlage 264/2016). In der Vorlage 118/2016 hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass mit dem Verein besprochen wurde, dass mit dem Beschluss der Schließung des Lehrschwimmbeckens in 2014 auch Einsparungen bei Energie- und Wasserkosten sowie weiterer Kosten verbunden sind und daher der Verein diese Kosten selber tragen müsse. In den weiteren Gesprächen wurde dem Verein erklärt, dass diese Kosten sich wie folgt zusammensetzen: Art Wärme Strom Wasser Wartungen/Prüfungen Summe: Abschlag/Monat gerundet Verbrauch/Jahr 160.000 kWh 7.000 kWh 40m³ Kosten/Jahr 8.900,-- € 1.750,-- € 400,-- € 2.500,-- € 13.550,-- € 1.130,-- €/Monat 20% der Heizkosten = 1.800,-- € muss die Stadt auch bei Nichtbetrieb des Lehrschwimmbeckens u.a. aus Frostschutzgründen aufwenden, so dass dem Verein gegenüber die Heizkosten mit 8.900,-€ - 1.800,-- € = 7.100,-- € berechnet wurden. Die vom Verein zu tragenden Kosten belaufen sich demnach auf rd. 970,-- € / Monat. In mehreren Gesprächen wurde der Sachverhalt mit dem Verein diskutiert. Als Ergebnis hat der Verein mit dem als Anlage beigefügtem Schreiben vom 10.01.2017 beantragt, das Lehrschwimmbecken für eine monatliche Miete in Höhe von 500,-- € nutzen zu können. Da die Stadt bei einer solchen Regelung wieder Kosten von 470,-- € für das Lehrschwimmbecken zu tragen hätte, sollte angesichts der Diskussionen über die Kosten bei der Schließung der Lehrschwimmbecken und angesichts der Überlegungen, Bürgerhallen an Vereine zu übertragen, dem Antrag nicht zugestimmt werden. Dies auch aus Gleichbehandlungsgründen gegenüber anderen Vereinen. Auch die finanzielle Situation spricht dagegen, für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten durch einen Verein Kosten zu übernehmen. Darüber hinaus fordert die Gemeindeprüfungsanstalt Einsparungen bei den freiwilligen Leistungen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 30/2017 x nein nein Seite 2