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Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
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09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-103/2004
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Hauptausschuss
Bemerkungen:
30.11.2004
Betreff:
Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der
Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2005
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der Gebührenbedarfsberechnung als
Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg im Jahr 2005
zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Kosten aller Abfallfraktionen werden in die Gebühr des Restmüllgefäßes eingerechnet.
Nachfolgend die Gegenüberstellung der Gebühren im laufenden Jahr mit den Gebühren aus der
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2005:
Behälter
80 l
120 l
240 l
770 l
1.100 l
3 Stück
70 l Sack
2005
2004
je Leerung
in €
7,55
6,67
11,32 10,00
22,64 20,00
72,63 64,18
103,76 91,69
19,80 17,49
Die Restmüllgebühr im Jahr 2005 erhöht sich im Vergleich zum laufenden Jahr um ca. 13,19 %.
Dies erklärt sich zum überwiegenden Teil aus den gestiegenen Tonnagen in den Kalkulationen bei
Grünabfall (um 310 to.) und bei Bioabfall (um 712 to.) im Vergleich zum Vorjahr. Diese 1.022
Tonnen ergeben eine zu zahlende Mehrentschädigung an das Abfuhrunternehmen in Höhe von
47.544,02 €. Die Deponiekosten betragen für Grün- und Bioabfall unverändert 80 €, sodass
aufgrund dieser gestiegenen Grünabfall- und Biomüllmenge ein Mehrbetrag von 81.760 € zu
zahlen ist.
Die für die Gebührenkalkulation zugrunde gelegte Restmüllmenge beinhaltet eine Menge von 195
to., eingestellt aufgrund eines Schreibens der Geschäftsführung der RWE Umwelt Rheinland
GmbH, wonach – folgend aus der DSD-Ausschreibung „Sammlung, Sortierung von
Leichtstoffverpackungen“ – bei den Planungen für das Jahr 2005 eine Erhöhung der
Restmüllmenge empfohlen wird. Es wird aufgrund der ausgeschriebenen Entlohnung beim
Sammeln forciert, Übermengen mit allen Konsequenzen zu vermeiden. Das bedeutet, dass es zu
einem massiven Abzug von fehlbefüllten Gefäßen oder dem Liegenlassen von Gelben Säcken
kommen wird. In die Kalkulation 2005 wurden 20 % der Inputmenge aus dem „Gelben System“ (=
195 to.) als Restmüll eingestellt (s. hierzu Sitzungsvorlage WP6-385/2004; Sitzung des Rates der
Stadt Bedburg: 06.07.2004).
Der Berechnung der Gebühr 2005 liegt damit eine Gesamt-Menge von 4.098 to zugrunde, also
188 to. mehr als im Vorjahr.
Bei der Deponiegebühr für Restabfall ist von einer Steigerung von 123,13 € auf 134,00 € (= 8,83
%) auszugehen. Somit geht alleine die erhöhte Restabfallmenge von 188 to. mit 25.192,00 €
Deponiegebühr in die Kalkulation ein. Insgesamt ergibt sich für den Restabfall eine zu zahlende
Deponiegebühr i. H. v. 549.132,00 €.
Schließlich ist eine erhebliche Steigerung der Sperrgutmenge zu verzeichnen. So wurde die
Gebühr für das Jahr 2004 noch auf einer Mengenbasis von 540 to. berechnet. In die Kalkulation
2005 musste eine Sperrgutmenge von 1.035 to. eingestellt werden.
Diese Mengenerhöhung schlägt sich mit 66.330,00 € Deponiekosten und 23.606,55 €
Unternehmerentschädigung in die vorgelegte Kalkulation nieder.
Es ist allerdings zu beachten, dass die Sperrgutmenge immer noch unter den bis einschließlich im
Jahr 2002 üblichen durchschnittlichen Mengen von ca. 1.300 to. liegt.
Zu beachten ist bei den Abfallmengen, dass am 03. April 2004 unter großer Beteiligung der
Bedburger Bevölkerung eine Müllsammelaktion „Sauberes Bedburg“ im Gebiet der Stadt Bedburg
stattgefunden hat.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Ca. 4 Tonnen Restmüll und etwa 1.000 Liter Sondermüll und Sperrgut sind bei der Sammelaktion
zusammengekommen.
Die Entwicklung der Deponiekosten und der Unternehmerentschädigungen
Gebührenbedarfsberechnungen stellt sich wie folgt dar:
nach
den
1.400.000 €
1.200.000 €
1.000.000 €
2002
2003
2004
2005
891.288 €
962.168 €
1.211.835 €
897.560 €
437.280 €
20.480 €
56.000 €
51.200 €
86.800 €
172.800 €
138.690 €
152.594 €
147.528 €
66.490 €
200.000 €
549.065 €
400.000 €
551.686 €
491.760 €
481.438 €
600.000 €
196.000 €
363.040 €
800.000 €
0€
Unternehmerentsch.
Restmüll
Unternehmerentsch.
Sperrmüll
2002
Unternehmerentsch.
Grünabfall
2003
2004
* = flächendeckende Einführung der Biotonne zum 01.04.2003
Unternehmerentsch.
Bioabfall*
2005
531.995 €
346.266 €
438.696 €
431.897 €
295.766 €
250.792 €
138.669 €
19.671 €
63.576 €
44.499 €
30.009 €
121.202 €
49.359 €
25.753 €
57.228 €
64.591 €
123.294 €
117.652 €
120.360 €
550.000 €
500.000 €
450.000 €
400.000 €
350.000 €
300.000 €
250.000 €
200.000 €
150.000 €
100.000 €
50.000 €
0€
226.433 €
Deponiekosten Deponiekosten Deponiekosten Deponiekosten Deponiekosten
Restmüll
Sperrmüll
Grünabfall
Bioabfall*
gesamt
Unternehmerentsch.
gesamt
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Im Vergleich dazu nachfolgend die tatsächliche Mengenentwicklung:
5.500,00
4.500,00
Tonnen
3.500,00
Restabfall
2.500,00
Grün-/Bioabfall
Sperrgut
1.500,00
ne
t
03
20
0
4
ho
ch
ge
re
ch
20
02
20
01
20
20
-500,00
00
500,00
Seit dem 01.04.2003 wird pro angemeldetem Restmüllgefäß eine 240 l-Biotonne ohne Erhebung
einer separaten Gebühr abgefahren.
Soweit die zur Verfügung gestellte Biotonne von ihrem Volumen her nicht ausreicht, können zur
Grünabfuhr neben gebündelten Grünabfällen auch Laubabfälle und nicht bündelbare
Grünschnittabfälle in von der Stadt zur Verfügung gestellten kompostierbaren Säcken zur
Grünabfuhr bereit gestellt werden.
Die Grünabfuhrtermine wurden von sieben im Jahr 2003 auf zehn im Jahr 2004 erhöht, auch im
Jahr 2005 finden 10 Abfuhrtermine statt.
Ein Vergleich der Grün- und Bioabfallmengen mit der Stadt Bergheim hat ergeben, dass auch dort
die Mengen erheblich gestiegen sind:
Stadt Bergheim
2002
2003
2004
(hochgerechnet)
Bioabfall Grünabfall
gesamt
5.200 to.
1.477 to.
6.677 to.
5.285 to.
1.315 to.
6.600 to.
7.200 to.
1.111 to.
8.311 to.
Die Steigerung von 2003 auf 2004 beträgt in der Stadt Bergheim – Bioabfall und Grünabfall
zusammen betrachtet – 25,92 %.
In der Stadt Bedburg beträgt die Steigerung bei diesen Abfallfraktionen 45,08 % in diesem
Zeitraum, wobei hierbei zu beachten ist, dass die flächendeckende Einführung der Biotonne erst
zum 01.04.2003 erfolgt ist.
Das Jahresliteraufkommen ist von 18.068.620 l auf 18.631.740 l gestiegen, dies entspricht einer
prozentualen Steigerung von 3,12 %. Dies erklärt sich durch die gestiegene durchschnittliche
Entleerungshäufigkeit bei den 240 l, 770 l und 1.100 l-Behältern. Bei den kleinen Abfallbehältern
(80 l und 120 l) hat sich die durchschnittliche Entleerungshäufigkeit auf 14 bzw. 16 Entleerungen
eingependelt.
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Sitzungsvorlage
Die zu zahlende Gebühr bei 12 Pflichtleerungen und die zu zahlende Vorausleistung für das Jahr
2005 auf der Basis der durchschnittlichen Entleerungshäufigkeit je Gefäßart betragen wie folgt:
Behältergröße
80 l
120 l
240 l
770 l
1.100 l
Gebühr bei 12
Pflichtleerungen
90,60 €
135,84 €
271,68 €
871,56 €
1.245,12 €
Entleerungshäufigkeit je Behälterart
14 (in 2004: 14)
16 (in 2004: 16)
19 (in 2004: 18)
25 (in 2004: 21)
31 (in 2004: 29)
Vorausleistungen Vorausleistungen
im Jahr 2004
105,70 €
93,38 €
181,12 €
160,00 €
430,16 €
360,00 €
1.815,75 €
1.347,78 €
3.216,56 €
2.659,01 €
Der Anschlussgrad der Biotonne beträgt in der Stadt Bedburg derzeit 67 %.
Der Eigenkompostiererabschlag ist nach der Gebührenberechnung für das Jahr 2005 in folgender
Höhe zu gewähren (beinhaltet die Bereitstellungsgebühr für die nicht in Anspruch genommene
Tonne):
Behälter
80 l
120 l
240 l
770 l
1.100 l
Abschlag
2005
14,50
20,50
38,50
119,50
169,50
Abschlag
2004
13,50
18,50
34,50
106,50
151,50
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die kompostierbaren Papiersäcke für Grünabfälle zu einem
Preis von 3,00 € je 10 Sack – entspricht etwa dem Selbstkostenpreis – auszugeben. Wie
vielerorts zu sehen ist, werden diese Säcke oft zweckentfremdet. So wird etwa Altpapier damit zur
Abfuhr bereit gestellt oder die Biotonne damit ausgekleidet. Bei Einstellung der Kosten für diese
Säcke in Höhe von 23.000 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2005 würde sich die Gebühr
einer 80 l-Restmülltonne um weitere 9 Cent je Leerung erhöhen.
In der Gebührenbedarfsberechnung 2005 wird der „Wilde Müll“ mit 393 Tonnen angesetzt. Zu
berücksichtigen ist, dass die Abfallart „Wilder Müll“ auch die zweimal wöchentliche Entleerung von
ca. 330 Straßenpapierkörben im Stadtgebiet enthält, so dass schätzungsweise die Hälfte (5 kg je
Papierkorb x 104 Entleerungen je Jahr = 171,6 t) des sog. „Wilden Mülls“ tatsächlich aus einer
„geordneten“ Abfallentsorgung stammt:
Hier die Mengenentwicklung des „Wilden Mülls“:
1998
1999
2000
453,79 to. 327,93 to. 295,76 to.
2001
2002
2003
243,72 to.
288,51 to.
330,31 to.
2004
hochgerechnet
393,00 to.
Die Menge 2004 beinhaltet auch die Menge der „großen Aufräumaktion“ des städtischen Bauhofes
im Rübenbusch im Frühjahr.
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Sitzungsvorlage
Erlöse aus der Vermarktung des Altpapiers wurden in der zu erwartenden Höhe von 99.000 € in
die Kalkulation eingestellt. Dem gegebüber steht eine zu zahlende Unternehmerentschädigung
von 76.300 €.
Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung betragen für das Jahr 2005 1.757.413,00 €. Die
Gesamtkosten der Abfallbeseitigung nach der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2004
betragen 1.506.055,00 €. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 16,68 %.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen.
Im Haushaltsjahr 2003 wurde ein Gebührenüberschuss in Höhe von 19.785 € „erwirtschaftet“.
Dieser Betrag wurde als Überschuss in die Berechnung für das Jahr 2005 eingestellt.
Vor dem Hintergrund der Mengenentwicklungen in den letzten drei Jahren empfiehlt es sich, für
die kommenden Jahre dahingehende Überlegungen anzustellen, ob die Erhebung der Gebühren
allein aufgrund der Nutzungshäufigkeit der Restmüllgefäße in Zukunft noch sinnvoll ist.
Mit Blick auf die Ende 2005 vorzubereitende Ausschreibung des am 30.06.2007 auslaufenden
Vertrages über das Sammeln und Transportieren von Hausmüll im Stadtgebiet Bedburg ist es
ratsam, im Laufe des kommenden Jahres bereits Überlegungen hinsichtlich der zukünftigen
Gebührenstruktur und den diesbezüglichen Erfordernissen für das Preisverzeichnis zur
Leistungsbeschreibung anzustellen.
50181 Bedburg, den
-----------------------------------
-----------------------------------
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister