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Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
34 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2005)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-103/2004 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Hauptausschuss Bemerkungen: 30.11.2004 Betreff: Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2005 Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg im Jahr 2005 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Kosten aller Abfallfraktionen werden in die Gebühr des Restmüllgefäßes eingerechnet. Nachfolgend die Gegenüberstellung der Gebühren im laufenden Jahr mit den Gebühren aus der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2005: Behälter 80 l 120 l 240 l 770 l 1.100 l 3 Stück 70 l Sack 2005 2004 je Leerung in € 7,55 6,67 11,32 10,00 22,64 20,00 72,63 64,18 103,76 91,69 19,80 17,49 Die Restmüllgebühr im Jahr 2005 erhöht sich im Vergleich zum laufenden Jahr um ca. 13,19 %. Dies erklärt sich zum überwiegenden Teil aus den gestiegenen Tonnagen in den Kalkulationen bei Grünabfall (um 310 to.) und bei Bioabfall (um 712 to.) im Vergleich zum Vorjahr. Diese 1.022 Tonnen ergeben eine zu zahlende Mehrentschädigung an das Abfuhrunternehmen in Höhe von 47.544,02 €. Die Deponiekosten betragen für Grün- und Bioabfall unverändert 80 €, sodass aufgrund dieser gestiegenen Grünabfall- und Biomüllmenge ein Mehrbetrag von 81.760 € zu zahlen ist. Die für die Gebührenkalkulation zugrunde gelegte Restmüllmenge beinhaltet eine Menge von 195 to., eingestellt aufgrund eines Schreibens der Geschäftsführung der RWE Umwelt Rheinland GmbH, wonach – folgend aus der DSD-Ausschreibung „Sammlung, Sortierung von Leichtstoffverpackungen“ – bei den Planungen für das Jahr 2005 eine Erhöhung der Restmüllmenge empfohlen wird. Es wird aufgrund der ausgeschriebenen Entlohnung beim Sammeln forciert, Übermengen mit allen Konsequenzen zu vermeiden. Das bedeutet, dass es zu einem massiven Abzug von fehlbefüllten Gefäßen oder dem Liegenlassen von Gelben Säcken kommen wird. In die Kalkulation 2005 wurden 20 % der Inputmenge aus dem „Gelben System“ (= 195 to.) als Restmüll eingestellt (s. hierzu Sitzungsvorlage WP6-385/2004; Sitzung des Rates der Stadt Bedburg: 06.07.2004). Der Berechnung der Gebühr 2005 liegt damit eine Gesamt-Menge von 4.098 to zugrunde, also 188 to. mehr als im Vorjahr. Bei der Deponiegebühr für Restabfall ist von einer Steigerung von 123,13 € auf 134,00 € (= 8,83 %) auszugehen. Somit geht alleine die erhöhte Restabfallmenge von 188 to. mit 25.192,00 € Deponiegebühr in die Kalkulation ein. Insgesamt ergibt sich für den Restabfall eine zu zahlende Deponiegebühr i. H. v. 549.132,00 €. Schließlich ist eine erhebliche Steigerung der Sperrgutmenge zu verzeichnen. So wurde die Gebühr für das Jahr 2004 noch auf einer Mengenbasis von 540 to. berechnet. In die Kalkulation 2005 musste eine Sperrgutmenge von 1.035 to. eingestellt werden. Diese Mengenerhöhung schlägt sich mit 66.330,00 € Deponiekosten und 23.606,55 € Unternehmerentschädigung in die vorgelegte Kalkulation nieder. Es ist allerdings zu beachten, dass die Sperrgutmenge immer noch unter den bis einschließlich im Jahr 2002 üblichen durchschnittlichen Mengen von ca. 1.300 to. liegt. Zu beachten ist bei den Abfallmengen, dass am 03. April 2004 unter großer Beteiligung der Bedburger Bevölkerung eine Müllsammelaktion „Sauberes Bedburg“ im Gebiet der Stadt Bedburg stattgefunden hat. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Ca. 4 Tonnen Restmüll und etwa 1.000 Liter Sondermüll und Sperrgut sind bei der Sammelaktion zusammengekommen. Die Entwicklung der Deponiekosten und der Unternehmerentschädigungen Gebührenbedarfsberechnungen stellt sich wie folgt dar: nach den 1.400.000 € 1.200.000 € 1.000.000 € 2002 2003 2004 2005 891.288 € 962.168 € 1.211.835 € 897.560 € 437.280 € 20.480 € 56.000 € 51.200 € 86.800 € 172.800 € 138.690 € 152.594 € 147.528 € 66.490 € 200.000 € 549.065 € 400.000 € 551.686 € 491.760 € 481.438 € 600.000 € 196.000 € 363.040 € 800.000 € 0€ Unternehmerentsch. Restmüll Unternehmerentsch. Sperrmüll 2002 Unternehmerentsch. Grünabfall 2003 2004 * = flächendeckende Einführung der Biotonne zum 01.04.2003 Unternehmerentsch. Bioabfall* 2005 531.995 € 346.266 € 438.696 € 431.897 € 295.766 € 250.792 € 138.669 € 19.671 € 63.576 € 44.499 € 30.009 € 121.202 € 49.359 € 25.753 € 57.228 € 64.591 € 123.294 € 117.652 € 120.360 € 550.000 € 500.000 € 450.000 € 400.000 € 350.000 € 300.000 € 250.000 € 200.000 € 150.000 € 100.000 € 50.000 € 0€ 226.433 € Deponiekosten Deponiekosten Deponiekosten Deponiekosten Deponiekosten Restmüll Sperrmüll Grünabfall Bioabfall* gesamt Unternehmerentsch. gesamt STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Im Vergleich dazu nachfolgend die tatsächliche Mengenentwicklung: 5.500,00 4.500,00 Tonnen 3.500,00 Restabfall 2.500,00 Grün-/Bioabfall Sperrgut 1.500,00 ne t 03 20 0 4 ho ch ge re ch 20 02 20 01 20 20 -500,00 00 500,00 Seit dem 01.04.2003 wird pro angemeldetem Restmüllgefäß eine 240 l-Biotonne ohne Erhebung einer separaten Gebühr abgefahren. Soweit die zur Verfügung gestellte Biotonne von ihrem Volumen her nicht ausreicht, können zur Grünabfuhr neben gebündelten Grünabfällen auch Laubabfälle und nicht bündelbare Grünschnittabfälle in von der Stadt zur Verfügung gestellten kompostierbaren Säcken zur Grünabfuhr bereit gestellt werden. Die Grünabfuhrtermine wurden von sieben im Jahr 2003 auf zehn im Jahr 2004 erhöht, auch im Jahr 2005 finden 10 Abfuhrtermine statt. Ein Vergleich der Grün- und Bioabfallmengen mit der Stadt Bergheim hat ergeben, dass auch dort die Mengen erheblich gestiegen sind: Stadt Bergheim 2002 2003 2004 (hochgerechnet) Bioabfall Grünabfall gesamt 5.200 to. 1.477 to. 6.677 to. 5.285 to. 1.315 to. 6.600 to. 7.200 to. 1.111 to. 8.311 to. Die Steigerung von 2003 auf 2004 beträgt in der Stadt Bergheim – Bioabfall und Grünabfall zusammen betrachtet – 25,92 %. In der Stadt Bedburg beträgt die Steigerung bei diesen Abfallfraktionen 45,08 % in diesem Zeitraum, wobei hierbei zu beachten ist, dass die flächendeckende Einführung der Biotonne erst zum 01.04.2003 erfolgt ist. Das Jahresliteraufkommen ist von 18.068.620 l auf 18.631.740 l gestiegen, dies entspricht einer prozentualen Steigerung von 3,12 %. Dies erklärt sich durch die gestiegene durchschnittliche Entleerungshäufigkeit bei den 240 l, 770 l und 1.100 l-Behältern. Bei den kleinen Abfallbehältern (80 l und 120 l) hat sich die durchschnittliche Entleerungshäufigkeit auf 14 bzw. 16 Entleerungen eingependelt. STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Die zu zahlende Gebühr bei 12 Pflichtleerungen und die zu zahlende Vorausleistung für das Jahr 2005 auf der Basis der durchschnittlichen Entleerungshäufigkeit je Gefäßart betragen wie folgt: Behältergröße 80 l 120 l 240 l 770 l 1.100 l Gebühr bei 12 Pflichtleerungen 90,60 € 135,84 € 271,68 € 871,56 € 1.245,12 € Entleerungshäufigkeit je Behälterart 14 (in 2004: 14) 16 (in 2004: 16) 19 (in 2004: 18) 25 (in 2004: 21) 31 (in 2004: 29) Vorausleistungen Vorausleistungen im Jahr 2004 105,70 € 93,38 € 181,12 € 160,00 € 430,16 € 360,00 € 1.815,75 € 1.347,78 € 3.216,56 € 2.659,01 € Der Anschlussgrad der Biotonne beträgt in der Stadt Bedburg derzeit 67 %. Der Eigenkompostiererabschlag ist nach der Gebührenberechnung für das Jahr 2005 in folgender Höhe zu gewähren (beinhaltet die Bereitstellungsgebühr für die nicht in Anspruch genommene Tonne): Behälter 80 l 120 l 240 l 770 l 1.100 l Abschlag 2005 14,50 20,50 38,50 119,50 169,50 Abschlag 2004 13,50 18,50 34,50 106,50 151,50 Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die kompostierbaren Papiersäcke für Grünabfälle zu einem Preis von 3,00 € je 10 Sack – entspricht etwa dem Selbstkostenpreis – auszugeben. Wie vielerorts zu sehen ist, werden diese Säcke oft zweckentfremdet. So wird etwa Altpapier damit zur Abfuhr bereit gestellt oder die Biotonne damit ausgekleidet. Bei Einstellung der Kosten für diese Säcke in Höhe von 23.000 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2005 würde sich die Gebühr einer 80 l-Restmülltonne um weitere 9 Cent je Leerung erhöhen. In der Gebührenbedarfsberechnung 2005 wird der „Wilde Müll“ mit 393 Tonnen angesetzt. Zu berücksichtigen ist, dass die Abfallart „Wilder Müll“ auch die zweimal wöchentliche Entleerung von ca. 330 Straßenpapierkörben im Stadtgebiet enthält, so dass schätzungsweise die Hälfte (5 kg je Papierkorb x 104 Entleerungen je Jahr = 171,6 t) des sog. „Wilden Mülls“ tatsächlich aus einer „geordneten“ Abfallentsorgung stammt: Hier die Mengenentwicklung des „Wilden Mülls“: 1998 1999 2000 453,79 to. 327,93 to. 295,76 to. 2001 2002 2003 243,72 to. 288,51 to. 330,31 to. 2004 hochgerechnet 393,00 to. Die Menge 2004 beinhaltet auch die Menge der „großen Aufräumaktion“ des städtischen Bauhofes im Rübenbusch im Frühjahr. STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Erlöse aus der Vermarktung des Altpapiers wurden in der zu erwartenden Höhe von 99.000 € in die Kalkulation eingestellt. Dem gegebüber steht eine zu zahlende Unternehmerentschädigung von 76.300 €. Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung betragen für das Jahr 2005 1.757.413,00 €. Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung nach der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2004 betragen 1.506.055,00 €. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 16,68 %. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen. Im Haushaltsjahr 2003 wurde ein Gebührenüberschuss in Höhe von 19.785 € „erwirtschaftet“. Dieser Betrag wurde als Überschuss in die Berechnung für das Jahr 2005 eingestellt. Vor dem Hintergrund der Mengenentwicklungen in den letzten drei Jahren empfiehlt es sich, für die kommenden Jahre dahingehende Überlegungen anzustellen, ob die Erhebung der Gebühren allein aufgrund der Nutzungshäufigkeit der Restmüllgefäße in Zukunft noch sinnvoll ist. Mit Blick auf die Ende 2005 vorzubereitende Ausschreibung des am 30.06.2007 auslaufenden Vertrages über das Sammeln und Transportieren von Hausmüll im Stadtgebiet Bedburg ist es ratsam, im Laufe des kommenden Jahres bereits Überlegungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur und den diesbezüglichen Erfordernissen für das Preisverzeichnis zur Leistungsbeschreibung anzustellen. 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister