Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Hackhausen - 621-00/ 15. Ä FNPBE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
159/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
TOP:
23.10.1997
18.11.1997
26.11.1997
15. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Aufstellungsbeschluß
I. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Kreuzau ist Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 10, Nr. 793 und 971.
Diese Parzellen sind im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
Sie befinden sich innerhalb der Plangrenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, und sind
dort als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Signatur Schule festgesetzt.
Es ist nunmehr beabsichtigt, diese Flächen einer Wohnbebauung zuzuführen.
Vorrangig soll hier altenbetreutes Wohnen ermöglicht werden.
Zur erforderlichen Änderung des Bebauungsplanes ist folgendes anzuführen:
Zum 01. 01. 1998 soll das neue Bau- und Raumordnungsgesetz in Kraft treten.
Eine wesentliche Änderung dieses Gesetzes hat zum Inhalt, daß Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt worden sind, nicht mehr der Bezirksregierung anzuzeigen sind.
Von daher ist es zweckmäßig, zunächst nur die Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen und in der ersten
Sitzungsrunde im Jahre 1998 einen Beschluß zur Aufstellung des Änderungsplanes zum Bebauungsplan Nr. E 6 zu
fassen.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, zunächst die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes zu
beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-Keine-
III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
2
"Die 15. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Bereiche der Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 10, Nrn. 793 und 971, zwischen den Straßen
"Stockheimer Weg" und "Zum Duffesbach", wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2
Abs. 4 BauGB beschlossen."
III. Beschlußvorschlag:
"Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereiche der Grundstücke
Gemarkung Kreuzau, Flur 10, Nrn. 793 und 971, zwischen den Straßen "Stockheimer Weg" und "Zum
Duffesbach", wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Die zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigte Bebauungsplanänderung hat folgende Nutzungsziele:
"Spiel-und Wohnbauflächen"."
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: