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Allgemeine Vorlage (15. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Aufstellungsbeschluß)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (15. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Aufstellungsbeschluß) Allgemeine Vorlage (15. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen - 621-00/ 15. Ä FNPBE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 159/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 23.10.1997 18.11.1997 26.11.1997 15. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Aufstellungsbeschluß I. Sach- und Rechtslage: Die Gemeinde Kreuzau ist Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 10, Nr. 793 und 971. Diese Parzellen sind im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Sie befinden sich innerhalb der Plangrenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, und sind dort als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Signatur Schule festgesetzt. Es ist nunmehr beabsichtigt, diese Flächen einer Wohnbebauung zuzuführen. Vorrangig soll hier altenbetreutes Wohnen ermöglicht werden. Zur erforderlichen Änderung des Bebauungsplanes ist folgendes anzuführen: Zum 01. 01. 1998 soll das neue Bau- und Raumordnungsgesetz in Kraft treten. Eine wesentliche Änderung dieses Gesetzes hat zum Inhalt, daß Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden sind, nicht mehr der Bezirksregierung anzuzeigen sind. Von daher ist es zweckmäßig, zunächst nur die Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen und in der ersten Sitzungsrunde im Jahre 1998 einen Beschluß zur Aufstellung des Änderungsplanes zum Bebauungsplan Nr. E 6 zu fassen. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, zunächst die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -Keine- III. Beschlußvorschlag Verwaltung: 2 "Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereiche der Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 10, Nrn. 793 und 971, zwischen den Straßen "Stockheimer Weg" und "Zum Duffesbach", wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen." III. Beschlußvorschlag: "Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereiche der Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 10, Nrn. 793 und 971, zwischen den Straßen "Stockheimer Weg" und "Zum Duffesbach", wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigte Bebauungsplanänderung hat folgende Nutzungsziele: "Spiel-und Wohnbauflächen"." Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: