Daten
Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
12.09.16, 17:01
Aktualisiert
21.11.16, 12:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: AS/Wo
Jülich, 02.09.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 276/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
22.09.2016
TOP
Ergebnisse
Mehrheitlich dafür
Haupt- und Finanzausschuss
29.09.2016
Mehrheitlich dafür
Stadtrat
06.10.2016
Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 2,
Enthaltungen: 0
Bebauungsplan Altenburg Nr. 3 " Ortseingang "
a) Beschluss über die Anregungen aus der Beteiligung der Behörden- und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Anlg.: 14
SD.Net
Beschlussentwurf:
a) Die eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Behörden- und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden wie folgt berücksichtigt:
siehe Anlage 1 im Wortlaut
b) Die eingegangenen Anregungen aus der öffentlichen Beteiligung werden wie folgt berücksichtigt:
siehe Anlage 2 im Wortlaut
c) Der Bebauungsplan Altenburg Nr. 3 " Ortseingang " wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.
Begründung:
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 28.01.2016 die
Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen.
Mi diesem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung des bestehenden Gastronomie- und Hotelbereiches und die Errichtung eines Wohnhauses geschaffen werden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 15.02.2016 bis einschl.
11.03.2016 statt.
Aus dieser Beteiligung gingen keine Anregungen ein.
Zur gleichen Zeit fand die Beteiligung der Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange statt.
Aus dieser Beteiligung gingen die zur Beschlussfassung unter Punkt a) vorgelegten Stellungnahmen
ein.
Am 16.06.2016 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss die öffentliche Auslegung beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 11.07.2016 bis einschl. 12.08.2016 statt.
Aus dieser Beteiligung gingen die zur Beschlussfassung unter Punkt b) vorgelegten Stellungnahmen
ein.
Nach der Offenlage sind in der Planurkunde folgende Klarstellungen bzw. Ergänzungen, die keiner
erneuten öffentlichen Auslegung bedürfen, erfolgt:
-
Aufnahme eines Hinweises, dass das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen ist
Zur Eindeutigkeit ist im vorletzten Passus der Legende der Verweis auf die Textfestsetzung
Punkt 1.6 ergänzt worden
Zur Eindeutigkeit ist im letzten Passus der Legende der Verweis auf die Textfestsetzung
Punkt 1.5 ergänzt worden.
Als Anlagen sind die aufgeführten Stellungnahmen, der Bebauungsplan in verkleinerter Fassung,
die Begründung mit dem Umweltbericht, der landschaftspflegerische Fachbeitrag, der Nachweis der
Versickerungsfähigkeit des Untergrundes und die gutachterliche Stellungnahme bzgl. Rebhuhn –
Winterquartier beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 276/2016
Seite 2