Daten
Kommune
Jülich
Größe
29 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
12.09.16, 17:01
Aktualisiert
12.09.16, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zur Sitzungsvorlage 276/2016
Nr.
4
Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorschlag
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit
Mail vom 25.07.2016
Sehr geehrter Herr Schorr,
vielen Dank für die Zusendung der
Planungsunterlagen.
Zwar wurde aufgrund des Bodendenkmals der
Bereich des jetzigen Gartenlandes von jeglicher
Bebauung freigehalten, jedoch wurde für den
zukünftigen Baubereich die Festsetzung getroffen,
dass tiefergehende Erdarbeiten, außer für die
Standfestigkeit notwendige, ausgeschlossen
werden. Hier wird auf die §§ 15,16 DSchG
NRW verwiesen.
Da das Plangebiet aber in einem Auengebiet liegt
und laut Hinweis „Baugrundverhältnisse" besondere
Bauwerksgründungen erforderlich sind, kann es
durchaus sein, dass die Gründungen tiefer als
üblich ausfallen.
In der Regel werden die §§ 15,16 DSchG NRW bei
Befundaufkommen nicht beachtet. Um den Schutz
möglicher Bodendenkmäler sicherzustellen, bitte
ich Sie daher sicherzustellen, dass das LVR-Amt
für Bodendenkmalpflege im Baugenehmigungsverfahren beteiligt wird.
Mit freundlichen Grüßen
5
Ein entsprechender Hinweis ist in die
Planurkunde aufgenommen worden.
Die Baugenehmigungsbehörde wird
explizit auf die Beteiligung des LVR-Amt
für Bodendenkmalpflege hingewiesen.
Kreis Düren mit Schreiben vom 03.08.2016
Sehr geehrter Herr Schorr,
zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende
Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:
Kämmerei
Kreisentwicklung und -straßen
Brandschutz
Umweltamt
Wasserwirtschaft
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind folgende
Belange zu beachten:
Niederschlagswasserbeseitigung:
In meiner Stellungnahme vom 10.03.2016 habe ich
für das Gebiet MI 2 die Vorlage von Untersuchungen und Nachweisen über die
Anlage 2 zur Sitzungsvorlage 276
Die Bodenuntersuchung konnte erst
nach Abernten der Feldfrucht Anfang
August erfolgen.
Zwischenzeitlich liegt dem Amt für
Versickerungsfähigkeit des Untergrundes gefordert.
Dieses Gutachten liegt den Unterlagen nicht bei.
Somit ist die grundsätzliche Machbarkeit des
Entwässerungskonzeptes bisher nicht nachgewiesen. Daher bestehen aus wasserwirtschaftlicher
Sicht Bedenken.
Wasserwirtschaft der Nachweis der
Versickerungsfähigkeit des
Untergrundes vor.
Nach Prüfung der Unterlagen sind die
Bedenken aus Sicht der Unteren
Wasserbehörde ausgeräumt.
Immissionsschutz
Immissionsschutzrechtlich sind keine Belange
betroffen.
Bodenschutz
Hier bestehen keine Bedenken.
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht bestehen keine
Bedenken
Natur und Landschaft
Aus naturschutzrechtlicher Sicht bestehen keine
Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
6
Naturschutzverbände mit Schreiben vom
08.08.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu obiger Planung geben die Naturschutzverbände
folgende Stellungnahme ab.
Rebhuhn RL NRW 2
Die Ausgleichsfläche wird als regelmäßiges
Winterquartier für das Rebhuhn angesehen.
Hier ist deshalb eine ASP zu erstellen.
Die Modernisierung der Landwirtschaft führte zu
Bestandseinbrüchen und Arealverlusten in ganz
Europa. In fast allen Ländern sind abnehmende
Populationstrends zu verzeichnen. Für ganz Europa
wird geschätzt, dass der Bestand in den letzten
Jahrzehnten um über 94 % zurückgegangen ist.
Der Bestand dieses früher weit verbreiteten
„Allerweltvogels“ hat allein von 2006 bis 2012 in
NRW um mehr als 45 Prozent abgenommen.
„Nennenswerte Restbestände gibt es praktisch nur
noch in der Jülich-Zülpicher Börde, auch dort wird
der Bestand immer lückenhafter. (Bericht des Dr.
Jürgen Eylert von der Forschungsstelle für
Anlage 2 zur Sitzungsvorlage 276
Das Ergebnis einer gutachterliche
Stellungnahme des Büros Raskin,
Aachen ergibt, dass das Anlegen einer
Obstwiese für zwei Obstbäume keine
Beeinträchtigung auf das Winterquartier
des Rebhuhnes hat.
Jagdkunde).
Da sich die Gesamtpopulation in einem für den
landesweiten Fortbestand kritischen Erhaltungszustand befindet, werden die noch relativ gut
besiedelten Gebiete zur Erhaltung des
Ausbreitungspotenzials gebraucht.
Kompensationsmaßnahme
Wie dargestellt soll laut Umweltbericht hier eine
Obstwiese entstehen. Um hier die bestehende
Bestände des Rebhuhns zu halten sollte auf die
Anpflanzungen verzichtet werden.
Wır verweisen hierzu auf den Leitfaden „ Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen „ für die
Berücksichtigung artenschutzrechtlich
erforderlichen Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen
vom MKULNV.
Wir halten daher eine Neubewertung für
angebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 zur Sitzungsvorlage 276