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Sitzungsvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
29 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
12.09.16, 17:01
Aktualisiert
12.09.16, 17:01
Sitzungsvorlage (Anlage 2) Sitzungsvorlage (Anlage 2) Sitzungsvorlage (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Sitzungsvorlage 276/2016 Nr. 4 Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Mail vom 25.07.2016 Sehr geehrter Herr Schorr, vielen Dank für die Zusendung der Planungsunterlagen. Zwar wurde aufgrund des Bodendenkmals der Bereich des jetzigen Gartenlandes von jeglicher Bebauung freigehalten, jedoch wurde für den zukünftigen Baubereich die Festsetzung getroffen, dass tiefergehende Erdarbeiten, außer für die Standfestigkeit notwendige, ausgeschlossen werden. Hier wird auf die §§ 15,16 DSchG NRW verwiesen. Da das Plangebiet aber in einem Auengebiet liegt und laut Hinweis „Baugrundverhältnisse" besondere Bauwerksgründungen erforderlich sind, kann es durchaus sein, dass die Gründungen tiefer als üblich ausfallen. In der Regel werden die §§ 15,16 DSchG NRW bei Befundaufkommen nicht beachtet. Um den Schutz möglicher Bodendenkmäler sicherzustellen, bitte ich Sie daher sicherzustellen, dass das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Baugenehmigungsverfahren beteiligt wird. Mit freundlichen Grüßen 5 Ein entsprechender Hinweis ist in die Planurkunde aufgenommen worden. Die Baugenehmigungsbehörde wird explizit auf die Beteiligung des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege hingewiesen. Kreis Düren mit Schreiben vom 03.08.2016 Sehr geehrter Herr Schorr, zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: Kämmerei Kreisentwicklung und -straßen Brandschutz Umweltamt Wasserwirtschaft Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind folgende Belange zu beachten: Niederschlagswasserbeseitigung: In meiner Stellungnahme vom 10.03.2016 habe ich für das Gebiet MI 2 die Vorlage von Untersuchungen und Nachweisen über die Anlage 2 zur Sitzungsvorlage 276 Die Bodenuntersuchung konnte erst nach Abernten der Feldfrucht Anfang August erfolgen. Zwischenzeitlich liegt dem Amt für Versickerungsfähigkeit des Untergrundes gefordert. Dieses Gutachten liegt den Unterlagen nicht bei. Somit ist die grundsätzliche Machbarkeit des Entwässerungskonzeptes bisher nicht nachgewiesen. Daher bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht Bedenken. Wasserwirtschaft der Nachweis der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes vor. Nach Prüfung der Unterlagen sind die Bedenken aus Sicht der Unteren Wasserbehörde ausgeräumt. Immissionsschutz Immissionsschutzrechtlich sind keine Belange betroffen. Bodenschutz Hier bestehen keine Bedenken. Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken Natur und Landschaft Aus naturschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen 6 Naturschutzverbände mit Schreiben vom 08.08.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, zu obiger Planung geben die Naturschutzverbände folgende Stellungnahme ab. Rebhuhn RL NRW 2 Die Ausgleichsfläche wird als regelmäßiges Winterquartier für das Rebhuhn angesehen. Hier ist deshalb eine ASP zu erstellen. Die Modernisierung der Landwirtschaft führte zu Bestandseinbrüchen und Arealverlusten in ganz Europa. In fast allen Ländern sind abnehmende Populationstrends zu verzeichnen. Für ganz Europa wird geschätzt, dass der Bestand in den letzten Jahrzehnten um über 94 % zurückgegangen ist. Der Bestand dieses früher weit verbreiteten „Allerweltvogels“ hat allein von 2006 bis 2012 in NRW um mehr als 45 Prozent abgenommen. „Nennenswerte Restbestände gibt es praktisch nur noch in der Jülich-Zülpicher Börde, auch dort wird der Bestand immer lückenhafter. (Bericht des Dr. Jürgen Eylert von der Forschungsstelle für Anlage 2 zur Sitzungsvorlage 276 Das Ergebnis einer gutachterliche Stellungnahme des Büros Raskin, Aachen ergibt, dass das Anlegen einer Obstwiese für zwei Obstbäume keine Beeinträchtigung auf das Winterquartier des Rebhuhnes hat. Jagdkunde). Da sich die Gesamtpopulation in einem für den landesweiten Fortbestand kritischen Erhaltungszustand befindet, werden die noch relativ gut besiedelten Gebiete zur Erhaltung des Ausbreitungspotenzials gebraucht. Kompensationsmaßnahme Wie dargestellt soll laut Umweltbericht hier eine Obstwiese entstehen. Um hier die bestehende Bestände des Rebhuhns zu halten sollte auf die Anpflanzungen verzichtet werden. Wır verweisen hierzu auf den Leitfaden „ Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen „ für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen vom MKULNV. Wir halten daher eine Neubewertung für angebracht. Mit freundlichen Grüßen Anlage 2 zur Sitzungsvorlage 276